Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (3) Weiterverarbeitung

Rz. 86 Entscheidend ist, dass das gelieferte Produkt des Versicherungsnehmers durch einen Dritten in ein anderes "umgewandelt" oder "umgestaltet" wird. Das zugelieferte Erzeugnis bleibt erhalten, wird aber verändert, verbessert, veredelt oder sonstig optimiert. Betroffen sind Vorgänge wie Polieren, Wärmebehandeln, Spannen oder Schleifen; die Weiterbearbeitung kann jedoch auc...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Erhöhung und Erweiterung bestehender Risiken

Rz. 37 Das bereits bestehende Risiko kann sich in tatsächlicher (A 1 Ziff. 8.1 AVB/Ziff. 3.1 (2) AHB) oder rechtlicher (Ziff. 8.2 AVB/Ziff. 3.2 AHB) Hinsicht ändern. Eine Änderung aus Rechtsgründen kommt beispielsweise bei Einführung eines neuen Gefährdungstatbestandes in Betracht. A 1 Ziff. 8 AVB/Ziff. 3.1 (2) und 3.2 AHB schließen Erhöhungen oder Erweiterungen des versicher...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 3. Grundwasserausschluss, Ziff. 10.2 USV

Rz. 33 Der Ausschluss für Grundwasserschäden ist umfassend und gilt für alle Grundstücke, also auch für diejenigen, die außerhalb der eigenen bzw. gemieteten Grundstücke liegen. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere in grundwassernahen Bodenschichten die naturwissenschaftliche Abgrenzung zwischen Boden und Grundwasser erfolgt, die sich an der Unterscheidung zwischen unges...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (3) Weitere Vermögensnachteile (Ziff. 4.3.2.3)

Rz. 94 Nach Ziff. 4.3.2.3 ersetzt der Versicherer weitere Vermögensnachteile (z.B. entgangenen Gewinn) unter der Voraussetzung, dass die weiterverarbeiteten oder weiterbearbeiteten Erzeugnisse nicht oder nur mit einem Preisnachlass veräußert werden können (wiederum dann nicht, wenn die Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf geltend gemacht werden, vgl. Ziff. 6.2.8). Aus de...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Vertragliche Ausschlüsse

Rz. 84 § 49 AVB-VSV enthält eine Reihe von objektiven Risikoausschlüssen. Dem Ausschluss mittelbarer Schäden (§ 49 Nr. 1 AVB-VSV) ist vor dem Hintergrund der Verschiebung des Merkmals auf Ebene der primären Risikoabgrenzung in der Regel nur konkretisierende Bedeutung beizumessen (zu AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken s. Rdn 26). Schäden durch Zahlung von Geldstrafen, Bußge...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Grundsätzliches

Rz. 30 Gemäß § 172 Abs. 2 VVG sowie § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 und den meisten auf dem deutschen Markt befindlichen Bedingungswerken muss die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, ganz oder teilweise den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, um einen Leistungsanspruch b...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 143 In § 5b und f MB BUV 22 sowie in § 2b und f MB BUZ 22 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmittelba...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Änderungen vor der Beurkundung der Auflassung

Rz. 71 Soll ein beurkundeter Kaufvertrag abgeändert werden und ist zum Zeitpunkt der Änderung die Auflassung noch nicht erklärt, bedürfen die Erklärungen über die Änderungen zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung. Dies gilt jedenfalls für wesentliche Änderungen. Als wesentliche Änderungen gelten z.B. Veränderungen des Vertragsgegenstandes[34] oder der Gegenleistung.[35] Andere ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Mangelhaftes Erzeugnis des Versicherungsnehmers

Rz. 101 Voraussetzung des Deckungsbausteines Ziff. 4.4.1 ist ferner ein vom Versicherungsnehmer mangelhaft hergestelltes oder geliefertes Erzeugnis. Hinsichtlich der Mangelhaftigkeit kann insoweit auf die obigen Ausführungen und auf § 434 BGB Bezug genommen werden. Erzeugnisse im hier zitierten und verstandenen Sinne sind ausweislich des weit gefassten Wortlauts nicht nur di...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Jagdliche Betätigung und Teilnahme an sportlichen Rennen und Training – A 1 Ziff. 6.7 Abs. 1 AVB-PHV/Ziff. 1.5 BBR-PH

Rz. 151 In den BBR-PH fand sich hierzu ein ausdrücklicher Ausschluss. Die AVB-PHV beschreiben hingegen das versicherte Risiko insoweit nunmehr positiv. Inhaltlich hat sich jedoch nichts geändert. Rz. 152 Der Ausschluss jagdlicher Betätigung dient der Abgrenzung zur Jagdhaftpflichtversicherung, die nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG eine Pflichtversicherung darstellt. Rz. 153 Auch d...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 9. Atomare, biologische, chemische Waffen oder Stoffe

Rz. 158 Ausgeschlossen ist nach § 5g MB BUV 22 und § 3g MB BUZ 22 die Leistungspflicht, wenn die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Frei...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Sonstige Voraussetzungen

Rz. 103 Voraussetzung ist, dass aufgrund eines mangelhaft hergestellten oder gelieferten Erzeugnisses des Versicherungsnehmers, durch den Einbau, das Anbringen, Verlegen oder Auftragen ein mangelhaftes Gesamtprodukt eines Dritten entstanden ist. Dies müsste ferner zu einem gesetzlichen Schadensersatzanspruch bei Dritten – also nicht zu Sachmängelhaftungsansprüchen, die von v...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Versicherte Betriebstätigkeit

Rz. 50 Zur Messung und Bewertung des Risikos ist insbesondere die Frage nach der Betriebstätigkeit des versicherten Betriebs von besonderer Bedeutung. Im Versicherungsschein müssen daher die Betriebsarten des Haupt- und Nebenbetriebs aufgeführt werden. Im Rahmen betrieblicher Aktivitäten sind Veränderungen möglich, die einer Abgrenzung bedürfen und sowohl qualitative als auc...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Benannte, unbenannte Versicherung

Rz. 47 Im Rahmen der benannten Versicherung setzt der Versicherer für den jeweiligen Kunden des Versicherungsnehmers eine Versicherungssumme (Limit) fest und teilt dem Versicherungsnehmer dieses Limit, gegebenenfalls mit weiteren Konditionen (Beginn, Kreditziel, Selbstbehalt), mit (§ 2 Nr. 2 AVB). In Höhe dieses Limits besteht Deckungsschutz für Forderungen gegen das in der ...mehr

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M / 2 Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2303]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Aufwendungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs

Rz. 65 Gem. § 18 AVB-VSV sind nunmehr Aufwendungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs, die binnen sechs Monaten nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls getätigt wurden, gedeckt, soweit diese dem Grund und der Höhe nach auf den Versicherungsfall zurückzuführen sind. Eine Beschränkung auf Versicherungsfälle wegen Eingriffen Dritter in das EDV-System ist nicht mehr vorges...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / VI. Diskriminierungen

Rz. 145 Ferner sind vom Versicherungsschutz nach Ziff. A-7.15 AVB-D&O ausgeschlossen Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Dieser Ausschluss hängt mit den hohen Entschädigungssummen bei Diskriminierungen von Arbeitnehmern im US-amerikanischen Recht zusammen (vgl. dazu auch die sog. Employment-Pract...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, § 2 g ARB bzw. Nr. 2.2.7 ARB 2012

Rz. 141 Nach § 2 g ARB wird Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Dieser Rechtsschutz setzt eine verkehrsrechtliche Angelegenheit voraus. Hierunter fallen alle Angelegenheiten, die auf verkehrsrechtlichen Vorschriften beruhen. G...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Versicherungsort"

Rz. 142 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A 10.1 VHB 2022). Außerhalb des Versicherungsortes besteht nur eingeschrä...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Kenntnisklausel – A 1 Ziff. 7.2 AVB/7.2 AHB

Rz. 84 Der Versicherer haftet auch bei mangelndem Vorsatz für solche Schäden nicht, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant (vgl. § 1 Rdn 245 ff.) in Kenntnis der Mangelhaftigkeit seiner Erzeugnisse, Arbeiten oder sonstigen Leistungen[76] verursacht. Der Ausschluss erfasst Fälle des "Wissens ohne Wollen". Erforderlich ist positive Kenntnis, dass die Leistung auch ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Gewerblich genutzte Räume

Rz. 131 Gemäß A § 9 Nr. 3 VGB 2010, A 12.3 VGB 2022 (§ 3 Nr. 2 VGB 88) bedarf der Versicherungsschutz für Mietausfall bei gewerblich genutzten Räumen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der versicherten Sache um ein gemischt genutztes Gebäude handelt. Liegt eine gemischte Nutzung vor, besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Anspruch ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Risikoausschluss/Obliegenheit

Rz. 216 Während bei einer Risikobegrenzung der Versicherer nur den Tatbestand des Risikoausschlusses beweisen muss, führen Obliegenheitsverletzungen gem. § 28 VVG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Haftungsausschluss. Die Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikoausschluss ist somit von großer praktischer Bedeutung und Gegenstand einer Vielzahl höchstrichterlich...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Störungen und Beschwerden

Rz. 407 Unter "Störungen" oder "Beschwerden" sind generell Gesundheitsbeeinträchtigungen von geringerer Intensität zu verstehen, als eine "Krankheit" sie voraussetzt.[1012] Rz. 408 Störungen oder auch "Gesundheitsstörungen" sind als nicht ganz kurzfristige Beeinträchtigungen der Körperfunktionen oder der Psyche zu charakterisieren und zwar unabhängig von einer Beeinträchtigun...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / e) Rückruf-Bilanzschutzversicherung

Rz. 20 Die "Rückruf-Bilanzschutzversicherung" stellt ebenso wenig wie die Produktschutzversicherung auf die Haftpflichtsituation ab. Die Rückruf-Bilanzschutzversicherung deckt finanzielle Eigenschäden des Versicherungsnehmers, denen bei Eintritt des durch den Rückruf des an sich zu verhindernden Drittschadens keine Haftpflichtansprüche des Geschädigten gegenüberstehen. Erset...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Mangelhaftes Erzeugnis des Versicherungsnehmers

Rz. 70 Das mangelhafte Gesamtprodukt, das durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entsteht, muss durch ein mangelhaftes Erzeugnis des Versicherungsnehmers entstanden sein.[170] Dabei ist der Begriff des mangelhaften Erzeugnisses des Versicherungsnehmers weit auszulegen. Es geht – wie beim Sachmangelbegriff in § 434 BGB – um eine fehlerhafte Sache. Dabei wird zusätzli...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Mangelhaftes Gesamtprodukt

Rz. 73 Durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung eines mangelhaften Erzeugnisses des Versicherungsnehmers mit anderen Produkten (Dritter) muss ein mangelhaftes Gesamtprodukt entstanden sein. Ziff. 4.2 regelt die Fälle der Herstellung einer neuen mangelhaften (auch unbeweglichen) Sache (Gesamtprodukt). Das mangelhafte Gesamtprodukt ist das Resultat des Herstellungsproze...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Verbrauchervertrag

Rz. 79 Damit der Notar weiß, wie er den Vertrag zu gestalten hat, muss er bereits in der Vorbereitungsphase aufklären, ob es sich bei dem geplanten Grundstückskaufvertrag um einen Verbrauchervertrag i.S.v. § 17 Abs. 2a BeurkG handelt. Nach § 310 Abs. 3 BGB liegt ein Verbrauchervertrag vor, wenn der Vertrag zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) Weitere Schäden

Rz. 35 Wie bereits hervorgehoben, ist nach Ziff. 1.1 des Modells die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und "daraus entstandene weitere Schäden" versichert. Es handelt sich um die Abgrenzung der – grundsätzlich nicht gedeckten – reinen Vermögensschäden (i.S.v. Ziff. 2.1 AHB) von den erfassten sog. unechten Vermögensschäden, die gedeckt sind...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Nicht untrennbar verbunden

Rz. 87 Ferner zählt zu den Voraussetzungen der Ziff. 4.3, dass das "Weiterverarbeiten" stattfindet, "ohne dass es zu einer Verbindung, Vermischung oder einer Verarbeitung" mit anderen Produkten kommt. Im Gegensatz zu Ziff. 4.2 wird im Rahmen der Ziff. 4.3 tatsächlich nur der Weiterverarbeitungstatbestand angesprochen. Da in der Regel nicht nur das Versicherungsnehmer-Erzeugn...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Nachbearbeitung (Ziff. 4.3.2.2)

Rz. 91 Ziff. 4.3.2.2 ersetzt die Kosten für eine rechtlich gebotene und wirtschaftlich zumutbare Nachbearbeitung der verarbeiteten oder bearbeiteten Erzeugnisse oder die für eine andere Schadenbeseitigung aufgewandten Kosten. Aus der Formulierung lässt sich unschwer entnehmen, dass sich Ziff. 4.3.2.1 des Modells und Ziff. 4.3.2.2 gegenseitig ausschließen.[182] Ist demzufolge...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Abschluss/Ausführung

Rz. 47 Gegenüber dem sog. Inverkehrbringen lassen sich der "Abschluss der Arbeiten" oder das "Ausführen der Leistungen" wesentlich einfacher definieren. Die Tätigkeiten müssen zum Ende gekommen und damit "tatsächlich beendet" sein.[143] Auf die (rechtliche) Abnahme kommt es nicht an; sie kann aber "Indizwirkung" entfalten. Beispiel Ein Monteur verursacht noch während der Arbe...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / bb) Folge

Rz. 89 Wie bereits hervorgehoben, ist der Anwendungsbereich der Ziff. 4.3 und dessen Bedeutung relativ gering. Da das vom Versicherungsnehmer gelieferte Material selbst in den Erfüllungsbereich fällt und deswegen vom Produkthaftpflicht-Modell nicht gedeckt ist (vgl. Ziff. 6.1.1), ist der gedeckte Vermögensschaden lediglich der, der durch den vergeblichen Verarbeitungsaufwand...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / d) Aus- und Einbaukosten (Ziff. 4.4)

Rz. 95 Ziff. 4.4 gewährt Versicherungsschutz für gesetzliche "Schadensersatzansprüche" Dritter wegen Vermögensschäden, die infolge der Mangelhaftigkeit von Gesamtprodukten entstanden sind. Voraussetzung ist, dass die Mangelhaftigkeit des Gesamtprodukts durch den Einbau, das Anbringen, Verlegen oder Auftragen von mangelhaft hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen des Vers...mehr

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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§ 5 Feuerversicherung / b) Bestimmungsgemäßer Herd

Rz. 53 Darüber hinaus muss das Feuer entweder ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden sein oder seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen haben. Das Merkmal dient der Abgrenzung zwischen nicht versichertem Nutzfeuer und Schadenfeuer. Der bestimmungsgemäße Herd bezeichnet die zur Erzeugung oder Aufnahme von Feuer bestimmte Ausgangsstelle.[60] Keinen "Brand" im Sinne der AFB st...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Mangelhaftes Gesamtprodukt eines Dritten

Rz. 99 Zunächst muss es infolge des Einbaus, des Anbringens, des Verlegens oder des Auftragens des mangelhaft hergestellten oder gelieferten Erzeugnisses des Versicherungsnehmers zu einem mangelhaften Gesamtprodukt eines Dritten gekommen sein. Rz. 100 Insofern ergibt sich – was die Formulierungen angeht – zum Begriff des "Mangels" oder auch zum Begriff des "Gesamtproduktes" n...mehr

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B / 48 Beweisermittlungsantrag [Rdn 1262]

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B / 51 Beweiswürdigung, Allgemeines [Rdn 1432]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Waffenklausel – A 1 Ziff. 6.8 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.6 Hs. 2 BBR-PH

Rz. 154 Gefahren aus erlaubtem Waffenbesitz sind gem. A 1 Ziff. 6.8 Abs. 1 AVB-PHV/Ziff. 1.6 Hs. 1 BBR-PH versichert. A 1 Ziff. 6.8 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.6 Hs. 2 BBR-PH schließt jedoch solche Risiken aus, die sich auf Jagdwaffen beziehen (Abgrenzung zur Jagdhaftpflichtversicherung) oder deren Gebrauch zu einer vorsätzlichen[133] Straftat dient.mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Verstoß- oder Kausalereignistheorie

Rz. 121 In seinem Urt. v. 4.12.1980 definierte der BGH den Ereignisbegriff i.S.d. Ziff. 1.1 S. 1 AHB. Für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes komme es darauf an, wann die Handlung oder Unterlassung begangen worden sei, für die der Versicherte von dem Dritten in Anspruch genommen werde.[161] Im konkreten Fall ging es seinerzeit um die Betriebshaftpflichtversich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Beginn der Versicherung

Rz. 92 Unter Absendungsort sind nicht die geographischen Grenzen eines Ortes zu verstehen. Absendungsort können das Produktionsgelände einer Firma, die Verpackungs- oder Auslieferungsstelle sowie Vorrats- oder Konsignationslager sein.[112] Rz. 93 Ein Entfernen von der bisherigen Aufbewahrungsstelle liegt noch nicht vor, wenn es noch Teil eines betrieblichen Vorgangs ist. Das ...mehr

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Ausschlüsse für die Austauschkostendeckung (Ziff. 4.4.4)

Rz. 119 In Ziff. 4.4.4 sind spezielle, für die Austauschkostendeckung geltende Ausschlüsse formuliert. Zu erwähnen sind Ausschlüsse für die sog. Eigenmontage (Ziff. 4.4.4.1). Der Grund liegt auf der Hand: Der Einbau gehört zum Erfüllungsbereich des Versicherungsnehmers und ist damit deckungsschädlich. Rz. 120 Der Grund, weshalb ferner in Ziff. 4.4.4.2 ein Ausschluss für Kraft...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.1 Bemessungsgrundlagen

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte derjenigen Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können, also der gewerblichen Arbeitnehmer.[1] Für die Umlage kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Praxis-Beispiel Abgrenzung der gewerblich...mehr

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Mut- oder böswillige Beschädigung, A.2.2.2.3 AKB

Rz. 284 Beschädigen betriebsfremde Personen durch mut- oder böswillige Handlung das Fahrzeug oder dessen Teile, so besteht Versicherungsschutz nach A.2.2.2.3 AKB. Hinweis Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass das versicherte Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigt worden ist. Dafür reicht aus, dass ein Fahrzeug Beschädigungen aufweist, die auf eine Gewalteinwirkung von ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / L. Obliegenheiten

Rz. 170 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Das VVG kennt aber auch Obliegenheiten, die der Versicherer zu erfüllen hat, z.B. die Pflicht, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen im Versicherungsvertrag vom Versicherungsantrag aufmerksam zu machen (§ 5 Abs. 2 VVG). Problematisch und Gegenst...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Umwelthaftpflicht

Rz. 17 Nach Ziff. 7.10 (a) AHB sind Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden, und nach Ziff. 7.10 (b) sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung und alle sich daraus ergebenden wei...mehr