Eine wesentliche Auswirkung von Produktionsprozessen und den ihnen vorgelagerten und nachgelagerten Prozessen auf unsere Umwelt stellt unbestritten der CO2-Ausstoß dar. Noch vor 10 Jahren habe ich mich hier um vorsichtige Formulierungen bemüht, wenn es um den Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoß und der Erhöhung der Temperatur auf der Erde ging. Inzwischen wird dieser von niemandem mehr ernsthaft in Frage gestellt. Der letzte Bericht des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change (2021) "kommt zu dem Schluss: Die vom Menschen verursachten (anthropogenen) Treibhausgasemissionen sind eindeutig die Ursache für die bisherige und die weitere Erwärmung des Klimasystems. (…) Der Anstieg der globalen mittleren Oberflächentemperatur (GST) (…) im Vergleich zum vorindustriellen Niveau wird wahrscheinlich Anfang der 2030er Jahre den Wert von 1,5°C erreichen, und zwar in allen untersuchten Emissions-Szenarien (…), im Hochemissions-Szenario (…) sogar früher." Die allermeisten Prognose-Szenarien bis 2100 gehen lt. IPCC von einem weiteren Anstieg aus, teilweise bis auf Werte zwischen 1,8 und 4,4°C.
Dass der Temperaturanstieg katastrophale Folgen haben kann und auch bereits hat und wir uns dringend um eine CO2-Reduktion bemühen müssen, steht wohl nicht mehr ernsthaft zur Diskussion. Mit dem Pariser Klimaabkommen von 2015 haben 197 Nationen vereinbart, dass sie "den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau" halten wollen und "Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde." Leider geht nur 7 Jahre später aus einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey – "Global Energy Perspective 2022" – hervor, dass "das globale Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, (…) nicht erreicht werden [kann], selbst wenn alle Staaten ihre bislang selbst gesetzten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion einhalten."
Was können/müssen Unternehmen zur CO2-Reduktion beitragen? Nur ganz schnell ein paar wichtige Zahlen dazu: Die CO2-Emissionen in Deutschland bestehen zu 93 % aus energiebedingten Emissionen, davon 35 % von der Energiewirtschaft selbst, 24 % vom Verkehr, 19 % von der Industrie, 15 % durch die Haushalte und 5 % durch Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Jeder kann und muss also etwas zur CO2-Reduktion beitragen.
Carbon Footprint (CO2-Fußabdruck)
Wie lässt sich aber der CO2-Ausstoß eines Unternehmens konkret messen? Das ist eine nicht ganz leicht zu lösende Aufgabe, weil es dabei z. B. nicht nur um die direkten Auswirkungen eines Produktionsprozesses geht, sondern auch um die diesem Prozess vor- und nachgelagerten Geschäftsprozesse über die gesamte Wertschöpfungskette eines Produktes von der Beschaffung über die Verarbeitung, den Transport und auch die spätere Nutzung des Produkts bis zur Entsorgung. Diese Gesamtheit an CO2-Wirkungen wird üblicherweise unter dem Begriff "Carbon Footprint" (CO2-Fußabdruck) zusammengefasst.
In der internationalen Umweltschutz-Norm ISO 14067 ist der Product Carbon Footprint (PCF) wie folgt definiert:
Definition: Product Carbon Footprint |
"Der Product Carbon Footprint bezeichnet die Menge der Treibhausgasemissionen entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Er ist also eine Maßeinheit für die Treibhausgas-Bilanz eines Produktes." |
Auf der Internetseite der International Organization for Standardization (ISO) kann man den Standard ISO 14067 käuflich erwerben. Er enthält detaillierte Anforderungen und Leitlinien zur Messung des PCF.
Welche Größen (außer dem CO2-Ausstoß) für Unternehmen darüber hinaus eine Rolle bei der Ausrichtung auf Nachhaltigkeit (hier Aspekt: Ökologie) spielen, wird für jedes Unternehmen individuell entschieden werden müssen. Zum einen müssen selbstverständlich alle Grenzwerte beachtet werden, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben einzuhalten sind. Darüber hinaus können sowohl Zielwerte angesetzt werden, die unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, als auch weitere Komponenten integriert werden, die nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt sind (freiwillige Selbstverpflichtung).
Bio-Siegel
Ein Biolebensmittelanbieter wie Demeter z. B. darf das EU-Bio-Siegel für seine Produkte benutzen, weil die für die Verwendung vorgegebenen Regeln eingehalten werden:
Regel: Bio-Siegel (EU, Deutschland) |
"Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau." |
Die EU-Kommission schreibt dazu: "Das Bio-Logo dürfen nur Produkte tragen, für die eine zugelassene Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie biologisch erzeugt wurden. Das heißt, dass sie strenge Bedingungen für Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung erfüllen müssen. Zulässig ist ...