Dr. Josef Baumüller, Prof. Dr. Kerstin Lopatta
Rz. 129
Ziel von ESRS 2 MDR-A ist es, "ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen wurden bzw. geplant sind, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen zu verhindern, mindern und zu beheben und um Risiken und Chancen anzugehen und gegebenenfalls die Vorgaben und Ziele damit zusammenhängender Strategien zu erreichen" (ESRS 2.67). Die Anwendungsanforderungen definieren die "wichtigsten Maßnahmen" als solche, die "wesentlich zur Erreichung der Ziele des Unternehmens im Hinblick auf den Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beitragen", wobei diese Maßnahmen für eine bessere Verständlichkeit auch zusammengefasst werden können (ESRS 2.AR22).
Rz. 130
ESRS 2 verwendet – wie viele weitere Standards – regelmäßig den Begriff des "Aktionsplans" i. V. m. Maßnahmen, ohne diesen Begriff jedoch näher zu definieren (und auch häufig, ohne sie im Gebrauch auf nachvollziehbare Weise zu unterscheiden). Ein Aktionsplan ist in diesem Verständnis eine Summe von Maßnahmen, die einem gemeinsamen Ziel zutragen sollen (siehe in diesem Sinne die Definition von "Übergangsplan" im Glossar zu den ESRS). Die Vorgaben des MDR-A sowie der weiteren ESRS sind u. E. auf Maßnahmen und Aktionspläne gleichermaßen anzuwenden, wobei das Aggregationsniveau der Angaben im Regelfall in das Ermessen des berichtspflichtigen Unternehmens gestellt scheint.
Rz. 131
Für alle diese wichtigsten Maßnahmen (und Aktionspläne) sind die folgenden MDR vorgesehen (ESRS 2.68):
eine Liste der wichtigsten im Geschäftsjahr ergriffenen und für die Zukunft geplanten Maßnahmen, inkl.
- die erwarteten Ergebnisse dieser Maßnahmen und
- sofern relevant, die Art und Weise, wie ihre Durchführung zur Erreichung der gesetzten Ziele und zur Verwirklichung der Strategien beiträgt;
eine Beschreibung des Umfangs der wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf
- die Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens und/oder seiner Wertschöpfungskette,
- die abgedeckten geografischen Grenzen,
- sofern zutreffend, die betroffenen Interessengruppen;
- die Zeithorizonte, innerhalb derer diese wichtigsten Maßnahmen abgeschlossen werden sollen;
- sofern zutreffend, die wichtigsten Maßnahmen und deren Ergebnisse, die ergriffen wurden, um Abhilfe zu leisten für diejenigen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen des Unternehmens geschädigt wurden;
- sofern zutreffend, quantitative und qualitative Informationen über die Fortschritte bei jenen Maßnahmen, die bereits in früheren Berichtszeiträumen angegeben wurden.
Praxis-Beispiel Österreichische Post – Berichterstattung über Maßnahmen
Unser strategisches Nachhaltigkeitsziel:
→ Mobilität auf Basis erneuerbarer und CO2-armer Energie
Ziele |
Maßnahmen |
Status |
SDG 13.1, 13.2, 13.3, 13.b Ab 2023 werden für die Zustellung in Österreich nur mehr E-Fahrzeuge angeschafft |
Kontinuierliche Erhöhung der E-Fahrzeuge in der Zustellung |
Insgesamt waren Ende 2022 3.039 E-Fahrzeuge, davon 2.995 in der Zustellung, bei der Post im Einsatz. Das entspricht einem Anteil von 31,3 % aller Fahrzeuge in der Eigenzustellung. |
100 % E-Mobilität auf der letzten Meile in Österreich bis 2030 |
Ausweitung der Zustellgebiete mit grüner Zustellung (zu Fuß, E-Fahrrad, E-Moped, E-Transportern) |
Umstellung der gesamten Brief- und Paketzustellung in Graz abgeschlossen. Umstellung der gesamten Brief- und Paketzustellung in Innsbruck und Salzburg bis Ende 2023 Umstellung der gesamten Brief- und Paketzustellung in Wien bis Ende 2025 |
Rz. 132
Sind einzelne Maßnahmen mit erheblichen Investitionsausgaben oder Betriebsausgaben verbunden, so ist darüber hinaus zu ergänzen (ESRS 2.69):
Rz. 133
Die Anwendungsanforderungen schlagen für die Darstellung dieser Maßnahmen eine Tabelle vor, die folgende Elemente (i. d. R. wohl: Spalten) enthalten kann (ESRS 2.AR23):
- insgesamt veranschlagte Investitionsausgaben und Betriebsausgaben,
- für die Umsetzung der Maßnahme relevante Zeithorizonte,
- im Laufe des Geschäftsjahrsjahr eingesetzte Mittel und geplante Mittelzuweisung innerhalb bestimmter Zeithorizonte.