Ebenfalls hilfreich kann der digitale Produktpass bei der Durchführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von 2021 sein. Dieses sieht eine Berichtspflicht und Risikoanalyse zu Menschenrecht und Umweltschutz seit dem 01.01.2023 vor. Somit sollen menschen- und umweltbezogene Risiken im Geschäftsbereich erkannt und Maßnahmen getroffen werden, um diese in Zukunft zu verringern oder zu verhindern. Verpflichtet sind hierfür seit Beginn 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 werden auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden dazu verpflichtet sein. Der Einsatz des DPP ist hier vor allem für die Dokumentations- und Berichtspflicht in Zukunft denkbar und unterstützend[1].

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