Dominik Bär, Prof. Roland Roth
8. Ökologische Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima
Ausgelöst durch die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (1989) sind zahlreiche und durchaus unterschiedliche Initiativen für "kinderfreundliche Städte" entstanden, wie bereits der gemeinsame Start der CFCI bei HABITAT II 1996 in Istanbul gezeigt hat. Bei der Umsetzung kinderfreundlicher Kommunen gab es von Anbeginn vor allem 2 parallele Perspektiven: die Kinderrechtsperspektive und die Umweltperspektive. Es ist deshalb konsequent, dass ökologische Themen (Lokale Agenda 21, Nachhaltigkeit, Klima, Milleniumsziele, Sustainable Development Goals etc.) in der Debatte über kinderfreundliche Kommunen eine wichtige Rolle gespielt haben.
UNICEF hat eine umfangreiche Netzseite eingerichtet, die jedes der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) aus Kindersicht konkretisiert, mit aktuellen Daten anreichert und Handlungsmöglichkeiten für jedes der Ziele darstellt.
Eine kinderfreundliche Kommune, die den Autoverkehr zurückdrängt, um Spielräume, Freiflächen, Grünanlagen, naturnahe Erfahrungsräume, sichere Mobilität und eine qualitativ hochwertige öffentliche Infrastruktur anzubieten, erfüllt auch zentrale Standards der Nachhaltigkeit. Die große inhaltliche Nähe von Kinderfreundlichkeit und Nachhaltigkeit findet sowohl in der Sichtweise von Kindern wie in der von Expertinnen und Experten Rückhalt. Je stärker eine Kommune Kinder an der Stadtplanung beteiligt, desto nachhaltiger werden die Ergebnisse sein.
9. Good Governance – Gutes Regieren in der Kommune
Die CFCI kann als Versuch verstanden werden, zentrale Dimensionen von "good governance" für die nachwachsende Generation und mit ihr zu buchstabieren. Die erste Runde zur kommunalen Kinderfreundlichkeit war stark von den damals prominenten Ansätzen zur Verwaltungsreform und zum neuen Steuerungsmodell geprägt: Verwaltungsmodernisierung durch Familien- und Kinderfreundlichkeit lautete das Versprechen.
Zwei Dekaden später spricht wenig für eine gelungene Allianz von Verwaltungsmodernisierung und Kinderfreundlichkeit. Den damaligen Reformbemühungen kommt das Verdienst zu, für die Notwendigkeit einer veränderten Verwaltungskultur sensibilisiert zu haben, wenn Kinderfreundlichkeit in der Kommunalverwaltung kein leeres Versprechen bleiben soll. Zwei weithin uneingelöste Gelingensbedingungen verdienen Beachtung: Erstens kann die Umsetzung der Kinderrechte nur gelingen, wenn die Mitarbeitenden selbst in einer beteiligungsorientierten Verwaltungskultur unterwegs sein können, also nicht nur andere beteiligen, sondern selbst beteiligt werden. Zweitens ist eine zivilgesellschaftliche Öffnung der Verwaltung unabdingbar, wenn die Impulse von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Unterstützenden Resonanz finden sollen.
10. Prävention (Kriminalität, Gesundheit, Sicherheit)
Das Zusammenspiel von Schutz, Förderung und Partizipation, wie es von der UN-Kinderrechtskonvention gefordert wird, bietet im Grunde ideale institutionelle Voraussetzung für Präventionen und die Stärkung von Resilienz. Einerseits verpflichten sich kinderfreundliche Kommunen, möglichst umfassend für Schutz, Fürsorge und Förderung der nachwachsenden Generation zu sorgen. Zum anderen verhindert die Beteiligungsnorm, dass solche Schutz- und Versorgungsversprechen zum Mittel der Bevormundung und Fremdbestimmung werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen garantiert zudem, dass auch solche Präventionslücken geschlossen werden, die von den Erwachsenen nicht wahrgenommen werden. Für professionelle Akteure eröffnen kinderfreundliche Kommunen die Chance, von Kindern und Jugendlichen – als den Expertinnen und Experten für ihre Lebenswelt – zu lernen.
11. Demografie und interkommunaler Wettbewerb – Kinderfreundlichkeit als Standortfaktor
Die allgemeine Bevölkerungsentwicklung spielt im Streben nach Kinderfreundlichkeit eine erhebliche Rolle. Die Kinder- und Jugendpolitik sieht sich mit dem Anspruch konfrontiert, zu einer Trendwende beizutragen bzw. ein lokales Gegengewicht zu bilden. Kinderfreundlichkeit bedeutet in dieser Perspektive, die Stadt bzw. Gemeinde kindergerecht zu gestalten, das Leben von und mit Kindern zu erleichtern und entsprechende Dienste sowie Infrastrukturen vorzuhalten, um die Verwirklichung vorhandener Kinderwünsche zu erleichtern.
Kommunen stehen untereinander im Wettbewerb um die Zuwanderung von Menschen und Unternehmen. Zumindest geht es darum, Bevölkerungsverluste zu vermeiden. Die Einwohnerzahl bestimmt erhebliche Teile des kommunalen Steueraufkommens und zahlreiche Finanzzuweisungen. Der Ausweis der Kinderfreundlichkeit soll vor allem Familien mit Kindern anziehen. Für Unternehmen ist Kinderfreundlichkeit ein "weicher" Standortfaktor, der in der Konkurrenz um Fachkräfte Vorteile verspricht.
Die Reichweite solcher Wettbewerbe durch Markenbildung verändert sich mit der Gemeindegröße. Im ländlichen Raum mag es darum gehen, etwa durch den Ausweis von entsprechenden Wohngebieten den Zuzug von Familien zu fördern und sich so einen Vorteil gegenüber den Nac...