Definition: Korruption |
"Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung. Der Missbrauch beginnt, wenn im Rahmen einer öffentlichen und/oder privaten und/oder wirtschaftlichen und/oder politischen Verantwortung, Vorteile erlangt werden oder erlangt werden sollen. Auftreten kann sie z. B. bei Genehmigungen, Posten- oder Auftragsvergaben, Verträgen, gesellschaftspolitischen Handlungen. Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen oder zu gewähren, auf die keine Ansprüche bestehen." |
Im ersten Moment sieht es so aus, als sei dem nichts hinzuzufügen. Tatsächlich ist der Begriff aber auslegbar. Erinnern wir uns an den Lobbyisten Karlheinz Schreiber, der Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre Provisionen in Millionenhöhe für die Vermittlung von Flugzeug- und Panzergeschäften kassiert hatte und vor Gericht unter anderem den Ausspruch brachte: "Damals war Schmiergeld absetzbar".
Ich meine, wir bewegen uns bei diesem Kriterium – auch wenn ich es als klares "K.o.-Kriterium" ansehe – dennoch in einem Graubereich, der einer genaueren Definition in jedem Unternehmen bedarf. Bedeutet z. B. die Flasche Wein, die ein Lieferant Ihrem Einkaufsleiter zu Weihnachten schenkt, bereits einen Verstoß gegen die Antikorruptions-Regelungen in Ihrem Unternehmen, oder erst die Wochenendreise nach Barbados? Und wie halten Sie es umgekehrt? Finden Sie es legitim, Ihren wichtigsten Kunden größere Werbegeschenke zukommen zu lassen, oder gilt bei Ihnen das "Zero-Prinzip", das heißt, jegliche Art von Geschenk in welcher Höhe auch immer verstößt bereits gegen Ihre internen Regelungen?
Wie gesagt, die Ausgestaltung muss unternehmensindividuell vorgenommen werden. Klar ist, diese Regelung muss auf jeden Fall mindestens die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen und bezieht sich auf die mögliche
- Bestechung von Kunden durch Mitarbeitende Ihres Unternehmens,
- Bestechung von anderen externen Stakeholdern des Unternehmens (das könnten z. B. auch politische Parteien bzw. einzelne Politiker sein),
- Bestechung der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens durch externe Stakeholder und
- Bestechung der Inhaber Ihres Unternehmens.
Und klar ist auch, dass die Regelungen, die in deutschen Unternehmen gefunden werden, sicher von denen in anderen Ländern abweichen werden. Wenn man sich z. B. die unterschiedliche Interpretation des Wortes "Bakschisch" in verschiedenen Kulturkreisen ansieht, dann reicht der Begriffsinhalt von "Schmiergeld" im ungesetzlichen Maße über Trinkgeld für erhaltene Leistungen bis hin zu mildtätigen Gaben von reichen Gläubigen an Ärmere.