Das Unternehmen gibt Folgendes an:
a) |
ob die Nachhaltigkeitserklärung auf konsolidierter oder auf individueller Basis erstellt wurde, |
b) |
für konsolidierte Nachhaltigkeitserklärungen:
|
e) |
im Falle von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, der gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU Ausnahmen von der Angabe bevorstehender Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten zulässt, ob das Unternehmen von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht hat. |
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