Das Unternehmen hat anzugeben, inwieweit die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen seiner Beschäftigten durch Tarifverträge bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit seine Beschäftigten im sozialen Dialog auf EWR-Ebene repräsentiert werden.[1]

[1] Berichtigt durch Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (Abl. L, 2023/90241 vom 19.4.2024)

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