Alle am 2.11.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen | Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts i. S. v. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird. | |
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags | Für eine Klage, mit der die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 geltend gemacht wird, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Steuerfestsetzung wegen dieses Punktes vorläufig ist und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein einschlägiges Musterverfahren (hier: 2 BvR 1505/20) anhängig ist. | |
Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung | Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung i. S. des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO, ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrichtig i. S. des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt. | |
Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten | Vor der Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks dem Grunde nach entstandene Nachlassverbindlichkeiten, die erst danach beziffert und konkretisiert werden, führen nicht zu einer Änderung der Steuerfestsetzung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt erst nach Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks Kenntnis von den Nachlassverbindlichkeiten erlangt. | |
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal | Ein "Verklicken" beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler. | |
Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer | Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab. | |
Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung | § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 und § 7 UmwStG 2006 sind weder teleologisch zu reduzieren noch verfassungswidrig, soweit sich bei der Ermittlung des Übernahmeverlusts oder der offenen Rücklagen ausgewirkt hat, dass Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz der übertragenden Körperschaft in unterschiedlicher Höhe passiviert waren. | |
Aussetzungsverfahren: Verfassungs- und Unionsrechtsmäßigkeit von Säumniszuschlägen | Bei summarischer Prüfung bestehen nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs v. 23.8.2022, VII R 21/21 (BStBl II 2023, 304) und v. 15.11.2022, VII R 55/20 (BStBl II 2023, 621) keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit verwirkter Säumniszuschläge, auch soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. | |
Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen | § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. | |
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO | Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gehandelt und das Finanzamt diesen gekannt hat, ist daher im Einzelfall zu prüfen. | |
Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht | Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird. | |
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren gemäß § 29b AO | § 29b AO genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. | |
Fremdwährungsverlust bei Endtauschzahlung im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung | Muss der Steuerpflichtige bei Beendigung eines Zins-Währungs-Swaps eine Endtauschzahlung in fremder Währung erbringen und muss er dafür wegen nachteiliger Änderung des Umtauschkurses einen höheren Betrag in Euro aufwenden, als er von der Gegenseite bekommt, kann er den Differenzbetrag nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. |
Alle am 26.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
751
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Abschreibung für eine Produktionshalle
723
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
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Anschrift in Rechnungen
492
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
451
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
442
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
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Teil 1 - Grundsätze
415
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Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
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Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
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Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
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Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
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Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
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Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
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Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024
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Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage
13.12.2024
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Alle am 12.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.12.2024
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Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
09.12.2024