Gesetze und Vorschriften für nachhaltige Verpackungen sind von entscheidender Bedeutung, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen. Sie tragen nicht nur zum Schutz der Umwelt und zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, sondern schaffen auch einheitliche Standards für Unternehmen, fördern Innovationen und unterstützen den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Unternehmen, die diese Gesetze ernst nehmen und in nachhaltige Verpackungslösungen investieren, profitieren langfristig von wirtschaftlichen Vorteilen, einer positiven Markenwahrnehmung und einer stärkeren Position auf dem Markt.
Die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist das zentrale EU-Gesetz zur Regelung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Ziel der Richtlinie ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern und das Recycling und die Verwertung von Verpackungsmaterialien zu steigern. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die Mengenreduzierung, in dem Verpackungen auf das notwendige Minimum reduziert werden sollten, um Abfälle zu vermeiden. Zudem setzt die Richtlinie verbindliche Recyclingziele für die Mitgliedsstaaten, die kontinuierlich erhöht werden. Bis 2025 sollen mindestens 65 % des Verpackungsabfalls recycelt werden, bis 2030 dann 70 %. Für verschiedene Materialien (Kunststoff, Papier, Glas, Metall) gibt es spezifische Quoten, die bis 2030 erreicht werden müssen.
Das andere wesentliche Gesetz ist das Single-Use Plastics Directive (SUPD) – Richtlinie (EU) 2019/904. Diese Richtlinie zielt speziell auf die Reduktion von Einwegkunststoffen ab und ist Teil der EU-Kunststoffstrategie. Sie betrifft besonders Verpackungen, die aus Einwegplastik bestehen, sowie Lebensmittelverpackungen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist das Verbot bestimmter Einwegplastikprodukte (seit Juli 2021 in der EU) wie Plastikteller, -besteck, Strohhalme und Wattestäbchen. Zudem müssen Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch von Einwegplastikverpackungen erheblich zu reduzieren und Hersteller von Plastikverpackungen müssen an den Kosten für das Recycling und die Abfallbeseitigung ihrer Produkte beteiligt werden. Bestimmte Einwegkunststoffprodukte müssen eine Kennzeichnung tragen, die auf die negativen Auswirkungen auf die Umwelt hinweist und über die ordnungsgemäße Entsorgung informiert.
Das Kreislaufwirtschaftspaket der EU, das 2018 verabschiedet wurde, enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung, Reparatur und des Recyclings von Produkten und Materialien in allen Wirtschaftssektoren, einschließlich Verpackungen. Es fordert u. a. die Erhöhung der Recyclingquoten. Bis 2025 sollen mindestens 55 % des Siedlungsabfalls recycelt werden, mit einer Steigerung auf 60 % bis 2030. Zudem sollen Unternehmen ermutigt werden, Verpackungsabfälle durch effizientere Verpackungsdesigns und den Einsatz umweltfreundlicher Materialien zu minimieren.
Die Europäische Kunststoffstrategie (2018) ist Teil der EU-Agenda für Kreislaufwirtschaft und zielt darauf ab, den Einsatz von Kunststoff drastisch zu reduzieren und Kunststoffverpackungen bis 2030 vollständig wiederverwertbar zu machen. Sie enthält Maßnahmen, die darauf gerichtet sind alle Kunststoffverpackungen in der EU bis 2030 recycelbar oder wiederverwendbar zu machen. Aber auch Recyclingquoten zu erhöhen, indem das Kunststoffrecycling gestärkt wird und die Deponierung von Plastikmüll reduziert wird.
Nach langen Diskussionen und mehreren Überarbeitungen hat das Europäische Parlament am 27. November 2024 die neue "Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle" (PPWR) verabschiedet. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des EU-Rats, die voraussichtlich am 20. Dezember 2024 erfolgen wird. Nach der endgültigen Zustimmung wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später, Anfang 2025, in Kraft.