Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Optische Strahlung / 3.2 Organisatorisch

Auch die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt und dokumentiert werden. Für Expositionen durch künstliche UV-Strahlung müssen Unterlagen mind. 30 Jahre aufbewahrt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Betriebszustände berücksichtigen, also Normalbetrieb (bestimmungsgemäßer Betrieb, Gebrauch) sowie Wartung und Service. Die Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 1 Abgrenzung

Bei leichteren Verletzungen der Arbeitspflicht oder kleinen Verstößen gegen die Ordnung des Betriebs sind oft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Kündigung keine zweckmäßigen Reaktionen. Betriebsbußen, auch Betriebsstrafen genannt (z. B. förmlicher Verweis, Verwarnung, Geldbuße, Gehaltskürzung), eignen sich hierzu besser. Sie sind nur dann wirksam, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 2 Rechtsgrundlagen

Aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann eine Bußordnung durch Betriebsvereinbarung erlassen werden. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht befugt, einseitig aufgrund seines Weisungsrechts Bußordnungen zu erlassen oder gar ohne eine solche Ordnung, sei es auch mit Zustimmung des Betriebsrats, Betriebsbußen im Einzelfall zu verhängen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfüg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schleifmaschinen / 4.3 Lärm und Vibration

Die beim Schleifen auftretenden Geräuschemissionen erreichen häufig Werte, die das Gehör schädigen und zu Lärmschwerhörigkeit führen können. Erreichen oder überschreiten die ermittelten Werte die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegten Grenzen, sind die darin vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durchzuführen. An ortsfesten Schleifmaschinen lassen sich t...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Chlorungsanlagen / 3.2 Organisatorische Maßnahmen

Chlorungsanlagen müssen vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden; darüber hinaus ist auch eine Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach längerer Betriebspause empfehlenswert; dürfen nur unter Beachtung einer Betriebsanweisung und nur von unterwiesenen Personen betrieben werden; die Betriebsanweisung muss nicht nur ausgehändigt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.2 Entgeltfortzahlung

Die geringfügig entlohnten Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten. Das EFZG gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von der vereinbarten Stundenzahl. Entsprechend dem Lohnausfallprinzip erhalten geringfügig entlohnte Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / Zusammenfassung

Begriff Betriebsbußen sind unter Beteiligung des Betriebsrats verhängte Sanktionen des Arbeitgebers zur Ahndung von Verstößen von Arbeitnehmern gegen die Ordnung des Betriebs aufgrund einer mit dem Betriebsrat vereinbarten Bußordnung. Betriebsbußen spielen in der heutigen betrieblichen Praxis keine Rolle mehr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Betriebsbuße...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 12.4 Technische Regeln

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 9 Andere Zeiten der Nichtbeschäftigung

Zuweilen werden Tage, an denen der Arbeitnehmer gefehlt hat, im Nachhinein auf den Erholungsurlaub angerechnet. Praxis-Beispiel Urlaub auch bei Annahmeverzug? Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet und der Arbeitgeber sich z. B. wegen einer von ihm unberechtigterweise ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in Annahmeverzug befunden hat, werden nicht auf den Urla...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 8 Wehrdienst/Zivildienst

Sofern ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt, der aufgrund der bis zum 30.6.2011 geltenden allgemeinen Wehrpflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu einer Wehrübung oder der ab dem 1.7.2011 zum freiwilligen Wehrdienst einberufen wird, hat er bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die Sonderregelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) zu beachten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 19.4 Technisches Regelwerk

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 3 Elternzeit

Kürzung des Urlaubsanspruchs Im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ausdrücklich Regelungen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs vor. Gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 20.4 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 14.3 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Unfallversicherungsschutz

Rz. 8 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14a SGB VII sind solche Personen, die nach den Vorschriften des SGB III der Meldepflicht unterliegen, kraft Gesetzes gesetzlich unfallversichert, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen. Die Erfüllung der Verpflichtung aus § 38 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 11.1 Europarecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 7.4 Technische Regeln

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.8 Verhältnis Elterngeld/Elternzeit

Rz. 51 Jeder Berechtigte i. S. d. § 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld. Es wird unabhängig vom Einkommensverlust i. H. v. 300 EUR monatlich gezahlt (§ 2 Abs. 5 BEEG). Auch arbeitslose erwerbsfähige Personen oder nicht erwerbstätige Personen können daher Basiselterngeld beantragen. Die Geltendmachung von Elternzeit ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Elterngeld oder gar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.4 Verschulden

Rz. 20 Ein versicherungswidriges Verhalten ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es genügt also nicht, dass das bisherige Beschäftigungsverhältnis schuldhaft beendet wurde. Ein schuldhaftes arbeitsvertragswidriges Verhalten bedingt gerade nicht das Vorliegen der schuldhaften Herbeiführu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Antragstellung – allgemein

Rz. 4 Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist das Elterngeld (ggf. Plus) schriftlich zu beantragen. Nach dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs ist Elterngeld eine Sozialleistung i. S. d. SGB (§ 25 Abs. 2 Satz 2 SGB I). Für den Bereich des SGB wird der "Antrag" wie folgt definiert: Ein Antrag ist eine einseitige, auslegbare und empfangsbedürftige Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB) des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 6 Quarantäne

Bei Infektionskrankheiten kann es zur behördlichen Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen für Mitarbeiter kommen. Für den Arbeitgeber stellt sich in diesen Fällen die Frage, wie sich die Quarantäne auf die Festlegung von Urlaub auswirkt und ob er Urlaub ggf. anrechnen darf. Befindet sich ein Arbeitnehmer bei Anordnung einer Quarantäne bereits im Urlaub, war lange ungeklärt und in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.4 Datenschutz

Der Datenschutz ist ein zentrales Thema. Bei der Verwendung von smarten Geräten wie Wearables müssen in aller Regel Accounts bei den Herstellern angelegt und die gemessenen Werte auf der entsprechenden Cloudplattform u. a. Auswertungszwecke gespeichert werden. Die Übertragung dieser personenbezogenern Daten erfolgt typischerweise end-to-end verschlüsselt und die Daten sind v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 23.4 Technisches Regelwerk

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.3 Bei Ablehnung bzw. Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Rz. 51 Hier kann auf die Ausführungen zum Nichtantritt eines Beschäftigungsverhältnisses verwiesen werden. Darüber hinaus soll ein Arbeitsloser dann einen wichtigen Grund zur Ablehnung der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 SGB III haben, wenn es sich um eine teilweise Wiederholung einer zuvor wegen Arbeitsaufnahme abgebrochenen Maßnahme handelt. In diesem Fall besteht so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.4 Bei Meldeversäumnis

Rz. 52 Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Meldung oder das Erscheinen unmöglich machen oder erschweren, sodass ein anderes Verhalten unter Abwägung der Interessen des Arbeitslosen und der Agentur für Arbeit nicht zugemutet werden konnte. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Erkrankungen, Vorstellungsgespräche bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 4 Pflegezeit

Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zum Pflegezeitgesetz soll "die Pflegezeit in Anlehnung an die Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit" ausgestaltet werden. In Anlehnung an § 17 BEEG erfolgte eine Regelung in § 4 Abs. 4 PflegeZG. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der voll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 7 Streik

Während eines Arbeitskampfs ruhen die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien aus dem Arbeitsvertrag. Wie in anderen Fällen des Ruhens der arbeitsvertraglichen Pflichten kann deshalb auch beim gewerkschaftlich organisierten Streik für Tage, an denen die Arbeit streikbedingt ausfällt, Urlaub nicht gewährt oder verlangt werden.[1] Urlaub kann ein am Streik teilnehmender A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 18.4 Technische Regeln

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.5 Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 53 Auch an einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung kann der Betroffene aus wichtigem Grund verhindert sein. Ist der Betreffende durch einen wichtigen Grund gehindert, sich nach § 38 Abs. 1 SGB III rechtzeitig zu melden, ist aber die Meldung am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes vorzunehmen. Ein wichtiger Grund, der eine Verletzung der Meldepflicht rechtfertigt, ist ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 22.4 Technisches Regelwerk

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 3.1 Bundesrecht

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Wichtiger Grund

Rz. 44 Nach § 159 Abs. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens nicht ein, wenn der Arbeitslose für dieses Verhalten einen wichtigen Grund hat. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Hinblick auf den jeweiligen Sperrzeit-Tatbestand auszulegen ist. Insofern wird regelmäßig eine Gesamtbeurteilung aller Umstände des konk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.3 Nachweis nach dem Nachweisgesetz: Textform möglich

Eine wesentliche arbeitsrechtliche Änderung ist die Änderung der Anforderungen an die Erteilung des Nachweises nach dem Nachweisgesetz. Schon bei der Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 war umstritten, ob der Nachweis zukünftig auch in elektronischer Form erteilt werden kann. Nachdem der Gesetzgeber dies seinerzeit noch abgelehnt hatte, wird nunmehr eine deutliche Er...mehr