Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Eröffnungsbilanz

Rz. 3 Die Eröffnungsbilanz ist von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb unter der Voraussetzung, dass er i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 2 HGB und § 241a HGB vgl. § 241a Rz 6 ff.). Der Zei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Steuerbilanz – Technik und Gestaltung

Rz. 155 Die Aufstellung der Steuerbilanz gründet sich auf die gesetzlichen Grundlagen in §§ 140, 141 AO. Aufgrund der im vorigen Abschnitt dargestellten vielfältigen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz hat der Gesetzgeber mit § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG eine Vorschrift erlassen, die die Führung spezieller steuerlicher Verzeichnisse fordert, wenn in der Steuerbilanz VG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Fristberechnung (Abs. 5)

Rz. 31 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kj., in dem die letzte Eintragung in den Büchern, die Erstellung des Inventars, die Versendung bzw. der Erhalt von Handelsbriefen oder Feststellung des Jahresabschlusses oder die Erstellung des Buchungsbelegs erfolgt.[1] Es kommt also nicht auf ein evtl. abweichendes Gj an. Durch diese Regelung verlängert sich die Auf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 246 Abs. 1 HGB normiert den Grundsatz der Vollständigkeit. Gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kfm. sämtliche Vermögensgegenstände (VG), Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sowie Aufwendungen und Erträge in seinen Jahresabschluss aufzunehmen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. VG sind nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB in die Bilanz des Eigentümers aufz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Kreis der Verpflichteten

Rz. 21 § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB präzisiert den Kreis der durch die Vorschrift verpflichteten Personen. Danach sind vom Pflichtenrahmen des § 323 HGB direkt erfasst: der Abschlussprüfer, die Gehilfen des Abschlussprüfers und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft. Rz. 22 Abschlussprüfer i. S. d. Vorschrift ist der gem. § 318 HGB bestellt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 19 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Treuhandverhältnis liegt vor, wenn aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Kraft Gesetz die Befugnisse an einem VG vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird. Es handelt sich mithin um die anvertraute Verfügung über Sachen und Rechten, die im Interesse einer anderen Person ausgeübt we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Factoring

Rz. 53 Unter dem Begriff Factoring wird der regelmäßige Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten (Factor) – hauptsächlich mit dem Ziel einer Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers (Factoring-Kunde) – verstanden. Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor neben der Finanzierungsfunktion, auch das Delkredererisiko (Übernahme des Ausfallr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Jahresabschluss

Rz. 7 Gem. der Legaldefinition des § 242 Abs. 3 HGB setzt sich der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV zusammen. Für KapG und KapCoGes wird diese Definition gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um den Anhang erweitert. Der Jahresabschluss für kapitalmarktorientierte Unt i. S. d. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, ist um eine Kapitalfluss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Steuerliche Mehrabschreibungen gem. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 101 § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete rein steuerlich motivierte Abschreibungen, um einen Ansatz von VG mit dem niedrigeren steuerrechtlichen Wert zu ermöglichen (steuerliche Mehrabschreibungen). Derartige Abschreibungen waren nicht auf eine Vermögensklasse beschränkt und entsprechend sowohl auf VG des AV als auch des UV gestattet. Rz. 102 Niedrigere steuerliche We...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Einreichungsfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 90 Die offenlegungspflichtigen Unterlagen nach Abs. 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschluss des Gj, auf das sie sich beziehen, an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Sofern die Unterlagen nach Abs. 1 Nr. 2 (Rz 49) nicht innerhalb dieser Frist vorliegen, sind sie "unverzüglich" nach ihrem Vorliegen offenzulegen. Rz. 91 "Unverzüglich" i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 310 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV

Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (Frequently Asked Questions, FAQ) handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a Abgabenordnung (AO) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV). Eine Rechtsbindun...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 2. Welche Daten benötige ich für die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO

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Fragen und Antworten zum Ka... / 5. Sind die Mitteilungen nach § 146a Absatz 4 AO aufbewahrungspflichtig und wenn ja wie lange?

Die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist grundsätzlich nicht aufbewahrungspflichtig. Eine Ausnahme kann gelten, sofern die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO als Teil der Verfahrensdokumentation nach Rz. 151 ff der GoBD verwendet wird. In diesem Fall ist sie gemäß § 147 Absatz 1 Nummer 1 AO in Verbindung mit § 147 Absatz 3 Satz 1 AO zehn Jahre aufzubewahren.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 4. Unterliegt ein Back-Office-System, in welchem Fahrten erstmalig erfasst bzw. verwaltet werden, dem Anwendungsbereich des § 146a AO?

Beim Back-Office-System handelt es sich grundsätzlich nicht um ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 KassenSichV. Sofern dieses jedoch die Abwicklung und Erfassung von Barzahlungen ermöglicht, unterliegt dieses dem Anwendungsbereich des § 146a AO. Auf die tatsächliche Verwendung dieser Funktion kommt es nicht an.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 1. Wie kann ich die Daten für die Anmeldung der Kasse nach § 146a Absatz 4 AO mitteilen?

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung kann wie folgt an die Finanzbehörde übermittelt werden: per Direkteingabe im ELSTER-Formular "Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO" auf www.elster.de, per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de in MEIN...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 7. Unterliegen elektronische Aufzeichnungssysteme ohne Kassenfunktion der Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 AO?

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Fragen und Antworten zum Ka... / 6. Hat im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft der Organträger oder die Organgesellschaft die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO zu erfüllen?

Mitteilungspflichtig ist diejenige (juristische) Person unter ihrer ertragsteuerlichen Steuernummer, die die mitzuteilenden elektronischen Aufzeichnungssysteme verwendet. Eine Organschaft hat auf die Mitteilungspflicht keine Auswirkungen.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 13. Ist § 146a AO bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts anwendbar?

Soweit juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften) im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 Körperschaftsteuergesetz und/oder als Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz steuerlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, gelten für die...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 7. Was ist unter eine Betriebsstätte i.S.d. Tz 1.16.1.4 des AEAO zu § 146a zu verstehen und im Rahmen des Mitteilungsverfahrens nach § 146a Absatz 4 AO zu beachten?

Eine Betriebsstätte ist grundsätzlich jede Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (vgl. § 12 AO). Das mitzuteilende elek‐tronische Aufzeichnungssystem ist grundsätzlich der Betriebsstätte zuzuord‐nen, in der es verwendet wird. Wird ein elektronisches Aufzeichnungssystem in mehreren Betriebsstätten verwendet, ist es grundsätzlich einer Be...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / Thema: Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO

1. Wie kann ich die Daten für die Anmeldung der Kasse nach § 146a Absatz 4 AO mitteilen? Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung kann wie folgt an die Finanzbehörde übermittelt werden: per Direkteingabe im ELSTER-Formular "Mitteilungsverfahren nach § ...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 6. Gelten die Anforderungen des § 146a AO auch für deutsche Filialen von Unternehmen mit Sitz im Ausland?

Die Anforderungen gelten auch für Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Deutschland.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / Thema: Verbot des In-Verkehr-Bringens und Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO

1. Was passiert, wenn ich ein aufrüstbares Kassensystem verwende, aber trotzdem bis zum 31. Dezember 2022 mit einer Aufrüstung warte? Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 AO ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt ist. Das Bußgeld kann unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Manipulation oder Steuerverkürzung gegeben hat, verhängt w...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 5. Wem sind Verstöße gegen Verpflichtungen des § 146a AO, insbesondere eine Nicht-Erfassung oder ein Verstoß gegen die Belegerteilungspflicht zuzurechnen – dem Unternehmen oder der jeweils handelnden Person?

Die steuerlichen Folgen aus etwaigen Verstößen gegen die Verpflichtungen des § 146a AO werden grundsätzlich beim steuerpflichtigen Unternehmen gezogen. Ob darüber hinaus haftungsrechtliche bzw. bußgeld- oder strafrechtliche Folgerungen bei der jeweils handelnden Person getroffen werden können, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wie z. B. bei Vorsatz oder L...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 1. Unter den Anwendungsbereich des § 146a AO fallen nur sogenannte "EU-Taxameter". Was bedeutet der Begriff "EU-Taxameter"?

Ein Taxameter gilt dann als "EU-Taxameter", wenn dieses konformitätsbewertet ist nach Anhang IX der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (ABI. L 96 vom 29.3.2014, S. 149; L 13 vom 20.1.2016, S. 57), die durch die Richtli...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 15. Handelt es sich bei einem elektronischen Kassenbuch um ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Abs. 1 AO?

Die Finanzverwaltung stellt auf den Funktionsumfang ab. Dient das elektronische Kassenbuch nicht ausschließlich der Aufzeichnung zur Dokumentation der Erfassung der Tages-/Abschluss-Werte (Bargeldbestand, bare (Tages-)Betriebseinnahmen, bare (Tages-)Betriebsausgaben, bare (Tages-)Entnahmen und bare (Tages-)Einlagen, etc.), sondern auch der elektronischen Aufzeichnung zur Dok...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 4. Wie sind die Daten eines elektronischen Aufzeichnungssystems i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV bei einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung dem Prüfer zur Verfügung zu stellen?

Es muss sichergestellt werden, dass die Daten jederzeit für Prüfungszwecke im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau in engem zeitlichen Zusammen‐hang zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Cloud-TSE eingesetzt wird. Die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen im Format der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für ...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 9. Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht kommt laut Absatz 6.9 des AO Anwendungserlasses "nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht“. Wann liegt ein solcher Härtefall vor?

Die Frage, ob eine solche Härte vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und ist von den Finanzbehörden vor Ort zu prüfen.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 7. Was passiert, wenn der Belegausgabepflicht nicht entsprochen wird?

Die Belegausgabepflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes des § 146a Abgabenordnung. Ein Verstoß kann als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde. Dies kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur Folge haben. Außerdem kann ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ein Indiz sein, dass das Aufzeichnungssystem...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 3. Wenn jemand keine elektronische Kasse hat, zum Beispiel ein Straßenhändler, kann er dann handschriftlich eine Quittung ausstellen?

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht. Es sind bei offenen Ladenkassen jedoch die gesetz...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 2. Dürfen Kassen, die bauartbedingt (also z. B. aufgrund fehlender Schnittstellen) keine der verfügbaren TSE-Lösungen anbinden können, ab dem 1. Januar 2020 noch verkauft werden?

Ein Inverkehrbringen (und sogar Bewerben) von Systemen, die nicht den Anforderungen des § 146a AO entsprechen, ist nach § 379 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 i. V .m. Absatz 6 AO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Den Anforderungen des § 146a AO entspricht ein System, wenn es über eine Anbindungsmöglichkeit an eine zertifizierte...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 4. Müssen ab dem 1. Juli 2025 alle Daten (rückwirkend) ab 1. Januar 2020 mitgeteilt werden?

Am 1. Juli 2025 nicht mehr vorhandene Systeme fallen nicht unter die Mitteilungspflicht des § 146a Absatz 4 AO. Relevant sind die aktuellen Systeme zum Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit. Hierzu gehören jedoch auch die Daten nach § 146a Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 AO. Unabhängig von der Mitteilungsverpflichtung sind Informationen zu den im Betrie...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 1. Was passiert, wenn ich ein aufrüstbares Kassensystem verwende, aber trotzdem bis zum 31. Dezember 2022 mit einer Aufrüstung warte?

Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 AO ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt ist. Das Bußgeld kann unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Manipulation oder Steuerverkürzung gegeben hat, verhängt werden.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 3. Wie funktioniert das Meldeverfahren bei Kurzfrist-Leihgeräten?

Es gelten die gleichen Regeln wie bei Kauf, Leasing, Miete o. ä. Der Entleiher hat seine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 8. Müssen Auflade- und Entladeterminals durch eine TSE gesichert werden?

Auflade und Entladeterminals für Geldkarten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 146a AO und sind nicht durch eine TSEzu schützen, da es sich bei dem Auflade- und Entladevorgang nicht um einen Zahlungsvorgang im Sinne des § 146a AO handelt.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 3. Wie sind Warenwirtschaftssysteme zu beurteilen, die über ein optional zuschaltbares Kassenmodul verfügen?

Ein Warenwirtschaftssystem ohne Kassenmodul unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV. Steht dem Warenwirtschaftssystem ein Kassenmodul zur Verfügung, darf dieses nur In-Verkehr gebracht werden, sofern es über die Möglichkeit zur Anbindung einer TSE verfügt (siehe Nr. 1.18.2 des AEAO zu § 146a AO). Die Anbin...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 5. Was bedeutet "Kassensturzfähigkeit“? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert sie?

Kassensturzfähigkeit bedeutet, dass eine Überprüfung des Ist-Kassenbestandes mit dem Soll-Kassenbestand möglich ist. Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 3. Welche Besonderheiten sind bei wechselnden Kassenschubladen zu beachten?

Beim Einsatz wechselnder Kassenschubladen ist kein Kassenabschluss bei jedem Wechsel vorgeschrieben. Die Schublade ist allerdings nicht als ein Aufzeichnungssystem zu verstehen. Weiterhin bleibt die im Einsatz befindliche Kasse das System, auf das abgestellt wird. Es ist darauf zu achten, dass eine Kassensturz-Fähigkeit hergestellt wird. Diese Anforderung kann erreicht werde...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 3. Was ist bei einem Systemwechsel zu beachten? Welche Anforderungen gibt es für eine Aufbewahrung von Daten und Hardware?

Im Fall eines Systemwechsels oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus einem Produktivsystem darf von einer Aufbewahrung bislang verwendeter Hard- und Software nur dann abgesehen werden, wenn eine maschinelle Auswertbarkeit der Daten nebst Stammdaten und Verknüpfungen durch das neue oder ein anderes System uneingeschränkt gewährleistet ...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 5. Wird die TSE selbst personalisiert, also direkt bei der Herstellung dem späteren Anwender zugeordnet (so wie das z.B. bei Signaturkarten der Fall ist) oder kann man unbenutzte TSEs frei handeln?

TSEs werden bei der Herstellung nicht personalisiert. Die Zuordnung der TSE zum Anwender erfolgt aktuell ausschließlich über das Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 3. Dürfen nicht aufrüstbare, gebrauchte Geräte, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 in Verkehr gebracht, aber nach dem 1. Januar 2020 vom Steuerpflichtigen erworben wurden, auch bis zum 31. Dezember 2022 eingesetzt werden?

Diese Geräte dürfen seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr vertrieben oder beworben werden. Dies gilt auch für gebrauchte Geräte. Da sie in diesem Fall vom Steuerpflichtigen nach dem 1. Januar 2020 angeschafft werden, gilt die Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO nicht. Die Geräte dürften also nicht genutzt werden.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 1. Gibt es eine Bonpflicht?

Ja. Im Gesetz wird die "Bonpflicht" als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. Die Belege dieser Registrierkassen müssen nicht den Anforderungen des § 6 KassenSichV entsprechen.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 2. Sind Barverkaufsfunktionen beispielsweise in einer Warenwirtschafts- oder Hotelsoftware per TSE zu schützen?

Nr. 2.1.4 des AEAO zu § 146 definiert: "Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt". Damit sind die fraglichen Systeme eindeutig "elektronisches Aufzeichnungssysteme". Sobald die Systeme i...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 8. Wie ist die Seriennummer der TSE aufgebaut und im Elster-Formular einzutragen?

Die Seriennummer muss mit 64 Zeichen als Hexadezimal-Code (ausschließlich Zahlen von 0 bis 9 oder die Buchstaben A-F) angegeben werden. Bitte tragen Sie die Seriennummer nicht z. B. im Base64-Format mit anderen Zeichen (z. B. = Gleichheitszeichen) oder weniger als 64 Zeichen ein. Beim Datenexport der Kassendaten (§ 4 Kassensicherungsverordnung) über die digitale Schnittstelle...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 4. Wie sind Fakturasysteme zu beurteilen, die über ein optional zuschaltbares Kassenmodul verfügen?

Besteht in einem Fakturasystem oder einem Fakturamodul die Möglichkeit, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen, verfügt es über eine Kassenfunktion im Sinne der Nr. 1.2 des AEAO zu § 146a. D. h. , dieses darf nur In-Verkehr gebracht werden, sofern es über die Möglichkeit zur Anbindung einer TSE verfügt (siehe Nr. 1.18.2 des AEAO zu § 146a AO).mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 4. Trägt der Softwarehersteller die Verantwortung, wenn ein Anwender die Kasse ohne TSE verwendet? Muss dann das Kassenmodul zwangsweise deaktiviert werden, wenn keine TSE vorhanden ist oder ist der Hinweis ausreichend für den Anwender?

Eine Kasse ohne entsprechende TSE-Anbindungsmöglichkeit darf ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Wenn eine TSE-Anbindungsmöglichkeit besteht, der Steuerpflichtige diese aber nicht nutzt, ist das nicht das Risiko des Herstellers. Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz der TSE ist der Steuerpflichtige (vgl. Tz. 21 der GoBD).mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 2. Gibt es Ausnahmen von der Belegausgabepflicht?

Eine Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Die mit der Belegausgabepflicht entstehenden Kosten stellen für sich allein keine sachliche Härte im Sinne des § 148 AO dar (Nr. 2.5.9 des AEAO zu § 146a). Nach § 6 KassenSichV kan...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 4. Welche Anforderungen gibt es an einen elektronischen Beleg (Form, Inhalt und Art der Zurverfügungstellung an den Kunden), um die erforderliche Prüffähigkeit bei der Kassen-Nachschau sicherzustellen?

Ein elektronischer Beleg muss inhaltlich den Anforderungen eines Papierbelegs entsprechen.mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 8. Auf welchen Belegen ist der QR-Code wichtig? Kann er bei z.B. Küchenbons und Eigenbelegen entfallen?

Ein QR-Code ist aktuell nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er kann aber freiwillig zur leichteren Prüfbarkeit auf Belegen, die der Abwicklung von Geschäftsvorfällen dienen, abgebildet werden. Auf sogenannte Küchenbons oder Eigenbelegen ist eine Abbildung ebenfalls nicht erforderlich.mehr