2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben
Rz. 12
Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell" dar, bei denen es dem Unternehmen möglich ist, die Angaben zusammen mit den themenbezogenen Angaben zu berichten (ESRS S2.8).
Rz. 13
Um die Angabepflichten des ESRS 2 SBM-2 ("Interessen und Standpunkte der Interessenträger") im Kontext des ESRS S2 zu erfüllen, ist darzustellen, wie die Ansichten, Interessen und Rechte der (tatsächlich oder potenziell) wesentlich beeinflussten Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in der Unternehmensstrategie und im Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS S2.9; Rz 31 ff.).
Rz. 14
Während die Angabepflichten des ESRS 2 SBM-2 die Dialogmechanismen in den Fokus rücken, werden in ESRS 2 SBM-3 ("Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell") die gegenständlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zum Berichtsgegenstand. Hierzu ist eingangs darzulegen (ESRS S2.10):
Anzuerkennen ist die Schwierigkeit der Beschaffung aller und/oder genauer Informationen über Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette an sich und die Auswirkungen des Unternehmens auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. U. a. durch die Globalisierung sind Lieferketten oft tief verzweigt und intransparent. In zahlreichen Branchen agieren Sub-Unternehmen oder Sub-Sub-Unternehmer, die dem eigentlichen Geschäftspartner nicht mehr bekannt sind. Diese Transparenz zu schaffen, stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, insbes. KMUs oder Unternehmen mit wenig internen Ressourcen bzgl. des Themas der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Die Implementation Guidance EFRAG IG 2 stellt klar, dass für die Wesentlichkeitsanalyse vorrangig Echtdaten aus der Lieferkette verwendet werden sollten (insbes. bei Tier-1-Lieferanten), dies aber ein sich mit der Zeit entwickelnder Prozess ist und auch Schätzungen und Näherungen zulässig sind.
Branchenverbände oder NGOs können helfen, und auch die Digitalisierung/Technologieentwicklung trägt mehr und mehr zu einer größeren Transparenz bei. Blockchain ist eine vielversprechende Entwicklung, um die Rückverfolgbarkeit von Produkten oder Rohstoffen zu erhöhen.
DHL investiert bspw. große Summen zur Implementierung von Blockchain-Anwendungen oder in Forschungsprojekte zu diesem Thema. Dabei soll Blockchain die lückenlose Speicherung aller Stationen eines Produkts entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen, so dass die Transparenz weit über die Lieferanten hinausgeht, mit denen das Unternehmen in einer direkten Vertragsbeziehung steht.
Die Informationsbeschaffung sollte jedoch gem. ESRS 1.69 mit "zumutbarer Anstrengung" durchgeführt werden. Diese kann in vielen Fällen von den vertraglichen Vereinbarungen abhängen. Die IG 2 beschreibt hierzu, dass es z. B. nicht notwendig ist, die genaue Anzahl von Vorfällen von Kinderarbeit in einer landwirtschaftlichen Lieferkette zu kennen, wenn durch die ILO oder andere Organisationen hinreichend dokumentiert ist, dass in diesen Sektoren und/oder Jurisdiktionen Kinderarbeit existiert. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die weiteren Ausführungen der IG 2, dass der Einfluss (z. B. da keine Vertragsbeziehungen mit Lieferanten in der weiter vorgelagerten Wertschöpfungskette bestehen) kein Faktor bei der Bestimmung der Wesentlichkeit ist. Die Einflussmöglichkeit bestimmt, wie mit einer wesentlichen Auswirkung (oder Risiko oder Chance) umzugehen ist. Die Bewertung der Wesentlichkeit wird jedoch davon beeinflusst, ob das Unternehmen die Auswirkung verursacht, dazu beiträgt oder damit in Verbindung steht. Ein Handelsunternehmen wird die Auswirkung, die in der Produktionsphase der gehandelten Produkte entstehen, daher anders bewerten als der Produzent selbst.
Rz. 15
Um ein Verständnis für die Risiken für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu schaffen, eignet sich eine Risikoanalyse. Diesbzgl. stellt auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Anforderungen an betroffene Unternehmen.
Das lieferkettenbezoge...