Beschreibung der Tätigkeit
Sanierung rechtlich nicht konformer Deponien(57)und stillgelegter oder illegaler Müllhalden(58), die geschlossen wurden und keine weiteren Abfälle annehmen, außer möglicherweise inerte oder biostabilisierte Abfälle, die als Deckmaterial für die Deponie verwendet werden (soweit dies gemäß der Umweltgenehmigung für das Sanierungsprojekt zulässig ist).
Die Tätigkeit kann eine der folgenden Sanierungsstrategien und Untertätigkeiten umfassen, die typischerweise im Rahmen von Projekten zur Beseitigung, Kontrolle, Eindämmung oder Verringerung von Schadstoffemissionen(59)aus nicht konformen Deponien und stillgelegten oder illegalen Müllhalden durchgeführt werden:
b) |
Sanierung durch Aushub und Beseitigung von nicht konformen oder illegalen Deponien mit anschließender Behandlung, Verwertung oder Entsorgung der ausgehobenen Abfälle, einschließlich:
|
c) |
Sanierung durch die Dekontaminierung von Boden, Oberflächen- und Grundwasser am Ort der Verschmutzung, einschließlich der folgenden Maßnahmen:
|
Die Tätigkeit umfasst auch alle nachfolgenden Untertätigkeiten, die zur Vorbereitung, Planung, Überwachung und Nachbereitung der zuvor genannten Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind:
a) |
vorbereitende Untersuchungen, einschließlich Datenerfassung und Vermessung (insbesondere geologischer oder hydrologischer Art), technische Machbarkeits- und Umweltverträglichkeitsstudien, die zur Bestimmung des Sanierungsprojekts erforderlich sind; |
b) |
Vorbereitung des Standorts, einschließlich Erdbewegungs- und Nivellierungsarbeiten, Bau oder Verstärkung von Umfassungsmauern oder Zäunen, Hauptzufahrten und internen Straßen, Abriss von Gebäuden oder anderen Bauten auf dem Deponiegelände; |
c) |
Überwachung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen, einschließlich:
|
d) |
Durchführung sonstiger Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Verminderung der Umweltverschmutzung, um die in der Umweltgenehmigung für das Sanierungsprojekt auferlegten Bedingungen zu erfüllen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit des Betriebs vor Ort und der Gesundheit der Beschäftigten, z. B. Brandschutz, Hochwasserschutz und Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle. |
Die Tätigkeit umfasst weder
a) |
die endgültige Schließung, Sanierung und Nachsorge bestehender oder neuer Deponien im Sinne der Richtlinie 1999/31/EG des Rates[1] oder — für Tätigkeiten in Drittländern — im Sinne gleichwertiger nationaler Rechtsvorschriften oder Rechtsvorschriften, die auf andere Weise an anerkannte internationale Industrienormen angeglichen sind[2], |
b) |
noch die Umwandlung von Deponiegas zur Nutzung als Energieträger oder Industrierohstoff, |
c) |
noch die Neugestaltung des sanierten Geländes für eine andere wirtschaftliche Nutzung, z. B. als Erholungs-, Wohn- oder Gewerbegebiet oder für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV), |
d) |
noch Au... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen