Rz. 36

Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), das International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation.[1] Im Zuge dieses Austausches wurde u. a. der Bedarf eines auf Nachhaltigkeitsberichterstattung anwendbaren und international konsistenten Prüfstandards geäußert, welcher wiederum zur Reduktion der zunehmenden Fragmentierung von angewandten Prüfstandards beitragen soll.[2] Nach mehrmonatigen Standarderarbeitungs- und Diskussionsprozessen wurde diesem Bedarf mittels der Veröffentlichung des Entwurfs des International Standard on Sustainability Assurance (kurz: ED-5000) am 2.8.2023 in einem ersten Schritt seitens des IAASB Rechnung getragen. Der Prüfstandardentwurf ED-5000 konnte innerhalb eines Zeitraums von 120 Tagen, demnach bis zum 1.12.2023, kommentiert werden.[3] Folgend dem Zeitplan des IAASB ist die finale Annahme des Prüfstandards ISSA 5000 mit Ende des Jahrs 2024 geplant.[4]

 
Hinweis

Im Zuge der öffentlichen Konsultation erhielt das IAASB insgesamt 143 sog. "comment letters" und 36 Antworten auf dessen durchgeführte Umfrage.[5] Die seitens des IAASB in dessen März 2024 Meeting[6] hervorgehobenen "most significant comments raised" umfassen die folgenden Themenbereiche:

  • Umfang ("Scope") und Anwendbarkeit des ED-5000 (Rz 39, 42 und 51),
  • Nachhaltigkeitsbelange, Nachhaltigkeitsinformationen und Offenlegungen (Rz 40 und 55),
  • relevante ethische Anforderungen und Qualitätsmanagementstandards (Rz 41),
  • Wesentlichkeit (Rz 58, 76 und 78 ff.),
  • Engagement-Team (Rz 41), Nutzung der Arbeit anderer ("using the work of others") und Gruppenaufträge ("group engagements"),
  • Prüfung mit begrenzter und hinreichender Sicherheit: Struktur des Standards und der mit den etwaigen Zusicherungsniveaus verbundene Arbeitsaufwand (Rz 38),
  • Verbindung zwischen attestiertem Jahresabschluss und Nachhaltigkeitsinformation (Rz 64),
  • Anforderungen betreffend "Other Information" (Rz 66).
 

Rz. 37

Der Prüfstandardentwurf ED-5000 ist durch das Ziel, mit dem finalen ISSA 5000 einen Universalstandard für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation im Zuge von Attestierungsaufträgen (Rz 23) zu schaffen, geprägt. Neben der prinzipienbasierten[7] Grundlage zeigt sich dieses Vorhaben des IAASB insbes. durch einen geplanten agnostischen Ansatz in puncto der durch den Prüfstandard abdeckbaren Zusicherungsniveaus (Rz 38), Berichtsrahmenwerke (Rz 39), Berichtsformate (Rz 40) und jenes Kreises von Prüfern (Rz 41), welche den Prüfstandard künftig anwenden können.[8]

 

Rz. 38

Gem. ED-5000 soll der Prüfstandard für Prüfungen zur Erlangung von sowohl begrenzter als auch hinreichender Sicherheit herangezogen werden können. Dieser Entscheidung liegt u. a. die Erwartungshaltung eines durch etwaige Jurisdiktionen initiierten Wandels von der Verpflichtung zur externen materiellen Prüfung mit begrenzter Sicherheit in Richtung einer geforderten Erlangung von hinreichender Sicherheit bei der externen materiellen Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation zugrunde.[9]

 
Hinweis

Die Klarheit der Differenzierung betreffend den Arbeitsaufwand ("work effort") bei Prüfungen zur Erlangung einer begrenzten und hinreichenden Sicherheit wurde in der öffentlichen Konsultation des ED-5000 umfassend diskutiert. Beispielhaft kritisieren das IDW[10] und Accountancy Europe[11] die teils deckungsgleiche Übernahme von Anforderungen bestehender ISAs, welche für Prüfungen zur Erlangung einer hinreichenden, jedoch nicht zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit konzipiert sind. Im Speziellen wird auf die Anforderungen an Prüfungsnachweise gem. des Entwurfs zu ISA 500 verwiesen. Diese dienten – unabhängig des Zusicherungsniveaus – als Basis für die diesbzgl. geplanten Bestimmungen des ED-5000.

 

Rz. 39

Das IAASB beschreibt ED-5000 als "framework-neutral" und hebt neben der Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU – demnach der Anforderungen der CSRD bzw. ESRS – insbes. auch die Rücksichtnahme auf das Standardrahmenwerk des ISSB als auch der GRI hervor.[12]

 

Rz. 40

Der Ort des Ausweises von Nachhaltigkeitsinformation ist in der Berichtspraxis durch eine erhöhte Heterogenität geprägt. Aufgrund dessen wurde ED-5000 auf der Prämisse konzipiert, unabhängig hiervon Anwendung zu finden.[13] Eine Ausnahme stellen jedoch jene Nachhaltigkeitsinformationen dar, welche innerhalb des finanziellen Jahresabschlusses ausgewiesen werden und in diesem Zusammenhang auch einer entsprechenden Prüfung unterliegen. In diesem Fall ist auf die hierfür einschlägigen ISAs zurückzugreifen.[14]

 

Rz. 41

Künftig sollen gem. ED-5000 sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Anbieter von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, welche keine Wirtschaftsprüfer sind, den Prüfstandard anwenden können. Für Letztere herausfordernd erscheinen jedoch insbes. die für ...

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