Matthias Hrinkow, Prof. Dr. Stefan Müller
Rz. 25
Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlich des Managements der Beschaffungsverfahren des Unternehmens, einschl. seines fairen Verhaltens gegenüber Lieferanten, zu erlangen.
Rz. 26
Die Beschreibung hat nach ESRS G1.15 im Detail Angaben zum Konzept des Unternehmens für die Beziehungen zu seinen Zulieferern unter Berücksichtigung der Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Lieferkette und der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte zu enthalten, sowie Informationen darüber, ob und wie das Unternehmen bei der Auswahl der Lieferanten soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. In des ESRS G1.AR2 wird näher konkretisiert, welche Aspekte als Teile des Managements der Beziehungen zu Lieferanten anzusehen und somit ggf. auch in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubeziehen sind:
- Angaben darüber, wie die Konzepte des Unternehmens, einschl. seiner Tätigkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Auswirkungen von Störungen seiner Lieferkette, seine Strategie und das Risikomanagement unterstützen;
- Angaben zu den Schulungen der in der Beschaffungs-/Lieferkette tätigen Arbeitskräfte des Unternehmens in Bezug auf das Engagement und den Dialog mit Lieferanten sowie Anreize für Beschäftigte im Bereich Beschaffung und ob sich diese Anreize auch auf Preise, Qualität oder Nachhaltigkeitsfaktoren beziehen;
- Angaben zur Überprüfung und Bewertung der sozialen und ökologischen Leistung von Lieferanten;
- Angaben zur Einbeziehung örtlicher Lieferanten und/oder zertifizierter Lieferanten in die Lieferkette des Unternehmens;
- Angaben darüber, inwiefern die Konzepte des Unternehmens schutzbedürftige Lieferanten berücksichtigen; zu den "schutzbedürftigen Lieferanten" gehören Lieferanten, die erheblichen wirtschaftlichen, ökologischen und/oder sozialen Risiken ausgesetzt sind;
- Angaben zu den Zielen und Maßnahmen des Unternehmens in Bezug auf die Kommunikation und das Management der Beziehungen zu Lieferanten;
- Angaben darüber, wie die Ergebnisse der genannten Konzepte bewertet werden, einschl. Lieferantenbesuche, -audits oder -umfragen.
Bei genauerer Betrachtung der Regelung des ESRS G1.12 fällt zudem auf, dass die vorliegende Offenlegungspflicht zwei Teilaspekte vereint. Neben Angaben zum Management des Beschaffungsprozesses des Unternehmens soll darüber berichtet werden, wie gewährleistet wird, dass sich das Unternehmen fair gegenüber seinen Lieferanten verhält. Unternehmen haben daher auch ihre Politik zur Vermeidung von Zahlungsverzug, insbes. gegenüber KMU, zu beschreiben, was aber auch noch unter ESRS G1-6 aufgenommen wird (Rz 66 ff.).
Rz. 27
In der Fassung der CSRD vom Juni 2022 wurden die Anforderungen an das Management und die Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern geändert, um insbes. Kunden, Lieferanten und von den Tätigkeiten des Unternehmens betroffene Gemeinschaften zu nennen. Aspekte, die sich auf Kunden und betroffene Gemeinschaften beziehen, werden unter ESRS S3 (§ 14) und ESRS S4 (§ 15) behandelt, aber die Beziehungen zu Lieferanten wurden nur kurz im Exposure Draft und nirgendwo sonst in den ESRS behandelt (ESRS G1.BC20). Daher wurden zusätzliche Anforderungen aufgenommen, die sich mit den Konzepten des Unternehmens in Bezug auf die Beziehungen zu seinen Lieferanten, mit Aspekten der Auswahlkriterien im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit und mit der Unterstützung für gefährdete Lieferanten befassen. Diese Aspekte wurden als die wichtigsten angesehen, die in Set 1 der Standards behandelt werden sollten (ESRS G1.BC21). Darüber hinaus wurde angesichts der Änderungen in der CSRD, die die Zahlungen an KMU in diesem Zusammenhang hervorhebt, eine Anforderung bzgl. der Zahlungsverzugspolitik für KMU aufgenommen (ESRS G1.BC22).
Rz. 28
Ein Beispiel zur Beschreibung des Umgangs mit den Lieferanten bereits in Anlehnung an den ESRS G1 bietet die Škoda Auto a. s. in ihrem Sustainability Report 2023. Dabei ist allerdings der Code of Conduct for Business Partner nicht verlinkt und daher nicht direkter Teil der Berichterstattung, er kann aber im Internet gefunden werden.
Praxis-Beispiel Škoda Auto a. s.
„Management der Lieferantenbeziehungen
Škoda Auto hat eine Konzernrichtlinie eingeführt, um eine nachhaltige Entwicklung seiner Beziehungen zu Lieferanten sicherzustellen. Diese Richtlinie definiert die Vorgehensweise bei der Einbindung von Umwelt- und Sozialstandards sowie Anforderungen an deren Einhaltung in Geschäftsbeziehungen in Form eines Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Diese Anforderungen sind vertraglich bindend.
Der Fokus auf eine faire Behandlung von Geschäftspartnern und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sind weitere wichtige Aspekte, die dazu beitragen, gleic...