Rz. 123
Die Angabepflichten gem. ESRS S1-13 zielen auf einen Überblick über die Schulungs- und Kompetenzentwicklungsaktivitäten des berichtspflichtigen Unternehmens ab (ESRS S1.81 f.). Folgende Informationen sind offenzulegen:
- der Prozentsatz der Beschäftigten, die an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungs-Reviews teilgenommen haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (ESRS S1.83(a)); dazu verwendet das Unternehmen die in ESRS S1-6 angegebenen Beschäftigtenzahlen (Rz 67; ESRS S1.AR77);
- die durchschnittliche Stundenanzahl an Trainingseinheiten pro Beschäftigtem, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (ESRS S1.83(b)).
Ergänzend wird empfohlen, die Pflichtangaben gem. ESRS S1-13 auch nach Beschäftigtenkategorien aufgeschlüsselt offenzulegen. Zudem wird empfohlen, diese Informationen auch für nicht angestellte Beschäftigte vorzunehmen (ESRS S1.84 f.).
Die EFRAG arbeitet gegenwärtig an einer Implementation Guidance, die Unternehmen weitere Hilfestellungen bei der Ermittlung dieses Parameters geben soll.
Rz. 124
Zur Berechnung der durchschnittlichen Schulungsstunden gem. ESRS S1.83(b) hat das berichtspflichtige Unternehmen folgende Kalkulation durchzuführen (ESRS S1.AR78):
Gesamtzahl der angebotenen Schulungsstunden, die von Beschäftigten absolviert wurden |
Gesamtzahl der Beschäftigten pro Geschlecht |
Rz. 125
Eine "regelmäßige Leistungsüberprüfung" ist definiert als eine Überprüfung, die auf Kriterien basiert, die dem Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten bekannt sind, und die mind. einmal pro Jahr mit Wissen des Arbeitnehmers durchgeführt wird (ESRS S1.AR77).
Rz. 126
Als "Training/Schulung" (vor Ort und/oder online) werden vom Unternehmen ergriffene Initiativen verstanden, die den Erhalt und/oder die Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse der eigenen Beschäftigten zum Ziel haben, z. B. vom Unternehmen ergriffene Initiativen, die zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung seiner Beschäftigten dienen.[1]
Rz. 127
Bei einer "Beschäftigtenkategorie" handelt es sich um eine differenzierte Kategorisierung nach Führungsebene (z. B. oberes oder mittleres Management) oder Funktion (z. B. Technik, Verwaltung, Produktion). Diese Aufteilung hat so zu erfolgen, wie sie dem unternehmenseigenen Personalsystem zu entnehmen ist (ESRS S1.AR79); weitere Gliederungen, insbes. auch Zusammenfassungen, sind möglich.
Rz. 128
Das Thema "Education, training and life-long learning" ist im Prinzip 1 der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert: "Everyone has the right to quality and inclusive education, training and life-long learning in order to maintain and acquire skills that enable them to participate fully in society and manage successfully transitions in the labour market."
Praxis-Beispiel Deutsche Bahn[2]
Aus- und Weiterbildungstage in kundennahen Jobfamilien / in Tagen | 2022 | 2021 | 2020 |
Pro Mitarbeiter:in (VZP)[3] | 10,6 | 11,5 | 11,9 |
Deutschland (Gesellschaften mit rund 77 % der inländischen Mitarbeitenden). Betrachtet werden die Aus- und Weiterbildungstage nur in kundennahen Jobfamilien für die Stammbelegschaft ohne Auszubildende und Studierende im dualen Studium. |
Die Aus- und Weiterbildungskosten für unsere Mitarbeitenden sind 2022 erneut auf ein neues Rekordhoch gestiegen.
NACHWUCHSSICHERUNG
Übernommene Nachwuchskräfte nach Ausbildungsart / in NP[4] | 2022 | 2021 | 2020 |
Auszubildende | 2.880 | 2.614 | 2.420 |
Studierende im dualen Studium | 261 | 239 | 197 |
Deutschland (Gesellschaften mit rund 98 % der inländischen Mitarbeitenden). Übernahme nach Abschluss der Ausbildung bzw. des dualen Studiums. |
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