Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltszwang (Abs 4).

Rn 7 Absatz 4 lockert den Anwaltszwang (§ 78; vgl auch Erl zu § 569) in solchen Fällen, in denen die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden darf. Eine schriftliche Beschwerdebegründung unterliegt unter den gleichen Voraussetzungen wie die Einlegung der Beschwerde nicht dem Anwaltszwang (§ 569 III). Die Anordnung einer schriftlichen Erklärung liegt berei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Erscheinen beide Anwälte im Termin, erhalten sie jeweils eine volle Terminsgebühr, auch wenn (mangels Antragstellung) ein Versäumnisurteil ergeht (3202 VV). Bei Nichterscheinen des Berufungsklägers reduziert sich die Terminsgebühr für den Berufungsbeklagtenvertreter auf 0,5, wenn lediglich ein Versäumnisurteil beantragt wird (3203 VV). Im Einspruchstermin kann die Gebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Es besteht kein Formzwang, der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Möglich ist auch die Antragstellung bei der Rechtsantragstelle oder zu Protokoll des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Auch wenn für das beabsichtigte Verfahren Anwaltszwang besteht, gilt dies nicht für das PKH-Verfahren (§ 78 V). Stellt ein Anwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. VKH.

Rn 19 Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und das sich anschließende streitige Verfahren nach § 255 bilden einen einheitlichen Rechtszug iSv § 119 I 1 ZPO; bereits bei VKH-Bewilligung für das vereinfachte Verfahren sind – anders als beim Mahnverfahren – die Erfolgsaussichten zu prüfen (Celle FamRZ 20, 1747 mwN). Gem § 113 I 2 sind die §§ 114 ff ZPO an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozesshandlungsvoraussetzung.

Rn 12 Die Parteifähigkeit ist neben der Prozessfähigkeit (§ 51) und der Postulationsfähigkeit, der – in familiengerichtlichen und sonstigen Verfahren ab der Landgerichtsebene Anwälten vorbehaltenen (§ 78 I, II) – Fähigkeit, rechtswirksam prozessual zu agieren, Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH NJW 22, 3003 [BGH 02.06.2022 - I ZR 135/18] Rz 5). Fehlt die Parteifähigkeit, sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung über Tatsachen.

Rn 2 Der Zeuge, der sich hierbei nicht von einem Anwalt vertreten lassen muss (arg e § 387 II), hat die Tatsachen zu erklären, aus denen sich sein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt. Hiermit sind die tatsächlichen Umstände gemeint, nicht aber die Beweggründe, die den Zeugen dazu veranlassen, nicht aussagen zu wollen (§ 383 unter III). Darzulegen hat der Zeuge daher zB, woraus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der nach § 78b beizuordnende Rechtsanwalt wird durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt. (2) Der beigeordnete Rechtsanwalt kann die Übernahme der Vertretung davon abhängig machen, dass die Partei ihm einen Vorschuss zahlt, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bemessen ist. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 Die Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft nach Abs 1 S 1 in erster Linie Rechtsanwälte und Notare. Wegen der gesetzgeberisch in unglücklicher Weise mit der elektronischen Einreichung verknüpften allgemeinen Regelung der schriftlichen Einreichung von Anträgen und Erklärungen (oben Rn 1) kann aus ihr nicht der Schluss gezogen werden, dass bei Gericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Bearbeiterverzeichnis

Dr. Jürgen Adam, LL.M. (Michigan) Vizepräsident des Landgerichts Freiburg Dr. Brunhilde Ackermann Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Dr. Monika Anders Präsidentin des Landgerichts Essen a.D. Dr. Anke Barnick Richterin am Landgericht Karlsruhe Dr. Marcel Barth, LL.M. (Columbia) Rechtsanwalt und Notar, Hannover Han...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abwickler.

Rn 8 Für einen verstorbenen Rechtsanwalt oder einen, der seine Zulassung verloren hat, kann die Rechtsanwaltskammer durch Verwaltungsakt nach § 55 I, V BRAO einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person mit der Befähigung zum Richteramt zum Abwickler bestellen, die die Befugnisse des verstorbenen Rechtsanwalts hat (§ 55 II 3 BRAO) und damit an dessen Postulationsfähigkeit par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltszwang.

Rn 3 Da nur die LG und die OLG als Berufungsgerichte tätig werden (§§ 72, 119 GVG), müssen sich die Parteien des Berufungsverfahrens nach § 78 I durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser muss bei dem Berufungsgericht zugelassen sein; anderenfalls fehlen ihm dort die Postulationsfähigkeit und damit die Befugnis, wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen. Da die Berufung ...mehr

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AGS 04/2024, Fiktive Termin... / III. Terminsgebühr ist angefallen

Zu Recht hat das AG eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV in Ansatz gebracht. Gem. Abs. 1 der genannten Vorschrift gilt Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV entsprechend. Nach dieser Regelung entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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AGS 04/2024, Gebühren des T... / I. Sachverhalt

In dem vor der Strafkammer geführten Strafverfahren gegen sechs Angeklagte wegen Verbrechen nach dem BtMG hat der Kammervorsitzende mit Einverständnis des Angeklagten B Rechtsanwalt R für den Hauptverhandlungstag am 26.9.2022 als Pflichtverteidiger beigeordnet, nachdem der für das Verfahren beigeordnete Pflichtverteidiger für diesen Tag seine Verhinderung angezeigt hatte. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vertretungsberechtigte Personen.

Rn 2 Auch im Parteiprozess ist die Vertretung durch Rechtsanwälte der Regelfall, die sich wie auch sonst durch Untervertreter vertreten lassen können. Rechtsanwälte können im Parteiprozess darüber hinaus Referendaren, die bei ihnen iRd Vorbereitungsdienstes beschäftigt sind, für die Verhandlung Vollmacht erteilen (§ 157). Rechtsanwälte in diesem Sinne sind auch Rechtsanwalts...mehr

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AGS 04/2024, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Bamberg gibt Anlass, sich mit den Voraussetzungen der Terminsgebühr für Besprechungen näher zu befassen. 1. Anfall der Terminsgebühr Ob dem Rechtsanwalt nach Vorbem 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die dort geregelte Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn er die Besprechungen allein mit dem Richter führt, ist seit jeher bei verschiedenen Fallgestaltungen umstritt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 2Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 3Vor dem Bundesgerichtshof müssen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichte mit Anwaltszwang.

Rn 13 Der Anwaltszwang gilt vor den in Abs 1 aufgeführten Gerichten. Vor dem LG kann jeder allgemein zugelassene Rechtsanwalt auftreten, egal wo er residiert. Dies gilt auch, wenn das LG als Berufungsgericht tätig wird. Der Anwaltszwang besteht auch in den dem LG zugewiesenen Verfahren nach § 13 StrEG (BGH MDR 93, 766 [BGH 07.04.1993 - XII ZR 266/91]), nach § 140 I MarkenG u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Beiordnung.

Rn 2 Der Prozesskostenhilfeanspruch der Partei beinhaltet, dass ihr in den notwendigen Fällen zur Wahrnehmung ihrer Rechte ein Rechtsanwalt beizuordnen ist. Die Beiordnung ist im Bewilligungsbeschluss gesondert auszusprechen. Ist eine Beiordnung nicht erfolgt, aber notwendig, kann die Beiordnung in einem besonderen Beschl erfolgen. Im Beiordnungsbeschluss wird der ausgewählt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hilfspersonen.

Rn 6 Schaltet der Rechtsanwalt Hilfspersonen ein und lässt sie im Anwaltsprozess für sich auftreten, so müssen diese entweder selbst postulationsfähig sein oder sie müssen ihre Postulationsfähigkeit von der des Rechtsanwalts, für den sie handeln, ableiten können. Lediglich dann, wenn der Hilfsperson nur die Ausführung der Parteirechte in der mündlichen Verhandlung überlassen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, vertretungsbefugt nurmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein Erfordernis für eine Bestellung.

Rn 26 An der Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands kann es fehlen, wenn Entscheidungen von geringer Tragweite im Raum stehen, die sich auf die Rechtspositionen der Beteiligten und auf die künftige Lebensgestaltung des Kindes nicht in erheblichem Umfang auswirken. Das kann zB in einem Umgangsverfahren angenommen werden, in dem die Vorstellungen der Eltern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I 2 Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahms...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, ebenso die im Arbeitsrecht tätigen Verbandssyndikusanwälte (BAG v 23.5.23 – 10 AZB 18/22 = NJW 23, 2213). Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt a...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / III. Vorlage der Vollmacht

Nach Ansicht des KG ist aber der Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers zu Recht zurückgewiesen worden, weil der Rechtsanwalt seine wirksame Bevollmächtigung nicht in der hierfür erforderlichen Form nachgewiesen habe. 1. Entsprechende Anwendung der ZPO Zu den nach § 464b S. 3 StPO im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften der ZPO gehören – so ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / I. Allgemeines

Rz. 37 Meinungsverschiedenheiten kann es nicht nur wegen der grundsätzlichen Eintrittsverpflichtung des Versicherers geben, sondern auch zum Anfall der abzurechnenden Gebühren, dem Grunde und der Höhe nach, ergeben sich zuweilen Diskussionen. Grundtenor ist dabei die von den Versicherern gesehene Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die Kosten im Schadenfall möglichst ger...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 5. Inkassokosten

Inkassokosten als Teil der Vollstreckungskosten Anders als Rechtsanwälte, deren Vergütung – ohne Vollständigkeit – im Detail in der Anlage 7 oder 8 ZVFV berücksichtigt wird, müssen Inkassodienstleister (weiterhin) eine eigenständige Aufstellung der Inkassokosten in der Zwangsvollstreckung vorlegen. Diese ist also regelhaft von Inkassodienstleistern vorzusehen. Tatsächlich geh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterschrift.

Rn 7 Die Regelung in Abs 4 verleitet zu der Annahme, dass es sich bei der Berufungsschrift um einen vorbereitenden Schriftsatz iSd §§ 129 ff handelt. Das ist jedoch nicht richtig. Da sie nicht lediglich ein künftiges Vorbringen der Partei ankündigt, sondern eine Prozesserklärung mit unmittelbarer Verfahrenswirkung enthält, ist die Berufungsschrift ein sog bestimmender Schrif...mehr

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AGS 04/2024, Haftzuschlag b... / II. Zeugenschutzprogramm ist keine Haft

Nach Auffassung des LG kommen Zuschläge für die entstandenen Verfahrensgebühren gem. Nrn. 4101, 4113 und 4115 VV nicht in Betracht, weil sich die Angeklagte durch ihre Aufnahme im Zeugenschutzprogramm nicht unfreiwillig "nicht auf freiem Fuß" i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 4 VV befunden habe. Die Zuschläge gem. Vorbem. 4 Abs. 4 VV entstehen – so das LG – ausschließlich dann, wenn sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erheblicher Grund.

Rn 3 Aus der Sphäre der Prozessbevollmächtigten: persönliche Verhinderung durch Krankheit, Urlaub, Terminskollisionen; die Verweisung des Anwalts auf eine Terminswahrnehmung durch den Sozius wird idR unzulässig sein, wenn dieser nicht ohnehin eingearbeitet ist. Bei Kollision mehrerer Gerichtstermine wird abzuwägen sein, welcher der kollidierenden Termine am sinnvollsten verl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erstreckung auf eine Versorgungsausgleichssache.

Rn 2 Die Vorschrift des § 149 enthält eine Besonderheit insoweit, als sich die für die Scheidungssache bewilligte VKH (nur) auf die gem § 137 II 2 im ›Zwangsverbund‹ stehende Folgesache VA (§ 137 II 1 Nr 1) erstreckt. Es findet in Bezug auf diese Folgesache als Folge der gesetzlich angeordneten Erstreckung grds keine Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen für die Bewilligun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 In Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1410 ff KV. Jedes Arrest- oder Verfügungsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und löst die Gerichtsgebühren gesondert aus. Für das Verfahren entsteht zunächst nach Nr 1410 KV eine 1,5-Gebühr. Diese Gebühr fällt bereits mit der Einreichung des Antrags an, nicht erst mit Erla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geschlossene individualisierte Darstellung.

Rn 5 In allen Punkten sind konkrete, individualisierte (fallbezogene) – mithin einer Beweisaufnahme zugängliche – Angaben erforderlich (BGH MDR 22, 1363 Rz 14). Pauschale (allgemeine) Angaben wie ›Krankheit‹ genügen nicht, denn nicht jede Krankheit ist ein der Fristeinhaltung entgegenstehendes Hindernis; es muss also Art und Dauer der Erkrankung mitgeteilt werden (BVerfG NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 193 GVG – [Anwesenheit von auszubildenden Personen].

Gesetzestext (1) Bei der Beratung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen und die dort beschäftigten wissenschaftlichen Hilfskräfte zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren Anwesenheit gestattet. (2) 1Ausländische Berufsrichter, Staatsanwälte und Anwälte, die e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beschwerde der Staatskasse.

Rn 28 Die Staatskasse ist nur nach Maßgabe des Abs 3 beschwerdebefugt. Eine Beschwerde ist danach nur statthaft, wenn weder Monatsraten noch Beiträge aus dem Vermögen festgesetzt worden sind. Die Beschwerde kann auch nur mit dem Ziel eingelegt werden, dass die Partei Beiträge nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu leisten hat, nicht dagegen mit dem Ziel einer völligen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entlassung wegen Gefährdung der Interessen des Kindes, Abs 4 S 2 Nr 2.

Rn 60 Ist der Verfahrensbeistand nachträglich nicht mehr geeignet und werden hierdurch die Interessen des Kindes gefährdet, muss er entlassen und durch einen anderen Verfahrensbeistand ersetzt werden. Ein Verfahrensbeistand kann grds nicht wegen der Art und Weise, in der er seine Tätigkeit ausübt, entlassen werden, da er nicht der Weisung des Familiengerichts unterliegt (Prü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

Rn 16 Für den echten Hilfsantrag gilt § 45 I 2, 3 GKG; § 39 I 2 FamGKG trifft eine identische Regelung (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 39 FamGKG Rz 6). Voraussetzung der Wertaddition ist eine der Rechtskraft fähige Sachentscheidung über den Hilfsantrag (Köln JurBüro 97, 435; OLGR Brandbg 98, 70). Eine vorläufige Wertfestsetzung für die Gebühren erfolgt daher nur nach dem H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflicht.

Rn 81 Die beweisrechtlichen Folgen einer Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Belehrungspflicht werden sehr uneinheitlich beurteilt. Ein Teil der Rspr nimmt eine Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen der Vertragsverletzung und dem eingetretenen Schaden an (grdl BGHZ 61, 118, 122 = NJW 73, 688; BGH NJW 01, 2163, 2165 – Verkauf von GmbH-Anteilen). Diese Rspr h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Einschätzung des Annahmeverzugslohnrisikos

Rz. 4 Gerät der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 S. 1 BGB). Im Kündigungsschutzprozess hat diese Vorschrift enorme wirtschaftliche Bedeutung: Das arbeitsgerichtliche Verfahren – obwohl eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Forderung.

Rn 5 Gehaltsforderungen stellen die Arbeitseinkommen iSv § 850 II, III dar (dazu § 850 Rn 11 ff; zur Titulierung BAG NZA-RR 09, 79 [BAG 09.04.2008 - 4 AZR 104/07] Rz 33), einschl etwa der nach § 850b nur bedingt pfändbaren Bezüge (Gottwald § 832 Rz 3) und der verschleierten Einkünfte nach § 850h (Wieczorek/Schütze/Lüke § 832 Rz 3), nicht aber die fiktiv aufgelaufenen Lohn- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Formerfordernisse.

Rn 19 Bei Abschluss des Vergleichs sind etwaige Formvorschriften zu beachten. Die Aufnahme eines Prozessvergleichs in einem nach den Vorschriften der ZPO errichteten Protokoll ersetzt die notarielle Beurkundung, § 127a BGB. Rn 20 Der in der mündlichen Verhandlung abgeschlossene Prozessvergleich ist gem § 160 III 1 zu Protokoll zu nehmen. Das Protokoll muss verlesen, vorgespie...mehr