Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / III. Begründetheit des Antrags

Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg. Die Voraussetzungen für eine abweichende Wertfestsetzung hinsichtlich der Anwaltsgebühren liegen vor. Voraussetzung einer Festsetzung des Wertes gem. § 33 RVG (abweichend von der Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren) ist, dass es sich um Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren handelt und dass...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anwaltliches Berufsrecht

Rz. 1507 § 3 BORA – Interessenwiderstreit[1588]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Sukzessives Geltendmachen

Rz. 1536 Hinweis Siehe auch Rdn 1561 f. Rz. 1537 Die sukzessive außergerichtliche Verfolgung und Abwicklung von Schadensersatzansprüchen, teilweise über Jahre hinweg, ist grundsätzliche eine Einheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG. Wird der mit der außergerichtlichen Regulierung beauftragte Anwalt im Verlaufe der Abwicklung mit der Verfolgung weiterer, zum Teil auch erst später entste...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Drittschutz

Rz. 945 Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten, sofern sich dies aus einer maßgeblich durch das Prinzip von Treu und Glauben geprägten ergänzenden Auslegung des Beratervertrags ergibt.[1021] Ein Anwaltsvertrag kann drittschützende Wirkung haben, sofern der Dritte mit der Leistung des Anwalts bestimmungsgemäß in Berühru...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Kenntnis des Vertreters

Rz. 455 Hinweis Siehe zu Drittleistungsträgern auch Rdn 497 ff. Rz. 456 § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertretersmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 962 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abtretung von Vergütungsforderungen

Rz. 1522 Soweit die Klage in eigenem Namen (i.d.R. des Anwaltes) auf eine in einer Prozessvollmacht formularmäßig enthaltene Abtretung etwaiger Kostenerstattungsansprüche gestützt wird, bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Abtretung unter dem Gesichtspunkt von § 305c Abs. 1 BGB (§ 3 AGBG a.F.).[1602] Die Abtretung in der Vollmacht kann sich als ü...mehr

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zfs 07/2024, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

Die – zutreffende – Entscheidung des OLG Brandenburg macht auf ein Problem aufmerksam, dem in der Praxis nicht immer Beachtung geschenkt wird. 1. Bindung des Rechtspflegers an den Kostenfestsetzungsantrag Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, ist der Rechtspfleger an den Antrag des Erstattungsberechtigten gebunden (OLG München JurBüro 1995, ...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / aa) Selbstständige Angelegenheit oder Teil des Rechtsmittelverfahrens?

Eine gesonderte Angelegenheit, die nach Nr. 3329 VV zu vergüten ist, liegt immer dann vor, wenn der Anwalt hinsichtlich des nicht angegriffenen Teils des Urteils nicht mit der Berufung oder deren Abwehr beauftragt war und damit aus diesem Gegenstand nicht die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV verdient hat. Dagegen zählt das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung als Teil des Rechts...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / aa) Verfahrensgebühr

Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3329 VV.mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / III. Übergangsrecht

Übergangsfälle bei der Anwaltsvergütung zum geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2025 sind nach dem zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 geänderten § 60 RVG zu beurteilen. Die Übergangsfälle in den Justizkostengesetzen richten sich nach den darin jeweils enthaltenen Übergangsregelungen. Übergangsfälle sollen Gegenstand eines weiteren Beitrags in dieser Zeitschrift sein. Vorab ist a...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / [Ohne Titel]

Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 537 ZPO genießt in der Praxis zu Unrecht ein Schattendasein und ist vielen Anwälten unbekannt. Dabei ist es sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt durchaus lukrativ, von dem Antrag auf Vollsteckbarerklärung Gebrauch zu machen.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Nachfragepflicht

Rz. 286 Gesetzliche (u.a. Eltern) und gewillkürte Vertreter (wie mandatierter Anwalt) haben eigene Nachforschungspflichten.[250] Rz. 287 Die Nachfrageverpflichtung (insbesondere Anwalt beim Mandanten) ist nicht auf den Tag der ersten Anspruchsverfolgung (oder beim Anwalt der Mandatsübernahme) beschränkt, sondern eine während der gesamten Zeit der Schadenabwicklung bzw. der Ma...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / bb) Terminsgebühr, Nr. 3332 VV

Im Gegensatz zur Vorgängervorschrift des § 49 Abs. 2 BRAGO, der das gesamte Verfahren abdeckte, einschließlich einer eventuellen mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme,[8] kann nach Nr. 3332 VV zusätzlich eine Terminsgebühr entstehen, wenn im Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung ein Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV stattfindet oder wenn das Gericht im Verhandl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Zahlungsweg

Rz. 998 Problematisch kann die Erfüllung sein, wenn der vom Anspruchsberechtigten vorgegebene Zahlungsweg nicht eingehalten wird, obwohl hierauf erkennbar Wert gelegt wurde (auch Rdn 772).[1069] Rz. 999 Überweisungen sind Leistungen an Erfüllung statt und bedürfen von daher der Annahme des Gläubigers oder sonst Verfügungsberechtigten.[1070] Das Einverständnis gilt, solange es...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / dd) Auslagen

Daneben erhält der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Ersatz seiner Auslagen nach den Nrn. 7000 ff. VV. Da es sich um eine gesonderte Angelegenheit handelt, entsteht insbesondere auch eine eigene Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV.mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / II. Form des Kostenfestsetzungsantrags

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Kostenfestsetzungsantrag bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Nach § 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, dem Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Part...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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AGS 07/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil weist N. Schneider (S. 289 f.) zunächst auf die bereits verabschiedenden Änderungen des RVG hin, vor allem auf die Änderungen des § 10 RVG, wonach seit dem 17.7.2024 Rechnungen nicht mehr vom Anwalt eigenhändig unterschrieben werden müssen, sondern auch in Textform erteilt werden können. In einem weiteren umfassenden Beitrag befasst sich Volpert (S. 290 ff.) mi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Erteilung der Vollmacht

Rz. 956 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[1040] Rz. 957 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte im Rahmen einer berechti...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 2. Die Begründung des Entwurfs

In der Einleitung des Gesetzesentwurfs heißt es:[2] Zitat "Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kann der Rechtsanwalt die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Seitens der Anwalt- und auch der Mandantschaft besteht ein Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und barrierefrei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wiederkehrende Leistungen

Rz. 1539 Bei regelmäßig wiederkehrender Abrechnung (z.B. von Verdienstausfallschäden oder Pflegekosten) sind Anwaltskosten im Wege der Differenzabrechnung zu erstatten, da durch die jährliche Abrechnung kein jeweilig neues Mandat begründet wird, sondern es sich vielmehr um eine einheitliche Abrechnung handelt.[1622] Rz. 1540 Dem Geschädigten steht im Schadenersatzverhältnis b...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / bb) Die Fälle der Zugehörigkeit zum Rechtsmittelverfahren

Die Tätigkeit des Anwalts gehört in folgenden Fällen zum Rechtsmittelverfahren, sodass nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG eine einzige Angelegenheit vorliegt:mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VIII. Sorgfaltspflicht der Prozessvertreter

Rz. 313 Hinweis Rdn 285; § 2 Rdn 976 f., § 2 Rdn 1077 ff. Rz. 314 Hinweis Siehe auch Rdn 285, § 2 Rdn 977 ff. Rz. 315 Die Anwaltshaftung wegen einer Falschberatung entfällt nicht dadurch, dass der Anwalt der (rechtlich oder tatsächlich falschen) Empfehlung des angerufenen Gerichtes folgt (dazu § 2 Rdn 952). Rz. 316 Das gerichtliche Vergleichsprotokoll (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Zurechnung von Erklärungen und Wissen

Rz. 948 Zur Zurechnung von Erklärungen und (u.U. auch angesichts dem Anwalt lediglich zu unterstellender Rechtskenntnis) Wissen (z.B. Verschweigen von Drittleistungen, Kenntnis vom Schädiger) siehe Rdn 288 ff., 463, 622 ff.; § 3 Rdn 189; § 5 Rdn 455 ff.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Sachbearbeitung

Rz. 925 Erfolgt die Sachbearbeitung der verschiedenen Fälle durch unterschiedliche Rechtsanwälte der Kanzlei, ist zweifelhaft, ob darin kein zur Nichtigkeit (§ 134 BGB) führender Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO vorliegt.[959] Da der den Schaden regulierende Ersatzpflichtige häufig keine Einzelheiten zur Mandatserteilung durch weitere Person kennt, muss im Zweifel zu seiner S...mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zum Formerfordernis des Kostenfestsetzungsantrags Erstmals hat sich – so weiter ersichtlich – ein OLG mit der Frage befasst, ob der Kostenfestsetzungsantrag eines Rechtsanwalts stets dem Formerfordernis des § 130d S. 1 ZPO unterliegt und deshalb dem Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln ist. Dies gilt nach Auffassung des OLG auch dann, wenn er im eigenen Namen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 1491 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind i.d.R. nicht erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts kann nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; es gelten vielmehr dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei.[1576] Rz. 1492 Es bedarf der Notwendigkeitsprüfung i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / b) Umfang der Angelegenheit

aa) Selbstständige Angelegenheit oder Teil des Rechtsmittelverfahrens? Eine gesonderte Angelegenheit, die nach Nr. 3329 VV zu vergüten ist, liegt immer dann vor, wenn der Anwalt hinsichtlich des nicht angegriffenen Teils des Urteils nicht mit der Berufung oder deren Abwehr beauftragt war und damit aus diesem Gegenstand nicht die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV verdient hat. Dage...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / a) Verfahren kann gesonderte Angelegenheit sein

Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung erscheint das RVG auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV abgegolten wird, andererseits in Nr. 3329 VV ein ei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rechtsnachfolger

Rz. 1469 Der ausnahmsweise gebilligte Anspruch, sich bereits vor Verzug sofort auf Kosten des Ersatzpflichtigen anwaltlicher Hilfe zu bedienen, steht ausschließlich (als höchstpersönliches Recht i.S.v. § 399 BGB)[1550] nur dem unmittelbar Verletzten zu und kann nicht durch Zession übertragen werden. Rechtsnachfolger (sei es aufgrund gewillkürter Rechtsnachfolge [Abtretung],[...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / c) Die Vergütung

aa) Verfahrensgebühr Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3329 VV. aaa) Höhe der Gebühr Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e Nr. 3337 VV). bbb) Mehrere Auftraggeber Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärun...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / bbb) Die ursprünglich beschränkte Berufung wird nachträglich erweitert

Auch dann, wenn die ursprünglich beschränkte Berufung später erweitert wird, zählt das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung mit zum Berufungsrechtszug. Die Berufung zieht dann faktisch das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung an sich. Beispiel Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000,00 EUR zu zahlen. Er beauftragt seinen Anwalt, Berufung nur gegen sei...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / cc) Selbstständige Angelegenheit

Nur dann, wenn der nicht angegriffene Teil weder anfangs noch später für den Anwalt Gegenstand seines Rechtsmittelverfahrens war und auch nicht durch eine Einigung in das Rechtsmittelverfahren einbezogen worden ist, greift Nr. 3329 VV. Das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung zählt dann als eigene gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, die dann f...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. Vergleichsgebühr (BRAGO)

Rz. 232 § 23 BRAGO – Vergleichsgebühr (gültig bis 30.6.2004)mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. In einem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH werden keine wertabhängigen Gebühren erhoben. Die Gebühren des Anwalts berechnen sich dagegen gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert, sodass insoweit eine gesonderte Festsetzung nach § 33 RVG vorzunehmen ist. Umstritten ist in Ordnungsgeldverfahren, ob der volle Wert der Hauptsache anzusetze...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzpflichtiger

Rz. 1520 Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten keinen eigenen Anspruch auf Zahlung von Gebühren. Der Anspruch besteht nur in der Person seines (schadenersatzberechtigten) Mandanten. In eigenem Namen aus eigenem Recht kann der Anwalt die Gebühren zwar gegenüber seinem Mandanten verfolgen, nicht aber gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten einklagen....mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung nach § 42 Abs. 1 FamGKG Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit nach der Scheidung sind keine Ehewohnungssachen, sondern Familienstreitsachen. Daher ist § 48 Abs. 1 FamGKG nicht anwendbar. Erstaunlicherweise fehlt für wiederkehrende Leistungen eine Regelung im FamGKG. Soweit das OLG Brandenburg (NZFam 2020, 691 = AGS 2020, 403) und das OLG ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / D. Geldwäsche

Rz. 86 Geldwäsche ist gemäß § 261 StGB [102] strafbar (§ 1 Abs. 1 GwG). Geldwäsche bedarf jedoch anderweitiger rechtswidriger, in § 261 StGB näher beschriebener, Vortaten als Grundlage. Rz. 87 Seit dem 1.1.2020 ist das nachgeschärfte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das Gesetz verpflichtet in...mehr

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AGS 07/2024, Mock, Die Praxis der Forderungsvollstreckung

Von Dipl.-Rpfl. Peter Mock. 2. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 928 S., 79,00 EUR Nur, wer die Grundlagen und Ausnahmen der Zwangsvollstreckung beherrscht, kann für seinen Mandanten Forderungen effektiv umsetzen, zumal im Rahmen der Forderungsaufstellung das Prinzip gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Der Verfasser weist zutreffend darauf hin, dass die Forderungsvo...mehr

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / VI. Bedeutung für die Praxis

Ich muss bei solchen Ausführungen immer darauf achten, dass ich bei meinen Anmerkungen nicht über das Ziel hinausschieße und muss mich mäßigen. So auch hier. 1. Mittelgebühr In meinen Augen die pure Ignoranz der vorliegenden Rspr. zu § 14 RVG im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, die von der Rspr. des LG Osnabrück abweicht (vgl. die Nachw. bei Burhoff/Volpert/Burhoff...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 681 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1342). Rz. 682 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren

Rz. 919 Eine Vertretung des Fahrers im Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren schließt die zivilrechtliche Vertretung der Insassen (unabhängig vom Verwandtschaftsgrad) aus. Gleiches muss auch dann gelten, wenn nur zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem weiteren Unfallbeteiligten verfolgt werden; auch hier ist der Fahrer potentieller Anspruchsgegner der weiteren Insassen auch i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Parteiverrat

Rz. 912 Hinweis Siehe auch Rdn 898 ff., 1514 ff. Rz. 913 § 356 StGB – Parteiverratmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) In eigener Sache

Rz. 1484 Korrespondiert ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt, zunächst auf privatem Briefkopf, ist der Zeitpunkt, zu dem er erstmals unter Kanzleibriefkopf korrespondiert, derjenige der (Eigen-)Beauftragung. Ist dieser Zeitpunkt vor Verzugseintritt, können (fiktive) Kosten für die außergerichtliche Vertretung nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.[1570] Rz. 1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Interessenkollision

Rz. 915 Hinweis Siehe auch Rdn 901 ff., 1514. Rz. 916 Die Rechtsprechung hat keine einheitliche Linie, was auch aus der gesplitteten Zuständigkeit des BGH mit verschiedenen Zivil- und Strafsenaten sowie des Anwaltssenates resultiert.[937] Rz. 917 Ein Anwalt dient dann pflichtwidrig, wenn er einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sac...mehr

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§ 5 Verjährung / VI. Vorbehalt in der Abfindungserklärung

Rz. 870 Hinweis Zu Detailfragen zum Vorbehalt § 2 Rdn 1146 ff. Rz. 871 Der Abfindungsvergleich beendet (spätestens) die Verjährungshemmung, die mit der Anmeldung von Ersatzansprüchen nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. begonnen hatte. Rz. 872 Akzeptiert nach einem Unfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigte...mehr

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§ 6 Tabellen / V. Bewertungsgesetz

Rz. 56 Anwälte greifen zuweilen auf das ihnen aus anderen wirtschaftlichen Zusammenhängen bekannte Bewertungsgesetz (BewG) nebst den Anlagen 9 und 9a zurück, um den Abfindungsbetrag zu ermitteln. Das kann im Einzelfall ein gangbarer Weg sein, da die Abfindung letztlich nicht mathematisch exakt sein kann, sondern auch unter Einbeziehungen aller Rahmenbedingungen einen für bei...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Parteiladung

Rz. 271 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei und die Sanktion des Nichterscheinens dürfen nicht dazu genutzt werden, einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Wenn ein Anwalt ausweislich der erteilten Vollmacht zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist, einen Vergleich im Termin aber nicht schließen will, ist dies zu respektieren und kann nicht dazu führen...mehr