Der European Green Deal bildet u. a. die Basis für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Ende März 2022 legte die Europäische Kommission ein Paket von Vorschlägen im Rahmen des European Green Deals vor. Nachhaltige Produkte und kreislauforientierte Geschäftsmodelle sollen in der EU zur Norm resp. gefördert werden. Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen.[1] Die Vorkommnisse der vergangenen 2 Jahre (Pandemie, Krise in der Ukraine) und die damit verbundenen externen Schocks (fehlende Ressourcen, Unterbrechung von Lieferketten etc.) sind Wegbereiter für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Die Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas wird uns momentan in noch selten da gewesener Heftigkeit aufgezeigt. Wenn es gelingt, die Kreislaufwirtschaft konsequent umzusetzen, bedeutet dies nicht zuletzt auch weniger Energieverbrauch, da Transportwege kürzer und die Produktion von neuen Gütern zugunsten von reparierfähigen, aufrüstbaren Produkten verschoben werden.

[1] Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2013, abgerufen am 3.8.2022.

6.1 Ökodesign-Verordnung der EU-Kommission

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung[1] sieht neue Anforderungen für die nachhaltige Gestaltung von Produkten vor. Bis zu 80 % der Umweltauswirkungen entlang des Lebenszyklus eines Produkts werden in der Gestaltungsphase definiert. Daher sind die Forderungen, dass Produkte nachhaltiger und zuverlässiger sind sowie wiederverwendet, nachgerüstet, repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können, durchaus berechtigt. Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die energie- und ressourceneffiziente Gestaltung der Güter und Produkte. Der Vorschlag ist für herstellende Unternehmen sehr (vielleicht zu) weitgehend. Die Anwendung wird v. a. für kleinere und mittlere Unternehmen eine Herausforderung oder aber eine Nische, in der sich diese eine wichtige Position in der Lieferkette erarbeiten können. Damit vorgängig gestellte Ansprüche erfüllt werden, sind produktspezifische Informationsanforderungen notwendig, sodass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind. Die unter die Verordnung fallenden Produkte werden digitale Produktpässe haben. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung der umweltorientierten öffentlichen Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.[2] Grundsätzlich beinhaltet diese Verordnung eine gute Nachricht für das Handwerk, dieses gewinnt dadurch wieder mehr an Bedeutung. Der Knackpunkt für die Umsetzung ist der bereits heute vorhandene Fachkräfte-Mangel. Sollen die Produkte wieder repariert, leichter gewartet und aufgearbeitet werden, wird sich dieser Mangel an Spezialisten zusätzlich verstärken. Einhergehend mit der Ökodesign-Initiative ist es deshalb wichtig, dass in den kommenden Jahren eine Ausbildungsinitiative in diesen Berufen stattfindet, ansonsten werden die Spezialisten fehlen.

[1] Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2013, abgerufen am 3.8.2022.
[2] Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2013, abgerufen am 3.8.2022.

6.2 Produktverantwortung

Im "Branchenbild der deutschen Kreislaufwirtschaft" wird Produktverantwortung wie folgt kommentiert:

"Die Produzenten und der Handel sollen auf der Grundlage der erweiterten Produktverantwortung ihre Produkte so gestalten, dass die Entstehung von Abfällen vermindert, die Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit des Produktes beziehungsweise einzelner Komponenten ermöglicht und die umweltverträgliche Beseitigung der Reststoffe sichergestellt wird. Die Verantwortung für die Rücknahme und Rückführung beispielsweise von Verpackungen ist den Dualen Systemen übertragen worden."[1]

Unternehmen, die Verantwortung für ihre Produkte übernehmen und sie von Anfang an kreislauffähig gestalten, können sie einfacher in den weiteren Verwendungskreislauf integrieren. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Januar 2020 veröffentlichte Rohstoffstrategie beinhaltet 17 Maßnahmen zur sicheren, nachhaltigen und verantwortungsvollen Rohstoffversorgung Deutschlands. In der Maßnahme 12 wird explizit auf die Kreislaufwirtschaft verwiesen.[2]

[1] BDE/ITAD/VDMA (Hrsg.), Branchenbild der deutschen Kreislaufwirtschaft, 2016, S. 4, www.bde.de/documents/143/Branchenbild-2016.pdf, abgerufen am 3.8.2022.

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