Lina Warnke, Prof. Dr. Stefan Müller
Rz. 92
Die gem. ESRS E2.28(b) vorzulegenden Informationen über Mikroplastik umfassen Mikroplastik, das bei Produktionsprozessen erzeugt oder verwendet wurde oder das beschafft wird und das die Anlagen des Unternehmens als Emissionen, als Produkt oder als Teil von Produkten oder Dienstleistungen verlässt.
In einer Erläuterung stellt die EFRAG klar, dass über Mikroplastik, welches das Unternehmen nicht verlässt, nicht berichtet werden muss. Dies betrifft z. B. Mikroplastik, das in Produktionsprozessen verwendet wird und im Unternehmen verbleibt und somit Inventar für Geschäftsprozesse darstellt.
Da sich die Regulierung bzgl. Mikroplastik derzeit noch stark entwickelt (Rz 66), weist die EFRAG in der Erläuterung darauf hin, dass zukünftig konkretere Anforderungen gelten können.
Mikroplastik kann unbeabsichtigt entstehen, wenn sich größere Kunststoffteile wie Autoreifen oder synthetische Textilien abnutzen, oder es kann absichtlich hergestellt und Produkten zu bestimmten Zwecken beigefügt werden (z. B. Peelingkügelchen in Gesichts- oder Körperpeelings; ESRS E2.AR20). Die Problematik von Mikroplastik, wie bei Kunststoffen allgemein, ist, dass es sich nicht ohne weiteres in harmlose Moleküle aufspalten lässt und die Zersetzung hunderte bis tausende Jahre dauern kann. So dient die Offenlegung von erzeugtem bzw. verwendetem Mikroplastik, auch wenn sie nicht wie die anderen Emissionen in der Offenlegungsverordnung gefordert ist, der vollumfänglichen Darstellung der Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeiten (ESRS E2.BC41). Der Aspekt Mikroplastik ist außerdem in anderen EU-Strategien und Regulierungen enthalten. Z. B. verfolgt der EU-Aktionsplan: "Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden" das Ziel, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt um 30 % zu reduzieren.
Eine Definition des Begriffs "Mikroplastik" ist in Anhang II der delegierten Verordnung zu den ESRS enthalten. Der E2-Entwurf der EFRAG enthielt zuvor keine Definition von Mikroplastik, somit ist derzeit auch nicht eindeutig ersichtlich, aus welcher Quelle sich die Definition von Mikroplastik ergibt. Mikroplastik wird als kleines (kleiner als 5 mm) Kunststoffteil definiert. Die Definition geht weiter darauf ein, dass Mikroplastik vermehrt in der Umwelt, im Meer, in Lebensmitteln sowie im Trinkwasser zu finden ist und die Besorgnis darüber zunimmt. Außerdem ist Mikroplastik i. d. R. in der Natur nicht biologisch abbaubar, es sei denn, es wurde speziell dafür konzipiert. Die biologische Abbaubarkeit ist ein komplexes und entscheidendes Kriterium bei der Betrachtung von Mikroplastik. Es wird zwischen primärem und sekundärem Mikroplastik unterschieden. Primäres Mikroplastik sind die zuvor als absichtlich genutzt bezeichneten Stoffe. Andere als die o. g. Einsatzgebiete von primärem Mikroplastik sind z. B. Reinigungsstrahler in Werften oder in der Medizin. Sekundäres Mikroplastik gelangt unabsichtlich in die Umwelt durch physikalischen, biologischen und/oder chemischen Abbau von Makroplastikteilen.
In seiner nichtfinanziellen Erklärung für das Jahr 2023 gibt der Beiersdorf Konzern Kennzahlen bzgl. der Verwendung von Mikroplastik an. Jedoch wird die Kennzahl nicht in Mengeneinheiten wie Kilogramm oder Tonnen angegeben, sondern als Prozentsatz der Reduktion des Einsatzes von Mikroplastik im Vergleich zu 2016. Die Kennzahl zeigt somit den Fortschritt und die Erreichung des Ziels, die Verwendung von Mikroplastik in seinen Produkten bis 2023 vollständig einzustellen.
Praxis-Beispiel Beiersdorf
Unternehmensbereich Consumer |
Einheit |
2022 |
2023 |
Reduktion von Mikroplastik* in NIVEA Produkten (basierend auf dem Rohmaterialvolumen) vs. 2016 |
% |
100 |
100 |
Reduktion von Mikroplastik* in Eucerin Produkten (basierend auf dem Rohmaterialvolumen) vs. 2016 |
% |
76 |
100 |
* Gemäß der Definition des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP). |
Tab. 12: Kennzahlen bzgl. Mikroplastik von Beiersdorf