Die Festlegung eines Netto-Null-Ziels auf Unternehmensebene im Einklang mit den gesellschaftlichen Klimazielen bedeutet,
- Emissionsminderungen in der Wertschöpfungskette in einer Größenordnung zu erreichen, die der Tiefe der Minderung an dem jeweiligen Punkt auf dem Weg zum 1,5-Grad-Ziel entspricht, und
- die Auswirkungen etwaiger verbleibender Emissionen (nach etwa 90–95 % der Emissionsreduktion mit der Möglichkeit gerechtfertigter sektoraler Abweichungen im Einklang mit einem anerkannten sektoralen Pfad) durch dauerhafte Entfernung einer gleichwertigen CO2-Menge zu neutralisieren.
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