ESRS: Einspruch im Europäischen Parlament gescheitert

Eine Resolution, die eine Abschwächung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) forderte, ist am 18. Oktober 2023 im Europäischen Parlament gescheitert. Damit ist der Weg für die praktische Umsetzung der Berichtsstandards frei.

Bei einer Abstimmung im Europäischen Parlament am 18. Oktober 2023 hat sich die Mehrheit der Parlamentarier für die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausgesprochen. Vorausgegangen war ein Einspruchsantrag von 44 Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen den Ende Juli veröffentlichten delegierten Rechtsakt der ESRS. Ziel der Resolution war es, Einschränkungen für die ESRS einzuführen. Die Resolution wurde mit 358 zu 261 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) abgelehnt, womit der Weg für die endgültige Verabschiedung der ESRS frei ist.

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Die Standards gelten ab 2024 für alle großen und börsennotierten Unternehmen in der EU und betreffen EU-weit 50.000 Unternehmen. Ab 2028 müssen auch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die in Europa tätig sind, nach den ESRS oder gleichwertigen Standards über ihre Umweltauswirkungen berichten.

GRI begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments

Eelco van der Enden, Geschäftsführer der Global Reporting Initiative (GRI) kommentiert die Entscheidung: „Die Billigung der ESRS durch die Mitglieder des Europäischen Parlaments ist begrüßenswert, weil sie den Übergang von der politischen Debatte zur praktischen Umsetzung dieser neuen Regeln signalisiert, die für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen in der EU und weltweit einen entscheidenden Wandel darstellen.“

Die GRI betont, das hohe Maß an Interoperabilität zwischen den ESRS und den bereits bestehenden GRI-Standards sei wichtig. Es bedeute schließlich, dass Unternehmen, die bereits nach GRI berichten, dies auch für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den EU-Anforderungen nutzen können. Carol Adams, der Vorsitzende des GRI Global Sustainability Standards Board (GSSB) erklärt: „In den vergangenen zwei Jahren hat das GSSB eng mit der EFRAG [Anm. d. Redaktion: die European Financial Reporting Advisory Group, die die ESRS ausgearbeitet hat] zusammengearbeitet, um die technische Angleichung unserer jeweiligen Standards zu gewährleisten, und wir sind nun bereit, unser Engagement im EU-Regelungsprozess zu vertiefen.“


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