Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 25 Die Kostenfestsetzung für die Partei und die Kostenfestsetzung für den Anwalt sind selbstständige Verfahren, bei denen jeweils die Rechtsbehelfe des Festsetzungsverfahrens gegeben sind. Gegen den Festsetzungsbeschluss ist für den Gegner die sofortige Beschwerde statthaft. Gegen die Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs durch die Staatskasse ist die Beschwerde gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bewilligung von VKH richtet sich sowohl in Ehe- und Familienstreitsachen gem § 113 I 2 als auch in den fG-Familiensachen gem § 76 I nach den §§ 114 ff ZPO. Unterschiede ergeben sich für die fG-Familiensachen grds in Bezug auf die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Anwalts, die in § 78 II abweichend von § 121 II ZPO geregelt ist. Die Bewilligung von VKH in einer E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mündliche Verhandlung.

Rn 68a Findet eine mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht statt (§ 1047), hat die Partei aus Art 103 I GG Anspruch auf Äußerung in der Verhandlung. Lehnt das Schiedsgericht einen begründeten Antrag fehlerhaft ab, den Termin für die Verhandlung zu verlegen und führt den Termin ohne die Partei und deren Anwalt durch, ist deren Gehörsrecht verletzt. Der Maßstab ist der Rs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Den Antrag nach § 718 I muss ein Anwalt stellen (§ 78). Die Vorabentscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung oder aufgrund schriftsätzlicher Erörterung durch Teilurteil nach § 301 (Kobl OLGZ 90, 229; Hamm NJW-RR 87, 252; München MDR 19, 1151 [OLG München 05.06.2019 - 7 U 1844/19], Rz 35 f; BeckOKZPO/Ulrici § 718...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 2 Gemäß Abs 1 muss die für die versäumte Prozesshandlung geltende Form eingehalten werden, also regelmäßig Schriftform (soweit nicht Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig ist, vgl § 496 im Parteiprozess); im Anwaltsprozess ist der Wiedereinsetzungsantrag von einem postulationsfähigen Anwalt zu stellen. Konnte die versäumte Prozesshandlung wahlweise bei zwei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Entgegen der Überschrift betrifft die Vorschrift nicht generell die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren. Die Vorschrift regelt nur die Entscheidung über die Kosten, soweit das Rechtsmittel erfolglos war (Abs 1), das Rechtsmittel erfolgreich war, allerdings auf Grund neuen Vorbringens, das in einem früheren Rechtszug bereits hätte geltend gemacht werden können (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten und Gebühren.

Rn 25 Die in § 160 Abs 1 vorgeschriebene Anhörung der Eltern durch das Gericht stellt keine mündliche Verhandlung iSv Nr 3104 I Nr 1 VV-RVG dar, sodass für die Teilnahme allein an einer Anhörung eines Elternteils eine Terminsgebühr des Anwalts nicht entsteht (Schlesw NZFam 14, 470; Köln OLGR 09, 126; Stuttg FamRZ 07, 233; Sternal/Schäder § 160 Rz 25; aA Prütting/Helms/Hammer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung (Abs 4).

Rn 15 Die Beweisaufnahme ohne Benachrichtigung der Parteien ist unzulässig (Schlesw NJW 91, 303) und die Verwertung der angeordneten Maßnahmen verletzt das Recht auf rechtliches Gehör (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]). Die Partei wird ohne förmliche Zustellung persönlich geladen. Gibt die Partei dem Anwalt eine Vollmacht nach § 141 III 2, so kann bei Ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses setzt einen formlosen Antrag voraus, den die Prozessbeteiligten, Parteien und Streithelfer stellen dürfen, ohne dass sie sich dafür eines Anwalts bedienen müssen (§ 78 III). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis muss nicht gegeben sein (München FamRZ 85, 202), so dass sich die Prüfungskompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Privilegierte Forderungen.

Rn 44 Der Kreis der privilegierten Forderungen ist danach zu bestimmen, welche Rechtsfolgen im materiellen Schadensrecht an die begangene unerlaubte Handlung geknüpft werden. Der Gläubiger muss seine Forderung gerade aus dem Recht der unerlaubten Handlungen herleiten können (BGH ZInsO 11, 1608 Rz 7, 13, zu § 302 Nr 1 InsO). Mit dieser Festlegung kann eine einheitliche Reichw...mehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird... / V. Umsetzung in der Praxis

Ein bestimmtes Format für die elektronische Rechnung ist nicht vorgeschrieben. Es muss daher damit gerechnet werden, dass verschiedene zulässige Formate im Rahmen des Rechnungsempfangs in der Kanzlei eingehen. Bisher gängig sind die XRechnung und das ZUGFeRD-Format. Anwält:innen, die auch für öffentliche Auftraggeber tätig werden, konnten bereits Erfahrungen damit sammeln. Wä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entsprechend der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzah...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / VI. Erhalt eines Zeugnisses

Rz. 22 Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sind persönliche Bemühungen des Arbeitnehmers empfehlenswert, vom Arbeitgeber ein Zeugnis zu erhalten. Es geschieht immer wieder, dass Arbeitgeber nach Zustellung der Kündigungsschutzklage das eingeforderte Zwischen- oder Endzeugnis nicht bzw. mit einem unzureichenden oder dem Arbeitnehmer nachteiligen Inhalt erteilen. Solange die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechte und Pflichten.

Rn 5 Die Erwartung an den Musterkläger, dass er das Verfahren sachdienlich durchführt, ist rein faktischer Natur und enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die anderen Kläger (Bergmeister 214). Der Musterkläger ist also weder Vertreter noch treuhänderischer Sachwalter für alle anderen Kl, sondern er bildet mit ihnen nur eine Zufallsgemeinschaft im Mass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Gilt das Vermittlungsverfahren nicht nach Abs 5 S 2 als kostenrechtlicher Teil eines Anschlussverfahrens, fällt eine Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310 an (Karlsr FamRZ 13, 722 mwN; Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 17; MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 21; Zö/Lorenz § 165 Rz 10; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 165 Rz 22; Heilmann/Heilmann § 165 Rz 11; Schneider NZFam 14, 906, ...mehr

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Vorwort

20 Jahre Handbuch Kündigungsrecht – dem im Vorwort zur 1. Auflage formulierten Anspruch, in einem ausschließlich auf das kündigungsschutzrechtliche Mandat bezogenen Gesamtwerk die in diesem Rahmen interessierenden rechtlichen Aspekte umfassend zu behandeln und eine Brücke zu schlagen zwischen der Vollständigkeit der Informationsvermittlung in den vorhandenen Kommentierungen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen im engeren Sinn.

Rn 9 Ihr Fehlen hindert bereits eine Zustellung der Klage. Im Einzelnen sind dies die Deutsche Gerichtsbarkeit (§§ 18–20 GVG), Mindestanforderungen an das Vorliegen einer Klageschrift (§ 253), also schriftliche Klage mit Unterschrift, Einreichung durch Anwalt im Anwaltsprozess sowie bei einer 1. Instanz, bestimmter Klageantrag; schließlich die Zahlung eines Gerichtskostenvor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einvernehmensanwalt.

Rn 23 Beauftragt eine ausländische, im EU-Gebiet ansässige Partei neben dem ausländischen Prozessbevollmächtigten einen deutschen Einvernehmensanwalt (§ 28 EurRAG), so sind dessen Kosten neben den Kosten des ausländischen Anwalts erstattungsfähig (BGH AGS 05, 268 = AnwBl 05, 431 = JurBüro 05, 427 = GuT 05, 125; München [unter Aufgabe seiner vorherigen gegenteiligen Rspr.] Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirkungen.

Rn 17 Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung zurück, auch wenn sie nicht innerhalb der Frist erklärt wurde, die für die Prozesshandlung gilt (BGH NJW-RR 22, 1430 [BGH 21.04.2022 - I ZB 36/21] Rz 18; NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; 95, 1901, 1902 [BGH 10.01.1995 - X ZB 11/92]; Beschl v 30.10.13 – V ZB 9/13; Celle OLGR 06, 64; BFH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Ladungen erfolgen grds schriftlich, regelmäßig durch förmliche Zustellung (§ 329 II 2). Ist die Terminsbestimmung in einer verkündeten Entscheidung erfolgt, ist eine Ladung nicht erforderlich (§ 218). In vielen Fällen können Ladungen aber auch formlos übersandt werden, brauchen also nicht zugestellt zu werden, zT wird dann von bloßer Terminsmitteilung gesprochen (Bsp: Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I VV RVG) und au...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für Restaurantumsätze (nicht für Getränke), Sozialer Wohnungsbau, Margarine, Reifen für landwirtschaftliche Zwecke, Kohle und verwandte...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Wegfall der gesetzlichen Beratungsgebühr

Rz. 33 Für einen mündlichen (auch telefonischen) oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) gibt es seit dem 1.7.2006 keinen speziellen gesetzlichen Gebührentatbestand mehr. Die früher in Nr. 2100 VV a.F. vorgesehene Beratungsgebühr ist ersatzlos entfallen, sodass auf sie nicht zurückgegriffen werden kann (auch nicht als übliche Vergütung i.S.d. BGB).[65] Der Anwal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltsgebühren.

Rn 18 Für die Tätigkeit des Anwalts ist eine Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG zu entrichten, § 19 I Nr 15 RVG. Denn sie gehört zum Rechtszug. Die Gebühr des Vollstreckungsanwalts richtet sich nach Nr 3309 VV RVG, § 18 Nr 3 RVG. Eine Mehrvertretungsgebühr nach Nr 1008 RVG VV kann bei anwaltlicher Vollstreckungstätigkeit aus einem Titel, der auf einzelne Wohnungseigentümer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumung.

Rn 3 Eine Prozesshandlung ist versäumt, wenn sie nicht bis zum Ablauf einer dafür bestehenden Frist wirksam vorgenommen wurde. Versäumt ist sie deshalb auch dann, wenn sie zwar innerhalb der Frist vorgenommen wurde, aber an Mängeln leidet, die zur Unwirksamkeit führen (fehlende Unterschrift unter bestimmenden Schriftsatz; Antrag durch nicht postulationsfähigen Anwalt oder du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Akten.

Rn 2 Vorzulegen sind nach § 143 Akten, die sich im Besitz einer Partei befinden. Aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass mit dem Begriff der Akten dabei nur diejenigen in Papierform oder elektronischer Form vorliegenden Unterlagen gemeint sind, die an sich Teil der Gerichtsakten sind, als Duplikate oder aus einem sonstigen Ereignis heraus sich aber in der Hand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 3 Über den Wortlaut hinaus wird eine Beschränkung der Vollmacht in den Fällen des Vollmachtsmissbrauchs und der Interessenkollision befürwortet. Danach ist die Vollmacht auch im Außenverhältnis nach Maßgabe des Innenverhältnisses beschränkt, wenn sonst der Bevollmächtigte in eine Interessenkollision gedrängt und dem Vollmachtgeber nach Treu und Glauben eine Zurechnung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtzeitige Zustellung.

Rn 21 Auch die Rechtzeitigkeit der Zustellung ergibt sich aus dem für das Erstverfahren geltenden Prozessrecht. War die Frist des ausl Rechts unzureichend, und war dem Bekl deshalb eine Verteidigung nicht möglich, ist die Anerkennung zu versagen. Ob die Frist angemessen ist, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist dem Bekl ein höherer Zeitbedarf, etwa für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 4 Die Überweisung erfolgt auf einen mit dem Pfändungsantrag verbundenen oder selbständig gestellten Antrag des Gläubigers. Ein selbständiger Antrag muss die Voraussetzungen des Pfändungsantrags, dh insb das Bestimmtheitserfordernis (§ 829 Rn 31), erfüllen. Anwälte und die sonstigen in § 130d bezeichneten Personen müssen den Antrag als elektronisches Dokument übermitteln. ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Umgang mit dem Gegner und dessen Vertreter

Rz. 53 Die meisten Kündigungsrechtsstreite enden im Vergleich. Aber auch wenn es tatsächlich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und damit um eine Weiterbeschäftigung geht, macht es wenig Sinn, die Gegenpartei und/oder ihren Anwalt vorzuführen. Manche Parteivertreter neigen dazu, unnötig dick aufzutragen oder gar "Porzellan zu zerschlagen". Unter Umständen provoziert man...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung des Mandats.

Rn 3 Die Prozessvollmacht endet mit dem der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrag (§ 168 S 1 BGB), also mit der Kündigung des Anwaltsvertrags durch die Partei oder den Anwalt, die nach §§ 671, 675, 627 BGB jederzeit möglich ist. In diesem Fall bestimmen sich die Außenwirkungen nach § 87. Ergibt sich die Vollmacht aus einer umfassenden materiell-rechtlichen Vollmacht (§ 80 Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschließung.

Rn 7 Die Anschließung, die keiner Zulassung der Anschlussrevision bedarf, erfolgt durch Einreichung einer Anschlussschrift seitens eines postulationsfähigen BGH-Anwaltes bei dem mit der Revision befassten Revisionsgericht. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen. Probleme bestanden in der Vergangenheit, wenn die Revi...mehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird... / 1. Rechnungsempfang

Bereits ab dem 1.1.2025 besteht für alle inländischen Unternehmer, und damit auch die Anwaltschaft, die Pflicht, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Während dies derzeit noch von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängt, ist diese ab dem kommenden Jahr nicht mehr nötig. Die in § 27 Abs. 38 UStG n.F. enthaltene Möglichkeit, in der Einführungsphase auch eine sonst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausführung.

Rn 4 Das zuzustellende Schriftstück ist zu übermitteln. Eine Papierabschrift muss beglaubigt sein (vgl § 169 Rn 3 f). Bei der Zustellung eines gerichtlichen elektronischen Dokuments (§ 130b) ist dagegen keine (weitere) Beglaubigung durch den Anwalt erforderlich (Dresd GRUR-RS 23, 26628). Die Übermittlung muss zum Zweck und mit dem Willen der Zustellung geschehen. Der Zustell...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Empfehlungen zum Verhalten des Mandanten

Rz. 66 Ein vorausschauender Anwalt wird seinem Mandanten Empfehlungen hinsichtlich dessen außerprozessualen und – soweit der Mandant an der Güteverhandlung teilnehmen soll oder will – des Verhaltens in der Verhandlung geben. Dazu gehört der dringliche Hinweis, mit der Information über die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses, wenn sie gelingt, nicht hausieren zu gehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren nach § 106 zwingend; es besteht kein Ermessen. Mit Eingang des ersten Festsetzungsantrags fordert der Rechtspfleger die Gegenseite zur Einreichung ihrer Kostenberechnung auf. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs ist eine Abschrift der Kostenberechnung zu übersenden. Auf die Folgen der Fristversäumnis, Abs 2, ist der Gegner hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenberechnung.

Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigefügte Unterlagen genü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Terminsbestimmung.

Rn 5 Wenn der Schuldner die Offenbarungsversicherung nicht freiwillig abgibt, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Termin zu ihrer Abgabe beantragen (wegen § 78 III ohne Anwaltszwang). Dann wird der Schuldner ordnungsgemäß vom Rechtspfleger gem §§ 214 ff vAw geladen (§ 329 II 2; Anwalt und Gläubiger sind zu benachrichtigen). Die Terminsbestimmung selbst stellt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Entstehung.

Rn 1 Die Norm (durch G v 10.10.13, BGBl I 3786 eingefügt) ist am 1.1.22 in Kraft getreten. Nunmehr müssen alle Dokumente zwingend elektronisch eingereicht werden. Der Gesetzgber hat damit die Einführung der digitalen Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Gericht erzwungen. Dies ist Teil des gesetzgeberischen Programms für einen Zehn-Jahres-Plan aus dem Jahre 2013 (zu den E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Inhalt der Bescheinigung.

Rn 27 Zu unterscheiden ist zwischen dem unbedingten Muss-Inhalt und dem bedingten, weil kenntnisabhängigen Muss-Inhalt. Zum unbedingten Muss-Inhalt der Bescheinigung gehören nach § 903 III 2 drei Angaben. Die Bescheinigung muss nach Nr 1 die Höhe der Leistung enthalten, gem Nr 2 aufführen, in welcher Höhe die Leistung zu welcher den in § 902 S 1 Nr 1 lit b und lit c sowie Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Praxis.

Rn 18 Die Erhebung einer Klage im Urkundenprozess will wohlbedacht sein. Sie bietet sich bei Anzeichen dafür an, dass der Bekl das Nachverfahren nicht durchführt, va aber dann, wenn der Kl ein besonderes Interesse hat, möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. In einer solchen Situation kann der Anwalt, der den Urkundenprozess nicht in Erwägung zieht, sich s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertreterbestellung.

Rn 9 Die Prozessvollmacht ermächtigt ausdrücklich zur Bestellung eines Vertreters sowie zur Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten für die höhere Instanz. Deshalb ist die Bestellung eines Unterbevollmächtigten möglich, zB zur Wahrnehmung eines Termins (BGH NJW-RR 07, 356 [BGH 28.11.2006 - VIII ZB 52/06]). Zu beachten ist aber, dass eine umfassende Übertragung der Prozess...mehr