Paula Wernecke, Julia Hensels
Die Anwaltskanzlei CMS gehört zu den international führenden Wirtschaftskanzleien, die mit mehr als 5.000 Anwältinnen und Anwälten sowie insgesamt 8.000 Beschäftigten in über 40 Ländern vertreten ist. In Deutschland arbeiten rund 2.000 Personen bei CMS. Die Unternehmenskultur der Kanzlei wird im besonderen Maße durch die Rechtsform als Partnerschaftsgesellschaft geprägt. Dies zeigt sich unter anderem in einer ausgeprägten Dialogkultur und dem Fokus auf Partizipation und eigenverantwortlichem Handeln. Klassische Governance-Strukturen, wie sie in Unternehmen dieser Größe üblich sind, können in Kanzleien nicht eins zu eins umgesetzt werden. Für das Nachhaltigkeitsmanagement als Schnittstellendisziplin in alle Kanzleibereiche ist es daher wichtig, gemeinsam mit allen Akteuren maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Bei CMS ist die Nachhaltigkeitsabteilung (Corporate Responsibility Team) als Stabsstelle direkt beim Managing Director Operations angedockt. Das dreiköpfige Team gilt als steuerndes und strategieentwickelndes Organ, welches direkt an die Führungsebene berichtet und als Schnittstelle zu den einzelnen Unternehmensbereichen auftritt. Interne Richtlinien einzuführen und Nachhaltigkeitsziele umzusetzen erfordert, das gesamte Unternehmen einzubinden, um der Interdisziplinarität der Themen angemessen Rechnung zu tragen.
Daher wurde direkt zu Beginn bei CMS ein Corporate Responsibility Board (CR Board) eingerichtet. Es bestehend aus 12 Mitgliedern der verschiedenen Unternehmensbereiche. Das CR Board hat zunächst bei der Entwicklung einer CR-Strategie und der Definition von CR-Maßnahmen unterstützt. Es fungiert zudem als Sounding Gremium, das die Interessen der internen Stakeholder vertritt und leistet damit dauerhaft einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung von Strategie, Maßnahmen und Reporting.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen obliegt dann den jeweiligen Unternehmensbereichen. So sind beispielsweise Entscheidungen zu Diversity & Inclusion (D&I) oder Vereinbarkeit von Karriere und Privatleben von HR umzusetzen. Für Whistleblower-Verfahren ist dagegen die Compliance-Abteilung zuständig.
Die CR-Verantwortlichen bestehen aus den Leitenden der Fachabteilungen. Sie steuern die definierten Maßnahmen in ihrem jeweiligen Bereich und sorgen für deren Umsetzung. Sie berichten regelmäßig an das CR Team über den Stand der Umsetzung sowie über die Weiterentwicklung der Maßnahme nach der Umsetzung. Darüber hinaus sind sie erste Ansprechpartner für die CR-Beauftragten ihres Bereichs. Diese tragen die operative Verantwortung. Sie planen die definierten Maßnahmen und setzen sie um. Planung und Umsetzung erfolgten in Abstimmung mit den CR-Verantwortlichen.
Trotz der Entscheidungskompetenz der Leitungsebene wird deutlich, dass die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Ebenen und Abteilungen von elementarer Bedeutung sind. Denn nur durch den daraus resultierenden Austausch kann der Vielschichtigkeit des Themas angemessen Rechnung getragen werden.