Dieser Anreizmechanismus hat das Ziel, die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien als festen Bestandteil der Beschaffungsprozesse und -richtlinien sowohl intern als auch entlang der Lieferkette zu verankern. Damit diese Mechanismen erfolgreich sein können, sind aktuelle und präzise Nachhaltigkeitsdaten von den Lieferanten bereitzustellen. Ein praktisches Beispiel hierfür ist die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Ausschreibungsphase, in der Lieferanten basierend auf ihrem Engagement zur Reduzierung von CO2e-Emissionen oder der Einhaltung von sozial-gerechten Standards in den Produktionsstätten bewertet werden. Lieferanten, die klar definierte Nachhaltigkeitsstrategien vorweisen oder im Vergleich zu ihren Mitbewerbern nachweislich geringere Emissionen haben, können bevorzugt werden. Diese Methode erlaubt es, Nachhaltigkeitsanreize nahtlos in die Lieferkette zu integrieren und fest in den Beschaffungsprozessen zu verankern.
Ein weiterer Ansatz ist die Einführung spezifischer Klauseln in den Lieferantenverträgen, die Nachhaltigkeitsanforderungen und -ziele in messbare Leistungskriterien umwandeln. Diese könnten sich auf die Verpflichtung zu wissenschaftlich fundierten Reduktionszielen für Scope 3-Emissionen erstrecken sowie den Nachweis externer Überprüfungen der Einhaltung von Menschenrechtsstandards beinhalten, um die Glaubwürdigkeit zu steigern und Greenwashing zu vermeiden. Nichterfüllung der vereinbarten Ziele könnte zu Maßnahmen führen, die im äußersten Fall die Vertragsbeendigung nach sich ziehen könnten.
Auch das einfache Einfordern – allerdings basierend auf Freiwilligkeit – von Berichten über Nachhaltigkeitsleistungen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen der Lieferanten, selbst ohne direkte vertragliche Folgen, kann das Bewusstsein und die Transparenz in der Lieferkette erhöhen. Dies kann einen sanften Anreiz zur Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung unter den Zulieferern setzen oder zumindest einen Dialog zwischen den Geschäftspartnern initiieren.
Neue Anforderungen an Lieferanten durch Aktualisierung des Verhaltenskodex
Im Juli 2020 aktualisierte Microsoft seinen Verhaltenskodex für Lieferanten und fügte neue Bestimmungen hinzu, um die ehrgeizigen Klimaziele des Unternehmens zu erreichen. Diese neuen Bestimmungen verlangen von den Lieferanten, vollständige, konsistente und genaue Daten zu ihren Treibhausgasemissionen (THG) der Kategorien Scope 1, 2 und 3 offenzulegen oder die Komponenten bereitzustellen, die zur Berechnung dieser Daten benötigt werden. Auf Anforderung von Microsoft müssen die Lieferanten zudem konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre THG-Emissionen im Einklang mit den Anforderungen von Microsoft reduzieren werden.