Derzeit werden im Wesentlichen 4 verschiedene Ladesysteme zum Aufladen von E-Fahrzeugen genutzt: Schnell- sowie Normalladesäulen, Wallboxen und CEE/Schukostecker.
Die Effizienz von Normalladesäulen für Unternehmen erklärt sich trotz der längeren Ladezeiten vor allem daraus, dass in der Regel ein Fuhrpark mit konventionellen Fahrzeugen angeschafft wurde und nur wenige Fahrzeuge parallel geladen werden müssen, was meist auch ein längeres Laden problemlos erlaubt.
3.1 Normalladepunkte
Normalladepunkte bis 22 kW Ladeleistung, an denen die Elektrofahrzeuge privat in der Garage oder im Carport geladen werden können, sind heute die am häufigsten genutzte Form. Auch halböffentliche Firmen- und Werksparkplätze bieten ideale Voraussetzungen für die Installation von Normalladesäulen mit längeren Ladevorgängen. Normalladesäulen entsprechen am meisten dem Bedarf und Nutzerverhalten der Zielgruppe. Hinzu kommen die positiven Kostenaspekte.
3.2 Wallboxen
Sie sind technisch den Normalladesäulen (bis zu 22 kW) zuzuordnen und werden gleichfalls eher im privaten Bereich, in Parkhäusern oder Tiefgaragen sowie auf Firmengeländen eingesetzt. Dies liegt vor allem an der vorgesehenen Wandinstallation, die für diese Nutzer am leichtesten umsetzbar sind.
3.3 Schuko-Steckdosen
Schuko-Steckdosen mit einer geringeren Ladeleistung, mit denen vor allem über Nacht geladen wird, sind meist ebenfalls im privaten Gebrauch anzutreffen.
Stromkreis muss für Dauerbetrieb ausgelegt sein
Da die maximale Ladegeschwindigkeit einer haushaltsüblichen Steckdose mit 2,3 kW deutlich unter der einer Wallbox liegt, kann das E-Auto nur über einen deutlich längeren Zeitraum voll aufgeladen werden. Zudem ist es ein sicherheitsrelevantes Thema. Der Stromkreis muss für den entsprechenden Dauerbetrieb über mehrere Stunden ausgelegt sein. Andernfalls drohen unbeherrschbare Fehlerströme in der Hausinstallation. Verbraucher mit hohem Energiebedarf, wie zum Beispiel Haartrockner oder Waschmaschine, rufen die Energie im Gegensatz zum E-Auto nur über einen kurzen Zeitraum ab.
Die Anlage sollte daher am besten durch einen zugelassenen Elektroinstallateur geprüft werden. Dieser führt auch die nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vorgeschriebene Anzeige beim Netzbetreiber durch, damit dieser das Stromversorgungsnetz weiterhin zukunftssicher gestalten kann.
3.4 Schnell-Ladepunkte
An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zeitlichen Vorteile sind nicht zu unterschätzen. Das gilt allerdings auch für den Kostenfaktor: Der Kaufpreis kann sich im Vergleich zu Normalladesäulen – je nach Mengeneffekten – durchaus auf das Doppelte belaufen.
Für eine Normalladesäule müssen derzeit mindestens 3.500 Euro für die Anschaffung und zwischen 500 und 2.000 Euro je nach Ladeleistung und individuellen Gegebenheiten vor Ort für die Installation eingeplant werden. Bei der Wallbox variieren die Kosten zwischen 400 und 1.500 Euro. Hinzu kommen die Installationskosten. Diese sind abhängig vom benötigten Aufwand, die Wallbox zu montieren und an das Stromnetz anzuschließen. Hierfür können 400 bis 2.300 Euro anfallen. Schnell-Ladesäulen sind ab ca. 5.000 Euro erhältlich und Wallboxen gibt es bereits ab 500 Euro – je nach Leistungsklasse können es aber auch mehrere Tausend Euro sein. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten sind auch Kosten im laufenden Betrieb für Service und Wartung in Höhe von circa 1.000 Euro pro Jahr einzuplanen.
Auf geeichte Ladesäulen achten
Seit dem 1.4.2019 gilt das Eichrecht gemäß EU-Richtlinie 2014/94/EU für AC (also Gleichstrom) Ladesäulen. Seit 2021 gilt dies auch für die DC-Schnellladesäulen. Grundsätzlich sollten daher nur geeichte Ladesäulen erworben werden, da nur mit diesen Kombitarife aus Zeit (Abrechnung nach geladener Zeit) und Kilowattstunde (Abrechnung nach geladenen kWh) möglich sind. Mit ungeeichten Ladesäulen können laut aktueller Gesetzgebung nur Flatrates (z. B. als Fixbetrag pro Monat oder Jahr) oder Session Fees (pauschaler Betrag je Tankvorgang) abgerechnet werden. Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter, die nach eigenen Angaben eichrechtskonforme Lösungen (Ladesäule – Backend – Rechnungsstellung) anbieten. Ein vertragsbasierter reiner Zeittarif für den Ladestrom ist nicht zulässig.
Vielen Ladesäulen fehlt immer noch ein geeichter Zähler, um den bezogenen Ladestrom kilowattstundengenau erfassen und abrechnen zu können. Die Bundesregierung hatte bereits 2019 angeordnet, dass alle Säulen entsprechend umzurüsten sind. Längst nicht alle Betreiber haben das aber bereits zu 100 % getan. Das ergab eine Umfrage des Branchendienstes Energate (September 2022) unter den 10 größten Akteuren am Markt.
Der Grund für die Verzögerungen: lange war am Markt die erforderliche Technik schlicht nich...