Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Wie dieser Fall zeigt, kann es aber nicht schaden, wenn sich der Anwalt selbst die Arbeit macht und dem Rechtspfleger vorrechnet, welche PKH-Vergütung anzurechnen ist und welche nicht. Die Erfahrung zeigt leider – wie hier –, dass die Rechtspfleger mit der Vorschrift des § 59 Abs. 2 RVG nicht hinreichend umgehen können, sodass es dann zu Rechtsmittelverfahren kommt, die – wi...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / III. Keine Kostenentscheidung geboten

In der Sache hat die Erinnerung jedoch keinen Erfolg, da die Kostenentscheidung nicht zu beanstanden ist. Die Kammer schließt sich insoweit der Rspr. des OLG Koblenz (Beschl. v. 12.9.1983 – 14 W 46/83; Beschl. v. 3.7.1989 – 14 W 457/89; ebenso auch FG Dessau-Roßlau EFG 2010, 1923 = StE 2010, 651) an, da im hiesigen Fall zu berücksichtigen ist, dass der Gegner keine Veranlass...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / I. Sachverhalt

Der beigeordnete Rechtsanwalt hatte nach Abschluss des Verfahrens im eigenen Namen gem. § 126 ZPO die Festsetzung seiner Vergütung gegen die anteilig in die Kosten verurteilte Beklagte beantragt. Dabei meldete er die bei ihm angefallenen Wahlanwaltsgebühren an und schränkte seinen Antrag dahingehend ein: Zitat "Die aus der Landeskasse gezahlte Vergütung bitte ich, in Abzug zu ...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / V. Kostenentscheidung ist immer geboten

In der Sache ist die Entscheidung jedoch unzutreffend. Zugrunde lag ein sofortiges Beschwerdeverfahren nach der ZPO (§§ 126, 104 Abs. 3, 567 ZPO). In diesem Verfahren ist gem. § 308 Abs. 2 ZPO zwingend über die Kosten zu entscheiden, und zwar nach den §§ 91 f., 97 ZPO. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sehen aber nicht vor, dass von einer Kostenerstattung abgesehen werden ka...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Anfechtungsgründe

Rz. 327 Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ist aber, dass dieser zum Zeitpunkt der Anfechtung noch vorhanden ist, § 2281 Abs. ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Irrtum in Bezug auf das Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB

Rz. 323 Die Wirkung der Anfechtung reicht nur so weit, als der Anfechtungsberechtigte begünstigt wird. Er erlangt den vollen gesetzlichen Erbteil. Die Anfechtung wirkt nicht auch zugunsten anderer gesetzlicher Erben, z.B. nicht zugunsten von Ausgeschlossenen, weil die einzelne Verfügung nur insoweit von der Anfechtung erfasst wird, als sie sich nachteilig für den Pflichtteil...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Vorrang der Auslegung

Rz. 307 Für die Anfechtung eines Testaments gelten nicht die allgemeinen Vorschriften der §§ 119–124 BGB, sondern die Spezialregeln der §§ 2078 ff. BGB. Die Auslegung geht der Anfechtung vor. Erst wenn mit Hilfe der Auslegungsregeln der §§ 133, 2084 BGB der wirkliche oder hypothetische Wille des Erblassers nicht festgestellt werden kann, sind die Voraussetzungen einer Anfech...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (8) Muster: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten

Rz. 200 Muster 4.16: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten Muster 4.16: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist, persönlich bekannt, Herr _________________________ und erklärt die folgende Erbve...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 201 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Anfechtungsberechtigte

Rz. 316 Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Anfechtung der Verfügung unmittelbar zustatten kommt, also bspw. der gesetzliche Erbe, der Ersatzerbe, der Beschwerte bei Vermächtnisanordnung. Mehrere Anfechtungsberechtigte sind je einzeln anfechtungsberechtigt. Der Erblasser selbst hat kein Anfechtungsrecht, er kann das Testament widerrufen. Anders beim Erbvertrag: Dort hat...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Fallkonstellationen

Rz. 541 Im Fall des BayObLG [656] erfolgte knapp zwei Jahre nach dem Erbfall und nach Annahme der Erbschaft eine Nachveranlagung des Erblassers zur Einkommensteuer (Steuerschuld ca. 340.000 DM), die zu einer erheblichen Schmälerung des Nachlasses führte, ohne dass letztlich eine Überschuldung des Nachlasses eingetreten wäre. Ihre Erbschaftsannahme hat die Alleinerbin daraufhi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtungsgründe

Rz. 544 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Motivirrtums (Eigenschaftsirrtum) nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, aber auch die fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Anfechtungsproblematik: § 2306 BGB (außerordentliches Anfechtungsrecht)

Rz. 551 In den Fällen der §§ 2306 und 2307 BGB stellen sehr häufig die vorhandenen Beschränkungen und Beschwerungen das Motiv für eine Ausschlagung der Erbschaft oder des Vermächtnisses dar. Waren Beschränkungen oder Beschwerungen im Zeitpunkt der Ausschlagung bereits weggefallen und der Wegfall dem Ausschlagenden nicht bekannt, so kann der Pflichtteilsberechtigte seine Auss...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (b) Motivirrtum

Rz. 182 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung, §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB.[140] Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsbere...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundlagen

Rz. 33 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist der Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufzunehmen und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (vgl. zum Muster für ein Nachlassverzeichnis § 17 Rdn 117). Dies ist zum einen für die Frage, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden sollte, und zum anderen für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Nichtigkeit der Verfügung

Rz. 199 Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung von Anfang an, § 142 BGB. Beim gegenseitigen Erbvertrag führt die Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrages, § 2298 Abs. 1 BGB. § 2298 BGB enthält eine Vermutung für die Wechselbezüglichkeit vertraglicher Verfügungen in einem gegenseitigen Erbvertrag.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Irrige Nichtausschlagung der beschwerten Erbschaft (Var. 2)

Rz. 67 BGH, Urt. v. 29.6.2016:[63] Zitat Anfechtungsrecht des zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten bei irriger Vorstellung, durch Ausschlagung des mit Beschränkungen versehenen Erbes seinen Pflichtteil zu verlieren "Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1.1.2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen,...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Überschuldung des Nachlasses mit Erblasserschulden

Rz. 233 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ 1954, 1956 BGB die Erbschaft...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Muster: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum

Rz. 182 Muster 7.36: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum Muster 7.36: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum An das[105] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Mit der am _________________________ beim Nachlassgericht eingegangen...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 197 Die Frage der Anfechtbarkeit eines gemeinschaftlichen Testaments ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Gleichwohl besteht wegen der Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen beim Erblasser ein Bedürfnis für die Anfechtung.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (a) Inhalts- und Erklärungsirrtum

Rz. 179 Bezüglich des Inhalts- und Erklärungsirrtums gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch insofern bestehen, als sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[137] Rz. 180 Das obje...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Testamentsanfechtung

Rz. 193 Bei der Anfechtung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die grundsätzlich gegenüber dem Nachlassgericht erfolgt, § 2081 Abs. 1 BGB . Liegt keiner der dort aufgezählten Fälle vor, z.B. beim Vermächtnis oder beim Erbvertrag, so ist sie dem Anfechtungsgegner zu erklären, § 143 Abs. 4 S. 1 BGB. Eine Begründung ist nicht erforderlich.[112]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / ee) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 341 Dazu das BayObLG im Beschl. v. 20.12.2000:[408] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen d...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (7) Weiterer Fall aus der Rechtsprechung: Selbstanfechtung eines entgeltlichen Erbvertrags

Rz. 199 Das Selbstanfechtungsrecht eines Erblassers im Hinblick auf vertragsmäßige Verfügungen eines Erbvertrags nach § 2281 BGB wird nicht dadurch ausgeschlossen oder eingeschränkt, dass sich der Begünstigte im Vertrauen auf den Bestand der Verfügung in dem Erbvertrag zu lebzeitigen Leistungen gegenüber dem Erblasser verpflichtet hat (im Sinne eines sog. entgeltlichen Erbve...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (5) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 196 BayObLG, Beschl. v. 20.12.2000:[146] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen die vor, bei...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Kosten

Rz. 200 Es fällt an Gerichtskosten gem. Nr. 12410 KV GNotKG eine Festgebühr von 15 EUR an.[114]mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Irrige Nichtausschlagung der beschwerten Erbschaft (Var. 1)

Rz. 65 BGH, Beschl. v. 5.7.2006:[62] Zitat "Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme der Erbschaft." Aus dem Sachverhalt: Der allein erbende Soh...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Einseitiger Erbvertrag; Selbstanfechtungsrecht des Erblassers

(1) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen Rz. 178 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Außerordentliches Anfechtungsrecht

Rz. 83 In den Fällen der §§ 2306 und 2307 BGB stellen sehr häufig die vorhandenen Beschränkungen und Beschwerungen das Motiv für eine Ausschlagung der Erbschaft (vgl. zur Anfechtung der Erbschaftsausschlagung § 7 Rdn 164 ff.) oder des Vermächtnisses dar. Waren Beschränkungen oder Beschwerungen im Zeitpunkt der Ausschlagung bereits weggefallen und der Wegfall dem Ausschlagend...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Anfechtungsgründe

(a) Inhalts- und Erklärungsirrtum Rz. 179 Bezüglich des Inhalts- und Erklärungsirrtums gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch insofern bestehen, als sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Einseitiger Erbvertrag; Selbstanfechtungsrecht des Erblassers

aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen Rz. 326 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Frist

Rz. 192 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Frist

Rz. 336 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 197 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[147] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2, S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 342 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie vom Erblasser nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtung...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 195 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichtteil...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / dd) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 339 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichttei...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Täuschung und Drohung

Rz. 312 Die Anfechtungsmöglichkeit wegen Drohung ist in § 2078 Abs. 2 BGB ausdrücklich geregelt.[392] Täuschung fällt als Motivirrtum unter § 2078 Abs. 2 BGB.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Anfechtungsfrist

Rz. 318 Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr seit Kenntnis vom Anfechtungsgrund (Erbfall, Berufungsgrund, Irrtum, Bedrohung), längstens 30 Jahre seit Erbfall, § 2082 BGB. Ausnahme: Einredeweise kann die Anfechtung bspw. gegen einen Vermächtnisanspruch auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden, § 2083 BGB.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 173 Bei der Anfechtung der bei einem Erbvertrag abgegebenen Willenserklärungen ist in dreifacher Weise zu unterscheiden:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Anfechtungsproblematik: Überschuldung der Erbschaft

Rz. 540 Zwei Entscheidungen zur Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Nachlassüberschuldung (Eigenschaftsirrtumsanfechtung, § 119 Abs. 2 BGB) – BayObLG[654] und OLG Düsseldorf:[655] a) Fallkonstellationen Rz. 541 Im Fall des BayObLG [656] erfolgte knapp zwei Jahre nach dem Erbfall und nach Annahme der Erbschaft eine Nachveranlagung des Erblassers zur Einkommensteuer (Steuersch...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Verzicht auf das Anfechtungsrecht

Rz. 333 Möglich ist aber auch ein Verzicht von Seiten des Erblassers auf künftige noch nicht bekannte Anfechtungsgründe. Ein solcher Verzicht ist grundsätzlich im Hinblick auf die Anfechtungsmöglichkeit nach § 2079 BGB (Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten) vorsichtig zu handhaben, damit der Erblasser oder der Pflichtteilsberechtigte auf unvorhergesehene Situationen noch...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Erbvertragsanfechtung

Rz. 196 Eine Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2283 Abs. 1 BGB. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 BGB entsprechende Anwendung. Dritte können nach §§ 2078 ff. BGB nicht mehr anfechten, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zur Zeit des Erbfalls erloschen ist, § 2285 BGB.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Anfechtungserklärung

Rz. 191 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließenden abzugeben, § 143 Abs. 2 BGB. Nach dem Tod eines Erblassers sind diejenigen Verfügungen, die zu seinen Gunsten angeordnet wurden, nicht mehr anfechtbar; sie sind gegenstandslos geworden. Hat der überlebende Erblasser oder haben die überlebenden Erblasser zugunsten dritter Personen Verfügun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Anfechtungserklärung

Rz. 335 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließenden abzugeben, § 143 Abs. 2 BGB. Nach dem Tod eines Erblassers sind diejenigen Verfügungen, die zu seinen Gunsten angeordnet wurden, nicht mehr anfechtbar; sie sind gegenstandslos geworden. Hat der überlebende Erblasser oder haben die überlebenden Erblasser zugunsten dritter Personen Verfügun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments

Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr a...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Verlust des Anfechtungsrechts durch den Erblasser führt zum Verlust des Anfechtungsrechts Dritter

Rz. 350 LG Stuttgart, Beschl. v. 20.4.1999:[418] Zitat 1. Die Schlusserbeneinsetzung juristischer Personen in einem gemeinschaftlichen Testament kann grundsätzlich eine wechselbezügliche Verfügung sein. 2. Bei einem wechselbezüglichen Testament steht das Anfechtungsrecht entgegen §§ 2079, 2080 Abs. 3 BGB einem Dritten nur dann zu, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zum Ze...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / II. Anfechtungsgründe

Rz. 175 Nach § 2078 Abs. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung wegen Erklärungs- oder Inhaltsirrtums angefochten werden. Aber auch ein Motivirrtum oder eine widerrechtliche Drohung können die Anfechtung rechtfertigen, § 2078 Abs. 2 BGB . 1. Erklärungsirrtum Rz. 176 Ein Erklärungsirrtum i.S.d. § 2078 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das äußere Erklärungsverhalten nicht dem tatsächlic...mehr