Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / IV. "Rahmenfrist"

Rz. 25 Alle zu berücksichtigenden Kündigungen innerhalb von 30 Kalendertagen (Rahmenfrist) sind zusammenzurechnen. Es handelt sich hierbei um einen zusammenhängenden Zeitraum, der sowohl in die Zukunft als auch in die Vergangenheit greifen kann. Der 30-Kalendertage-Zeitraum ist deshalb für jeden Entlassungstermin neu festzulegen. Beginn und Ende bestimmen sich entgegen frühe...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / A. Empirische Daten zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 1 Die Bedeutung des kündigungsschutzrechtlichen Mandats soll zunächst anhand einiger, leider schon etwas älterer empirischer Daten[1] zu Beendigungen von Arbeitsverhältnissen belegt werden. Diese werden auch Anlass für taktische Überlegungen des Rechtsanwalts sein. Rz. 2 In der Bundesrepublik Deutschland werden in Abhängigkeit von der Konjunkturlage jährlich zwischen 3,5 ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / II. Abfindungsklausel

Rz. 8 Die Abfindungsklausel findet sich in nahezu jedem Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag. Hinsichtlich der Höhe der Abfindung hat sich bereits vor der Einführung des § 1a KSchG ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Verhandlungsbasis eingebürgert. Insbesondere bei kürzeren Beschäftigungszeiten wird hiervon in der Praxis nach oben abgewichen. Enthält die A...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / B. Inhaltliche Ausgestaltung

Rz. 3 Oftmals gilt es im Vorfeld einer Kündigung zu entscheiden, ob statt der Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder die Kündigung ausgesprochen und anschließend ein Abwicklungsvertrag vereinbart wird. Der Aufhebungsvertrag ist ein gängiges Instrument, um Arbeitsverhältnisse kurzfristig, z.B. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden. Für den Arbeitgeber biet...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / III. Arten der Änderungskündigung

Rz. 15 Die Änderungskündigung wird üblicherweise als unbedingte Beendigungskündigung ausgesprochen, verbunden mit einem Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Es ist aber ebenso möglich, eine bedingte Kündigung auszusprechen, wobei die (aufschiebende) Bedingung (also eine Bedingung i.S.d. § 158 Abs. 2 BGB) in der Ablehnung des Änderungsan...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / III. Schleppnetzantrag

Rz. 15 Der Kläger bestimmt durch die konkrete Fassung des Klageantrages oder der Klageanträge den Streitgegenstand des Kündigungsschutzprozesses. Zusätzlich zu der Kündigungsfeststellungsklage, die den punktuellen Streitgegenstand bildet, kann er eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO erheben. Für diese Feststellungsklage besteht das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellung...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 31 Der allgemeine Kündigungsschutz kann sich ausnahmsweise auf den gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen[63] (sog. Gemeinschaftsbetrieb) beziehen. Diese Rechtsfigur ist insb. dann relevant, wenn in dem unmittelbaren Beschäftigungsbetrieb, z.B. der Niederlassung, nur zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind. Mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen können na...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 54 Aus dem Vollstreckungstitel muss hervorgehen, wer Schuldner und wer Gläubiger ist und welche Leistungen vollstreckt werden können. Rz. 55 Zur genauen Bezeichnung der Parteien gehören der vollständige Name und die vollständige Anschrift. Auf diese Angaben sollte gerade der Gläubiger achten, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Zustellung des Vollstreckungstitels und ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / Literaturtipps

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 4. Folgen rechtswidriger Aussperrungen

Rz. 43 Da die rechtswidrige Aussperrung nicht dazu führt, dass die Vergütungspflicht entfällt, hat der Arbeitgeber nach § 615 BGB weiterhin das Gehalt zu zahlen. Die hiervon betroffenen Arbeitnehmer haben zudem das Recht – nach Abmahnung –, ihr Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen und können ggf. Schadensersatzansprüche nach § 628 Abs. 2 BGB geltend machen.mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Interessenabwägung

Rz. 53 Bei betriebsbedingten Kündigungen ist nach der Rspr. des BAG nur in seltenen Ausnahmefällen eine Abwägung der beiderseitigen Interessen bei einer an sich betriebsbedingten Kündigung vorzunehmen.[121] Ist mit der Feststellung der dringenden betrieblichen Erfordernisse unter Einbeziehung einer fehlenden zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit der gesetzliche Kündigun...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Anmeldung von Kurzarbeit gem. §§ 95 ff. SGB III

Rz. 89 Neben Kündigungsmaßnahmen bleibt dem Insolvenzverwalter wie jedem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, Kurzarbeit zu beantragen. Er wird diese Möglichkeit vornehmlich für eine Interimszeit nutzen, wenn er eine Fortführung beabsichtigt.mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 8. Fehl-, Schlecht- oder Minderleistung

Rz. 229 Der Arbeitnehmer schuldet diejenige Arbeitsleistung, die er bei angemessener Anspannung seiner individuellen Kräfte und Fähigkeiten erbringen kann.[590] Beruhen Schlecht- oder Minderleistung auf einer mangelnden Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenden Aufgaben, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht (vgl. dazu Rdn 203). Beruht die Schlecht- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.5 Schwangere

Die Mitgliedschaft von Schwangeren bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, auch bei zulässiger Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber und Beurlaubung unter Wegfall des Arbeitsentgelts.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / VI. Checkliste

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 4. Substantiierte Berufungsbegründung als Voraussetzung für den Erfolg

Rz. 69 Unabhängig davon, dass die Berufungsbegründung die Zulässigkeitshürde nehmen muss, entscheidet ihr Inhalt aufgrund ihrer zentralen prozessualen Funktion für das Rechtsmittelverfahren zumeist über Erfolg oder Misserfolg der Berufung. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, die Ausführungen des erstinstanzlichen Urteils in Gänze ernst zu nehmen und auch darauf zu achten, ...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Einschaltung von Personengesellschaften

Rz. 30 Mit § 19a Abs. 1 S. 2 EStG ergibt sich, dass "Vermögensbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen" auch über eine Personengesellschaft gehalten werden können. Der mittelbare Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG) schließt somit die vorübergehende Steuerfreiheit nach § 19a EStG nicht a...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / c) Aufgelaufene Leistung

Rz. 57 Bei Versorgungszusagen, die über Entgeltumwandlungsvereinbarungen durch die Arbeitnehmer finanziert worden sind, gibt es als weitere Berechnungsmöglichkeit die Ermittlung der aufgelaufenen Leistung nach § 2 Abs. 5 BetrAVG. Diese auch bei beitragsorientierten Leistungszusagen, die vom Arbeitgeber finanziert sind, anwendbare Methode ermittelt als Höhe der unverfallbaren...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / IV. Einleitung des Verfahrens

Rz. 52 Das Anhörungsverfahren, die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber, wird eingeleitet durch Abgabe einer ordnungs- und fristgemäßen, allerdings formlosen Erklärung gegenüber dem zuständigen Betriebsrat. 1. Form der Mitteilung Rz. 53 Eine bestimmte Form der Mitteilung an den Betriebsrat schreibt das Gesetz nicht vor. Die Unterrichtung hat grundsätzlich währe...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Zeitpunkt der Abmahnung

Rz. 255 Hier geht es um die Frage, innerhalb welchen Zeitraums nach dem zu rügenden Vorfall der Arbeitgeber die Abmahnung aussprechen muss. 1. Verwirkung Rz. 256 Das Recht zur Kündigung kann wegen Verwirkung unbeachtlich werden. Eine Verwirkung tritt insoweit ein, wenn der Kündigende längere Zeit untätig gewesen ist, d.h. trotz Vorliegens eines Kündigungsgrundes die Kündigung ...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / I. Streik

Rz. 10 Bei dem Streik handelt es sich um die praktisch bedeutsamste oder zumindest bekannteste Arbeitskampfmaßnahme, mit der Gewerkschaften Druck auf Arbeitgeber ausüben. 1. Erscheinungsformen Rz. 11 Da es den Tarifpartnern freisteht, ihre Arbeitskampfmittel selbst zu wählen, haben die Gewerkschaften verschiedene Streikformen entwickelt:[10] Rz. 12 Bekannt sind zunächst die so ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Beschwer bei Auflösungsanträgen

Rz. 4 Mangels formeller Beschwer ist es dem im Kündigungsschutzprozess obsiegenden Arbeitnehmer verwehrt, nur deshalb Berufung einzulegen, um in der 2. Instanz erstmals einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG zu stellen[7] (zur Möglichkeit der Anschlussberufung siehe auch Rdn 113 f.). Auch kann der Arbeitnehmer, dessen Auflösungsantrag stattgegeben worden ist, nicht Beruf...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 2. Voraussetzungen des rechtmäßigen Streiks

Rz. 16 Die Rechtmäßigkeit aller zulässigen Streikformen beurteilt die Rechtsprechung mangels gesetzlicher Regelungen anhand folgender Kriterien: Rz. 17 Zunächst muss es sich um eine von der Gewerkschaft organisierte oder zumindest geleitete kollektive Arbeitsniederlegung handeln.[14] Nach der Rechtsprechung kommt es für die Rechtmäßigkeit des Streiks nicht darauf an, ob er vo...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VII. Checkliste

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Gleichgestellte

Rz. 63 Der besondere Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX gilt ebenso für gleichgestellte behinderte Menschen. Eine Gleichstellung kann gem. § 2 Abs. 3 SGB IX erlangen, wer einen GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 hat und infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Der Antrag auf Gleichstellu...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arbeitsvergütung

Rz. 30 Gegenstand einer einstweiligen Verfügung kann auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn- oder Gehaltszahlung sein. Hier wird wiederum der Sicherungszweck der §§ 935, 940 ZPO überschritten. Die beantragte einstweilige Verfügung führt zu einer Befriedigung des Gläubigers. Deshalb müssen die besonderen Voraussetzungen der Leistungsverfügung insbesondere im Hinblick au...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht

Rz. 7 Zuständig für die Berufung in Kündigungsschutzsachen ist das Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk das Arbeitsgericht angesiedelt ist, das die anzugreifende Entscheidung erlassen hat. Obwohl der Ebene der Oberlandesgerichte vergleichbar, entscheidet das LAG nicht in Senatsbesetzung, sondern durch Kammern, die wie beim erstinstanzlichen Gericht mit einem Berufsrichter ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Grundzüge der Zwangsvollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung

Rz. 172 Wie die Darstellung oben (vgl. Rdn 138 ff.) bereits gezeigt hat, liegt der Schwerpunkt der Vollstreckung einer titulierten Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung im Kontext der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Bereich der Vornahme einer unvertretbaren Handlung, mithin bei § 888 ZPO. Rz. 173 Steht nach der Vorprüfung des Bevollmächtigten fest, ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Berechnung

Rz. 48 Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer.[96] Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag erst nach der Arbeitsaufnahme unterzeichnet wird.[97] Maßgeblich für den Ablauf der Sechs-Monats-Frist ist der kalendermäßig feststellbare rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses.[98] Wird ein Arbeitnehmer z.B. am 1.1.2023 eingestellt...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / V. Änderungskündigung

Rz. 9 Hat der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausgesprochen, gilt auch hier die einheitliche Klagefrist von drei Wochen für die Geltendmachung der Unwirksamkeit. Gem. § 4 S. 2 KSchG ist im Fall der Änderungskündigung die Klage auf Feststellung zu erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Checkliste

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / II. Aussperrung

Rz. 39 Bei der Aussperrung handelt es sich um das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber. Es kann als Angriffsmittel eingesetzt werden, um die Gewerkschaften durch Druck zum Abschluss veränderter Tarifbedingungen zu veranlassen. Häufiger aber wird die Aussperrung als Reaktion auf einen Streik eingesetzt. Beide Formen haben – ebenso wie der rechtmäßige Streik – suspendierende Wir...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Pensionskasse

Rz. 30 Die Pensionskasse stellt eine besondere Form der Lebensversicherung dar, die für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe Leistungen anbietet. Die Rechtsverhältnisse entsprechen weitgehend denen der Direktversicherung. Bei der Pensionskasse muss der Arbeitgeber durch Zuwendungen sicherstellen, dass die Versorgungsleistungen erbracht werden können. Ergänzende Beitragszahlunge...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 40 Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber rechtsunwirksam. Allerdings: Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt unberührt. Mit dem Begriff "Kündigung" ist jede Kündigungsart gemeint, also sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die außerordentl...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Reaktion des Betriebsrats bei der ordentlichen Kündigung

Rz. 121 Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine ordentliche Kündigung auszusprechen, dann entscheidet der Betriebsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, wie er hierauf reagiert. Grundsätzlich sind möglich das Erheben von Bedenken, der Widerspruch, die Zustimmung und der Verzicht auf eine Stellungnahme. a) Bedenken Rz. 122 Wenn der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.5 Anrufungsauskunft bezüglich des Vorteils (§ 19a Abs. 5, § 42e EStG)

Rz. 39 Die Unsicherheit, ob und in welcher Höhe tatsächlich ein Vorteil i. S. d. § 19a Abs. 1 EStG entstanden ist, kann durch ein Lohnsteuer-Auskunftsverfahren (§ 19a Abs. 5, § 42e EStG) beseitigt werden. Eine Anrufungsauskunft für noch nicht verwirklichte und lediglich geplante Vermögensbeteiligungsübertragungen ist nicht möglich; der Wortlaut des § 19a Abs. 5 EStG ist hier...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / IV. Pflegezeit

Rz. 82 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen.[211]mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / G. Beteiligung des Personalrats nach §§ 85, 86 BPersVG

Rz. 240 Wie einleitend bereits erwähnt, findet das BetrVG nach § 130 BetrVG keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt also nicht das BetrVG, sondern ausschließlich das BPersVG bzw. au...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Festpreis

Rz. 73 Es gibt Situationen, in denen tatsächlich das sog. "Festpreismodell", auch genannt "Boulware-Modell",[34] zu den besten Ergebnissen führen kann. Dieses Modell wenden im Handel Marktführer an, die es schlicht nicht nötig haben, über den Preis zu verhandeln.[35] Genauso handeln Parteivertreter, die sich sehr sicher bei der Einschätzung der Sach- und Rechtslage im konkre...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / II. Massenänderungskündigung der Arbeitnehmer

Rz. 49 Auch die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, zusammen eine Vielzahl von Änderungskündigungen (jeder einzelne Mitarbeiter für sich) auszusprechen, um die Konditionen ihrer Arbeitsverträge zu ändern. Dieser Fall wird allerdings praktisch nicht auftreten, da er – sofern der Arbeitgeber das Änderungsangebot ablehnt – zwingend zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VII. Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage

Rz. 42 Stützt der Kläger die Unwirksamkeit der Kündigung auf fehlende soziale Rechtfertigung (§ 1 KSchG), so muss sich aus dem Klagevortrag schlüssig die Anwendbarkeit des KSchG auf dieses Arbeitsverhältnis ergeben. Aufgrund der Änderungen des Schwellenwerts in § 23 KSchG und der dortigen Differenzierung zwischen "Alt-Arbeitnehmern" und "Neu-Arbeitnehmern" mit Wirkung der ab...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / C. Arbeitskampfmaßnahmen i.w.S. (hier: Massenänderungskündigung)

Rz. 46 Den o.g. Arbeitskampfmitteln (Streik und Aussperrung) ist gemeinsam, dass sie grundsätzlich nur von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften initiiert werden können. Die nicht organisierten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können deshalb regelmäßig nur über individualrechtliche Mittel Druck auf die jeweils andere Arbeitsvertragspartei erzeugen. Eine Möglichkeit hierzu ist...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Herausgabe von Arbeitspapieren

Rz. 115 Auf Seiten des Arbeitnehmers kommt zunächst die Vollstreckung des Anspruches auf Herausgabe der Arbeitspapiere in Betracht. Zur Vermeidung von Vollstreckungsnachteilen ist dabei schon im Erkenntnisverfahren darauf zu achten, dass die Arbeitspapiere im Einzelnen so bestimmt bezeichnet werden, dass das Vollstreckungsorgan, der Gerichtsvollzieher, diese ohne Weiteres id...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / f) Beginn und Dauer der Sperrzeit

Rz. 33 Die Regelsperrzeit wegen des Lösens des Beschäftigungsverhältnisses beträgt nach § 159 Abs. 3 S. 1 SGB III zwölf Wochen. Sie verkürzt sich gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne den Sperrzeittatbestand ohnehin innerhalb von sechs Wochen geendet hätte, und gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB III auf sechs Wochen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2023 zur Auslegung heranzuz...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO

Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach §§ 1 ff. KSchG und den Sonderkündigungss...mehr