Rz. 24
Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten.
Rz. 25
Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Unionsrecht beraten hat. Ihre traditionellen Mitgliedsorganisationen, u. a. nationale Standardsetzer, wie das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), und europäische Dachverbände der Real- und Finanzwirtschaft, unterstützten hiermit die Entwicklung der IFRS zur Stärkung sowohl des EU- als auch der internationalen Kapitalmärkte. Im gesamtwirtschaftlichen Interesse der EU entwickelte die EFRAG bisher Positionen und Standpunkte zur Rechnungslegung und bringt diese in den IFRS-Standardsetzungsprozess und die internationale Debatte zur Fortentwicklung der Unternehmensberichterstattung ein.
Rz. 26
Art. 49 der Bilanz-RL formuliert besondere Governance-Anforderungen an die EFRAG, damit die EU-Kommission die von der EFRAG erarbeiteten fachlichen Ratschläge nutzen kann. Dazu gehört ein Due Process zur Erarbeitung der fachlichen Ratschläge, d. h. ein einwandfreies Verfahren mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz, bei dem auf das Fachwissen einschlägiger Interessenträger zurückgegriffen wird. Weiterhin ist die EFRAG mit ausreichenden öffentlichen Mitteln auszustatten, so dass ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. Das Arbeitsprogramm der EFRAG muss mit der EU-Kommission abgestimmt sein. Bei der Ausarbeitung von fachlichen Ratschlägen muss auch eine Kosten-Nutzen-Analyse, einschl. der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte erstellt werden. Schließlich hat die EFRAG sicherzustellen, dass die Mitwirkung an ihrer Facharbeit auf Fachwissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beruht und nicht von einem finanziellen Beitrag abhängt.
Rz. 27
Parallel zu den Arbeiten an einer grundlegenden Governance-Reform mit Blick auf die CSRD-Anforderungen fanden bei der EFRAG in den Jahren 2021 und 2022 bereits wichtige Vorarbeiten zur Erarbeitung der ESRS in einer besonderen Projektstruktur statt. Auf Grundlage einer Beauftragung durch die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness startete im Frühjahr 2021 eine Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (EFRAG PTF-ESRS) mit konkreten Vorarbeiten. Die EFRAG PTF-ESRS setzte sich aus freiwilligen Unterstützern aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, und deren Tätigkeit lief angesichts der vollzogenen EFRAG-Reform Ende April 2022 aus.
Rz. 28
Die Governance-Reform von EFRAG konnte im Frühjahr 2022 abgeschlossen werden. Ende Januar 2022 wurde durch die Mitgliederversammlung der EFRAG (General Assembly) eine neue Organisations- und Governance-Struktur beschlossen und somit formal in Kraft gesetzt. Neben den althergebrachten Tätigkeiten im Bereich der Finanzberichterstattung wurde eine zweite Säule zur Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert. Die neue Struktur soll die EFRAG in die Lage versetzen, die in der CSRD bzw. der geänderten Bilanz-RL festgelegte Beauftragung zur Entwicklung fachlicher Empfehlungen für die ESRS umzusetzen. Mit der neuen Struktur wird die für die Finanzberichterstattung bereits etablierte Säule des EFRAG-Tätigkeitsfelds für die neu hinzugekommenen Aktivitäten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung de facto gespiegelt. Dazu wurden zwei neue fachbezogene Gremien eingerichtet, die Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) und der Sustainability Reporting Board (SRB).
Rz. 29
Abb. 1: EFRAG-Struktur
Rz. 30
Um dem breiteren Stakeholder-Spektrum der Nachhaltigkeitsberichterstattung angemessen Rechnung zu tragen, wurde auch der Mitgliederkreis der EFRAG erweitert, insbes. um Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbraucher, Gewerkschaften sowie der Wissenschaft.
Rz. 31
Als neues administratives Organ für die rechtliche Vertretung der EFRAG, einem Verein belgischen Rechts, wurde der Administrative Board geschaffen. Dieser verantwortet die Organisation, die Verwaltung, die Finanzen, den Due Process und die Auswahl von Gremienmitgliedern für die Facharbeit, z. T. mit Unterstützung durch Ausschüsse. Daneben ist der Administrative Board für den formalen Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Standardsetzungsinitiativen zuständig, insbes. wenn diese Auswirkung auf die Finanzen und das Personal der EFRAG entfalten. Anders als die Technical Expert Groups und die Boards für die Finanz- und die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Administrative Board nicht unmittelbar an fachlichen Aktivitäten oder Positionen beteiligt.
Rz. 32
Die fachlichen Arbeiten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fokussieren sich in der neuen EFRAG-Struktur auf den SRB und die SR TEG. Nach den EFRAG-Statuten bereitet die SR TEG die ESRS-Entwürfe unter Zuhilfenahme des EFRAG-Sek...