Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

 

a)

den gegebenenfalls erzielten Abbau und die Speicherung von Treibhausgasen im Rahmen von Projekten, die es innerhalb seiner eigenen Tätigkeiten entwickelt hat oder zu denen es innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beigetragen hat, in Tonnen CO2-Äquivalent, und

 

b)

den Umfang der Reduktion oder des Abbaus der Treibhausgasemissionen durch Klimaschutzprojekte außerhalb seiner Wertschöpfungskette, die es mit dem Erwerb von CO2-Gutschriften finanziert hat oder zu finanzieren beabsichtigt.

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