Rz. 23
Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen, es bestehen noch zahlreiche Zweifelsfragen, und es fehlen "best practices". Das Nebeneinander von drei Rahmenwerken, die zwar Überschneidungen aufweisen, sich aber auch in großen Teilen voneinander unterscheiden, macht die Umsetzung insbes. in der gebotenen kurzen Frist nicht einfacher. Wegen der gemeinsamen Basis empfiehlt sich für die aktuelle Berichterstattung eine Orientierung am TCFD-Rahmen.
Alle drei Rahmenwerke stützen sich auf den von der TCFD eingeführten Offenlegungsrahmen. Die SEC konzentrierte sich bei der Ausarbeitung ihrer Vorgaben auf die vier Hauptsäulen der TCFD, während im Zuge der Ausarbeitung der ESRS und der Sustainability Disclosures des ISSB (IFRS SDS) zusätzlich zu den Säulen die zugrunde liegenden elf Offenlegungsempfehlungen integriert wurden. Sowohl die ESRS als auch die ISSB-Vorgaben führen zusätzliche Anforderungen ein und fordern unterschiedliche Offenlegungsdefinitionen oder -orte für bestimmte Komponenten, stimmen aber ansonsten vollständig mit den TCFD-Leitlinien überein.
Es ist noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Berichterstattung nach einem Rahmenwerk von Anforderungen anderer Vorgaben befreit. Die Schaffung einer global baseline wird aber nur mit einem Annähern möglich sein (Rz 34). Es ist zu erwarten, dass als Konsequenz des Dialogs zwischen Unternehmen und Adressaten und der Weiterentwicklung der globalen Interessen zusätzliche Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung formuliert werden.
Rz. 24
Die Rahmenwerke unterscheiden sich deutlich in ihrem Vorschriftsgrad und Umfang. Die Offenlegungsanforderungen der ESRS sind am strengsten und enthalten detaillierte Beispiele für Offenlegungsanforderungen, Beispielkennzahlen, Einzelangaben und Auswirkungen sowie Musterformate, die Unternehmen bei der Offenlegung verwenden können. Im Aufbau des Rahmenwerks sind die ESRS mit Abstand am kompliziertesten und am schwersten anzuwenden. Es gibt zahlreiche Querverweise, auch auf weitere Dokumente. Die fehlende Stringenz in der Aufbereitung des Rahmenwerks führt zu zusätzlichen Herausforderungen für die Anwendung.
Die SEC und der ISSB stellen klimabezogene Informationen in den Vordergrund. Die ESRS decken das gesamte Spektrum der Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab. Bei der Aufbereitung der Informationen bedarf es geeigneter Methoden und Prozesse. Aus Gründen der Konsistenz und Kohärenz bietet sich die Schaffung eines separaten Berichtswerks – zu diskutieren ist die Einrichtung eines green ledger neben der Finanzberichterstattung – an.
Rz. 25
Als Reaktion auf die Nachfrage und die abweichenden Anforderungen in den Rahmenwerken werden mehr Unternehmen Scope-3-Emissionen offenlegen. Es bedarf einer frühzeitigen Implementierung von Prozessen und einer Abstimmung mit den in den Berichtsumfang einzubeziehenden Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Es bestehen auch noch zahlreiche Abstimmungsbedarfe für die Operationalisierung der Angaben in Bezug auf das Ob und das Wie.
Rz. 26
Die zu erwartende Integration von Finanzinformationen und Nachhaltigkeitsberichten verlangt nicht nur nach Schaffung einer konsistenten und kohärenten Anforderung, sondern auch nach einer Festlegung der Sicherheit, die durch eine Prüfung für die Informationen erreicht werden soll. Auch wenn aktuell noch eine Frist bis zum Übergang auf eine Prüfung mit reasonable assurance besteht, bedarf es einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit den Anforderungen.