Rz. 155
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 UStG Leistungen, die keine Lieferungen sind:
- aktives Handeln (Tun), z. B. Dienstleistungen aller Art, Werkleistungen, Beförderungsleistungen,
- Duldungsleistungen in jeder Form (z. B. Miet- und Pachtleistungen),
- Leistungen, die in einem Unterlassen bestehen (z. B. Verzicht auf Ausübung einer Tätigkeit).
Rz. 156
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Auch hier ist – wie bei den Lieferungen – auf Sonderfälle hinzuweisen:
- Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (§ 3 Abs. 9 S. 4 f. UStG, vgl. Rz. 165),
- den sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 9a UStG, vgl. Rz. 166 ff.),
- Sonderfall der Werkleistung/"Umtauschmüllerei" (§ 3 Abs. 10 UStG, vgl. Rz. 175 ff.),
- Leistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG, vgl. Rz. 180 ff.),
- tauschähnliche Umsätze (§ 3 Abs. 12 S. 2 UStG, vgl. dazu Rz. 213 ff.).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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