Die gemäß Absatz 13 erforderlichen Angaben müssen Informationen über die Strategien enthalten, die das Unternehmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern im Einklang mit dem ESRS 2 MDR-P Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten anwendet. Darüber hinaus gibt das Unternehmen an, ob diese Strategien bestimmte Gruppen oder alle Verbraucher und/oder Endnutzer abdecken.

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