Dr. Jens Freiberg, Matthias Hrinkow
Rz. 17
Der seitens des Beratungshauses und Standardsetzers AccountAbility herausgegebene AA1000AS v3 ist ein global angewandter Standard für die betriebswirtschaftliche Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen basierend auf den Prinzipien von AccountAbility. Zu den vier Prinzipien von AccountAbility zählen:
- Wesentlichkeit,
- Inklusivität,
- Reaktivität/Ansprechbarkeit und
- Auswirkung.
Rz. 18
Um eine betriebswirtschaftliche Prüfung gem. AA1000AS v3 als Prüfer durchzuführen, muss ein Lizenzvertrag mit AccountAbility AA1000CIC abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu den Prüfungsstandards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) muss es sich bei einem Anbieter von betriebswirtschaftlichen Prüfungen i. S. d. AA1000AS v3 nicht unbedingt um einen Wirtschaftsprüfer handeln.
Rz. 19
Im Kontrast zu den in Rz 14 ff. beschriebenen Zusicherungsniveaus, welche für sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen herangezogen werden, unterscheidet der Standard AA1000AS v3 (Rz 21) einerseits zwischen den zwei Zusicherungsniveaus "gewisse Sicherheit" (moderate assurance) und "hohe Sicherheit" (high assurance), andererseits zwischen zwei Arten von betriebswirtschaftlichen Prüfungsaufträgen, namentlich Typ 1 und Typ 2. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheit ist die Prüfungstiefe geringer im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hohen Sicherheit. Für die Überprüfung der Informationen zur Erlangung einer gewissen Sicherheit werden nur jene Nachweise herangezogen, welche auf internen Quellen basieren. In diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, dass zukunftsbezogene Angaben (Rz 75 ff.) nur mit einer gewissen Sicherheit i. S. d. AA1000AS v3 geprüft werden dürfen.
Rz. 20
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung einer hohen Sicherheit, im Kontrast zu jenen Prüfungshandlungen zur Erlangung einer gewissen Sicherheit, beinhalten eine umfassendere Nachweissammlung seitens des Prüfers. Hierdurch soll wiederum das Risiko einer fehlerhaften Schlussfolgerung im Zuge einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hohen Sicherheit bestmöglich reduziert werden. Die entsprechende Nachweissammlung umfasst neben internen auch externe Quellen.
Rz. 21
Eine Kombination beider Zusicherungsniveaus, namentlich einer gewissen und hohen Sicherheit, ist möglich, jedoch muss in der entsprechenden Bescheinigung über eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung erläutert werden, welche Nachhaltigkeitsinformationen mit einer gewissen Sicherheit und welche mit einer hohen Sicherheit geprüft wurden. Eine ähnliche Kombination ist ebenfalls für sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit (Rz 15) und hinreichenden Sicherheit (Rz 16) möglich.
Rz. 22
Ein "Typ 1 Assurance Auftrag" beinhaltet die Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien von AccountAbility (Rz 17). Die Verlässlichkeit und die Qualität der veröffentlichten Information wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft. Jedoch ist der Prüfer u. a. dazu verpflichtet zu überprüfen, ob sich relevante Prozesse, Systeme und Kontrollmechanismen seitens des Unternehmens im Einsatz befinden. In einem "Typ 2 Assurance Auftrag" wird neben der Einhaltung der Prinzipien von AccountAbility (Rz 17) auch die Qualität und Verlässlichkeit der veröffentlichten Information überprüft. Unabhängig davon, ob es sich um einen Typ 1 oder Typ 2 Assurance Auftrag handelt, müssen Prüfer ihre Ergebnisse und Schlussfolgerungen in einer Bescheinigung über eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung darlegen.