Im ersten Schritt müssen Festlegungen getroffen werden, die Umfang und Ausmaß der PCF-Studie festlegen. Dabei wird in der Regel ein sog. Scoping durchgeführt, welches die folgenden Aspekte (a bis i) umfassen sollte:
- a) Gründe für die Durchführung der Studie (z. B. interne Schwachstellenanalyse, Beitrag zu Transformationskonzepten für Klimaneutralität, Beitrag zum ESG-Reporting, Erfüllung von Kundenanforderungen, externe Kommunikation/Marketing)
- b) Adressaten der Studie (interne Umweltmanager oder Vorstand, externe B2B-Partner, Investoren oder Stakeholder, Endkunden)
- c) Form der Verifizierung (z. B. Verifizierung durch externe akkreditierte Stellen)
Um die Ziele der Studie zu erreichen, müssen bei der PCF-Erstellung die folgenden Aspekte berücksichtigt und beschrieben werden (vgl. ISO 14067, 6.3.2.):
- d) Beschreibung des Produktsystems und der Systemgrenzen (auch in geographischer und zeitlicher Hinsicht)
- e) Ableitung der Vergleichsbasis (die sog. funktionelle bzw. deklarierte Einheit, z. B. kann für einen Vergleich von Materialien die funktionelle Einheit 1t verwendet werden. Die THG-Emissionen werden dann auf diese Einheit umgelegt, z. B. 5,18 t CO2-eq./t Edelstahlblech.
- f) Beschreibung von Allokationsverfahren (d. h. die Aufteilung von Klimawirkungen bei Multi-Produktsystemen oder Koppelproduktion sowie die Berücksichtigung von potentiellen Klimavorteilen durch open-loop Recycling oder durch Einsatz von Rezyklaten)
- g) Erläuterung spezifischer Fragestellungen, z. B. Umgang mit biogenem Kohlenstoff und erneuerbaren Energien
- h) Annahmen zur Produktnutzung und zum Ende des Produktlebenswegs
- i) Anforderungen an das Niveau der Datenqualität
Festlegung der Systemgrenzen
Mit der Systemgrenze (siehe Punkt d) wird festgelegt, welche Lebenswegabschnitte in die Bilanzierung und die Berechnung des PCFs einbezogen werden (siehe Abb. 2). Der Lebensweg eines Produktes (vgl. Abb.) umfasst z. B. die Rohstoffgewinnung, die Konstruktion, die Produktion, den Transport bzw. die Auslieferung, die Anwendung und der Behandlung am Ende des Produktlebenswegs (ISO 14067, 5.2.; ISO 14040:2006, 4.1.2.).
Möglichst den gesamten Lebensweg des Produktes in den PCF integrieren
Die Ermittlung eines PCFs sollte so erfolgen, dass der gesamte Lebensweg eines Produktes berücksichtigt werden kann ("cradle-to-grave"), wobei es unter Umständen sinnvoll sein kann, bestimmte Phasen auszuschließen (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Unterschiedliche Systemgrenzen
Allerdings ist es unter Umständen notwendig, dass einzelne Lebenswegabschnitte ausgeschlossen werden, etwa wenn diese nicht im mittelbaren Verantwortungsbereich des Herstellers liegen oder wenn der Aufwand für die Beschaffung von Daten zu hoch erscheint oder Daten nicht verfügbar sind. Insbesondere bei Vorprodukten, z. B. bei Grundchemikalien oder Baustoffen, werden die nachgelagerten Lebenswegabschnitte häufig nicht berücksichtigt, einfach weil nicht wirklich bekannt ist, in welchen Produkten mit welchen Nutzungsszenarien diese verwendet werden. In solchen Fällen wird von einem partiellen PCF gesprochen. Der folgende Entscheidungsbaum kann bei der Festlegung der Systemgrenzen helfen:
Abb. 3: Entscheidungsbaum zur Festlegung von Systemgrenzen (nach BSI 2014)
Ausschlüsse müssen immer ausführlich und nachvollziehbar begründet werden, um zu verhindern, dass Verlagerungseffekte (z. B. von Produktions- in die Entsorgungsphase) unberücksichtigt blieben oder Greenwashing betrieben wird. Sollte es sich um Probleme der Datenverfügbarkeit handeln, so ist es erfahrungsgemäß möglich, einzelne Prozesse, Materialien oder Stoffe "abzuschneiden", wenn dies in Summe nicht mehr als 5 % des Masse- oder THG-Emissionsanteiles betrifft.