Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitkonto

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 1 Arten von Arbeitszeitkonten

1.1 Flexi- oder Gleitzeitkonten Sog. Flexi- oder Gleitzeitkonten, mittels derer die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet oder betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen ausgeglichen werden, sind steuerlich unbedeutend. Sie dienen lediglich dazu, Mehr- oder Minderarbeitszeiten anzusammeln, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen....mehr

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Arbeitszeitkonto / 7.1 Für vor dem 1.1.2009 eingerichtete Zeitwertkonten ohne Zeitwertkontengarantie

Für 2009 bereits eingerichtete und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennende Zeitwertkonten-Modelle wurde eine Übergangsregelung vorgesehen: Die steuerliche Behandlung von weiteren Zuführungen bei Zeitwertkonten ohne Zeitwertkontengarantie ändert sich ab diesem Zeitpunkt von "nachgelagerter" in eine "vorgelagerte" Besteuerung. Der am 31.12.2008 vorhandene Wertbest...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.3 Zuführung von steuerfreiem Arbeitslohn zum Zeitwertkonto

Wird vor der Leistung von steuerlich begünstigtem Arbeitslohn bestimmt, dass ein steuerfreier Zuschlag auf dem Zeitwertkonto eingestellt und getrennt ausgewiesen wird, bleibt die Steuerfreiheit bei Auszahlung in der Freistellungsphase erhalten.[1] Dies gilt jedoch nur für den Zuschlag als solchen, nicht hingegen für eine darauf beruhende etwaige Verzinsung oder Wertsteigerun...mehr

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Arbeitszeitkonto / 7.2 Zeitwertkonten zugunsten von Organen von Körperschaften

Für am 31.1.2009 eingerichtete und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennende Zeitwertkonten-Modelle von Organen von Körperschaften wurde ebenfalls eine Übergangsregelung vorgesehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten Guthaben bleiben unverändert bestehen und werden erst bei Auszahlung besteuert. Ab 1.1.2009 änderte sich die steuerliche Behandlung von weiteren...mehr

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Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1 Arbeitszeitkontenmodelle

Das Arbeitszeitkonto ist ein Teilbereich der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Im Arbeitszeitkonto wird ein Arbeitszeitvolumen erfasst. Dies geschieht abgekoppelt von der in einem bestimmten Zeitabschnitt tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Die verschiedenen Arbeitszeitkontenmodelle unterscheiden sich durch die Kontoführung in Zeiteinheiten oder in Entgelt, die Festlegung de...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Die flexible Verteilung der Arbeitszeit mittels Zeitkonten berührt, z. B. durch Regelungen zum Auf- und Abbau von Zeitsalden, Fragen der betrieblichen Arbeitszeitverteilung und löst deshalb regelmäßig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. In e...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.2 Mindestlohnrecht

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Arbeitsstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto müssen abweichend davon spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monat...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4 Wertguthabenkonto

Für die Führung von Arbeitszeitkonten gelten gesetzliche Vorgaben. Bestimmte Gestaltungsformen müssen als Wertguthabenkonten geführt werden. Im Fall von (Lebens-)Arbeitszeitkonten auf Grundlage einer Wertguthabenvereinbarung wird erbrachte Arbeitszeit über einen größeren Zeitraum angespart. Das Guthaben auf dem Wertguthabenkonto kann für längere Freistellungszeiträume, einen...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1.1 Flexi- oder Gleitzeitkonten

Sog. Flexi- oder Gleitzeitkonten, mittels derer die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet oder betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen ausgeglichen werden, sind steuerlich unbedeutend. Sie dienen lediglich dazu, Mehr- oder Minderarbeitszeiten anzusammeln, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen. Zuflusszeitpunkt des Arbeitsloh...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.7 Werterhaltungsgarantie des Anlageinstituts

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos aufgrund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem externen Anlageinstitut (z. B. Kreditinstitut oder Fonds) geführt und liegt keine Zeitwertkontengarantie des Arbeitgebers vor, muss eine vergleichbare Garantie durch das Anlageinstitut abgegeben werden.mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.5 Wertschwankungen

Wertschwankungen sowie die Minderung des Zeitwertkontos (z. B. durch die Abbuchung von Verwaltungskosten und Depotgebühren) in der Aufbauphase sind lohnsteuerlich unbeachtlich.mehr

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Arbeitszeitkonto / 2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage

In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel eingeteilt werden kann. Die Flexibilisieru...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2.1 Besteuerung erst in der Entnahmephase

Bei einer steuerlich als Zeitwertkonto anzuerkennenden Vereinbarung wird nicht der Aufbau des Guthabens auf dem Zeitwertkonto besteuert, sondern erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer durch die interne Gutschrift auf dem Zeitwertkonto noch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die dem Zeitwertkonto zu...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1 Arten und Abgrenzung

Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als "Zeitschulden" oder "...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2 Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] verfolgen nicht das Ziel der (längerfristigen) Freistellung von der Arbeitsleistung unter Verwendung eines eigens dafür angesparten Arbeitsentgelts. Vielmehr erfolgt bei diesen Arbeitszeitregelungen bei schwankender Arbeitszeit regelmäßig ein Ausgleich im Arbeitszeitkonto. Sie verfolgen meist das Ziel, eine produktionsbedingte Verst...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

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Arbeitszeitkonto / 5 Planwidrige Verwendung der Guthaben

5.1 Auszahlung bei existenzbedrohender Notlage Eine Vereinbarung wird steuerlich auch dann noch als Zeitwertkonto anerkannt, sofern die Möglichkeit der Auszahlung des Guthabens bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis neben der Freistellung von der Arbeitsleistung auf Fälle einer existenzbedrohenden Notlage des Arbeitnehmers begrenzt wird. Verhalten sich Arbeitgeber und Ar...mehr

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Arbeitszeitkonto / Lohnsteuer

1 Arten von Arbeitszeitkonten 1.1 Flexi- oder Gleitzeitkonten Sog. Flexi- oder Gleitzeitkonten, mittels derer die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet oder betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen ausgeglichen werden, sind steuerlich unbedeutend. Sie dienen lediglich dazu, Mehr- oder Minderarbeitszeiten anzusammeln, um diese zu einem späteren Ze...mehr

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Arbeitszeitkonto / 2 Rechtliche Grundlagen

2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel ...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4 Rechtliche Grenzen

Bei Zeitkontenregelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen sind arbeitszeitschutz-, vergütungs- und abgabenrechtliche Vorgaben zu beachten. 4.1 Arbeitszeitschutzrecht Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermon...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.3 Organe von Körperschaften

3.3.1 Arbeitnehmer ist nicht an Körperschaft beteiligt Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind (z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH), sind lohn-/einkommensteuerlich ebenfalls grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht...mehr

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Arbeitszeitkonto / Arbeitsrecht

1 Arten und Abgrenzung Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3 Begünstigter Personenkreis

3.1 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer [1] im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei befristeten Dienstverhältnissen, beherrschenden Gesellschafter-Gesc...mehr

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Arbeitszeitkonto / 7 Vertrauensschutzregelungen

7.1 Für vor dem 1.1.2009 eingerichtete Zeitwertkonten ohne Zeitwertkontengarantie Für 2009 bereits eingerichtete und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennende Zeitwertkonten-Modelle wurde eine Übergangsregelung vorgesehen: Die steuerliche Behandlung von weiteren Zuführungen bei Zeitwertkonten ohne Zeitwertkontengarantie ändert sich ab diesem Zeitpunkt von "nachgela...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.2 Verzinsung der Guthaben

Im Rahmen von Zeitwertkonten kann dem Arbeitnehmer auch eine Verzinsung des Guthabens zugesagt werden. Diese kann beispielsweise in einem festen jährlichen Prozentbetrag des angesammelten Guthabens bestehen, wobei sich der Prozentbetrag auch nach dem Umfang der jährlichen Gehaltsentwicklung richten kann, oder in einem Betrag in Abhängigkeit von der Entwicklung bestimmter am ...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.3.3 Arbeitnehmer ist mit beherrschender Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt und beherrscht diese (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten sind lohn- und einkommensteuerlich nicht anzuerkennen. Ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, kann bei Organen von Körperschaften durch die...mehr

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Arbeitszeitkonto / 4.1 Umfang der Zuführungen

Der Zweck eines Zeitwertkontos ist der Aufbau eines Guthabens mit dem Ziel der Freistellung während des noch bestehenden Dienstverhältnisses. Dieser Zweck wird nur solange erfüllt, wie die dem Konto zugeführten Beträge auch durch Freistellung noch vollständig aufgebraucht werden können. Bei Zeitwertkonten, bei denen die Beteiligten erkennbar die im Sozialversicherungsrecht fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.6 Inhalt der Zeitwertkontengarantie

Für Zeitwertkonten ist im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in § 7d und § 7e SGB IV zur Führung und Insolvenzsicherung von Wertguthaben nun auch steuerlich erforderlich, dass die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Guthabens mindestens ein Rückfluss der dem Zeitwertkonto zuge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.4 Kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos aufgrund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. als Depotkonto bei einem Kreditinstitut oder Fonds geführt, darf der Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Lohnzuflusses keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten haben. Beauftragt der Arbeitgeber ein externes Vermögensverwaltungsunternehmen mit der Anlage ...mehr

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Arbeitszeitkonto / 3.4 Arbeitnehmer-Ehegatten

Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich auch eine Zeitwertkonten-Vereinbarung ab, ist für diese gesondert zu prüfen, ob sie den Grundsätzen über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entspricht (sog. Fremdvergleich). Im Zuge der dazu erforderlichen Gesamtwürdigung ist der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.2 Guthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Wird das Guthaben eines steuerlich anzuerkennenden Zeitwertkontos aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit, also vor der planmäßigen Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich wie eine Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.2 Fälligkeit der Beiträge

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist grundsätzlich an die Entstehung des Anspruchs und nicht an die tatsächliche Auszahlung gebunden. Bei der flexiblen Arbeitszeit wird für die angesparten Wertguthaben die Fälligkeit der Beiträge hinausgeschoben. Die Voraussetzungen für die besonderen Regelungen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten müssen hierbei erfüllt sein. Die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.1 Arbeitnehmer ist nicht an Körperschaft beteiligt

Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind (z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH), sind lohn-/einkommensteuerlich ebenfalls grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist, z. B. Fremdgeschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.1 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis

Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer [1] im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei befristeten Dienstverhältnissen, beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und anderen Arbeitnehmern, die gleichzeitig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.2 Arbeitnehmer ist ohne beherrschende Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt, beherrscht diese aber nicht (z. B. Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer), ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Liegt danach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, sind Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten ebenfalls lohn-/einkommensteuerlich gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 6 Übertragung des Guthabens bei Beendigung der Beschäftigung

Bei Beendigung einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit, ein in diesem Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Guthaben zu erhalten und nicht auflösen zu müssen. Bei der Übertragung des Guthabens an den neuen Arbeitgeber tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers und übernimmt im Weg der Schuldübernahme die Verpflichtungen aus der Zeitwertkontenvereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.4 Folgen bei Erwerb/Beendigung einer Organstellung

Der Erwerb einer Organstellung führt nicht zur Auflösung oder Versteuerung des bis zu diesem Zeitpunkt (also ohne Organ der Körperschaft zu sein) aufgebauten Guthabens. Nach Erwerb der Organstellung ist hinsichtlich der weiteren Zuführungen zu dem Konto eine verdeckte Gewinnausschüttung zu prüfen, sofern der Arbeitnehmer neben seiner Organstellung auch an der Körperschaft be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 5.1 Auszahlung bei existenzbedrohender Notlage

Eine Vereinbarung wird steuerlich auch dann noch als Zeitwertkonto anerkannt, sofern die Möglichkeit der Auszahlung des Guthabens bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis neben der Freistellung von der Arbeitsleistung auf Fälle einer existenzbedrohenden Notlage des Arbeitnehmers begrenzt wird. Verhalten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen ihrer eigenen Vereinbarung...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1.2 Zeitkonten als langfristige "Ansparkonten"

Langfristige Ansparkonten sind nicht für den fortlaufenden Zeitausgleich konzipiert. Vielmehr sollen sie Arbeitnehmern die Realisierung längerer Freistellungen unter Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung und den mit dem Beschäftigungsverhältnis verknüpften Sozialversicherungsschutz ermöglichen. Darüber hinaus nutzen Unternehmen sogenannte Beschäftigungssicherungskonten als Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.3.2 Beitragsberechnung aus dem Wertguthaben

Das im Rahmen des Störfalls ausgezahlte Wertguthaben wird rückwirkend ab Beginn der Ansparphase der Beitragsberechnung unterzogen. Hierbei gelten 2 Alternativen. Bei beiden Möglichkeiten wird je Kalenderjahr, beginnend mit der erstmaligen Bildung eines Wertguthabens, die "SV-Luft" gebildet und dokumentiert. "SV-Luft" ist die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.2 Ausgleich durch Auszahlung

Es gilt für die Arbeitsentgelte aus einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung das Zuflussprinzip. Sofern Zeitguthaben aus sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten werden, erfolgt dessen Verbeitragung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.[1] Achtung Besonderheit bei beendetem oder ruhenden Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 5.3 Planwidrige Weiterbeschäftigung

Der Nichteintritt oder die Verkürzung der Freistellung durch planwidrige Weiterbeschäftigung gilt ebenfalls als eine planwidrige Verwendung. Eine lohnsteuerliche Erfassung über den kürzeren Zeitraum und damit ggf. höhere monatlich auszuzahlende Guthabenbeträge erfolgt auch in diesen Fällen nach den allgemeinen Grundsätzen im Zeitpunkt der Auszahlung des Guthabens; je nach Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 1.3 Abgrenzung

Die Abgrenzung von Ausgleichs- und Ansparkonten ist insbesondere unter dem Aspekt der betrieblichen Arbeitszeitsteuerung wichtig. Grundsätzlich können auch mehrere Zeitkonten nebeneinander für Beschäftigte geführt werden. Es müssen aber dabei die mit den einzelnen Kontenmodellen verbundenen Zwecke abgegrenzt werden. Eine "Verzahnung" der Zeitkontenmodelle muss sorgfältig bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3 Minusstunden

Ein negativer Saldo auf einem Zeitkonto (Minusstunden) stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Da der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf hat, im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich beschäftigt zu werden, dürfen Minusstunden am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen müssen die Zeitwertkontenvereinbarungen vorsehen, dass die sich während der Beschäftigung ergebenden Guthaben bei normalem Ablauf während der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses, d. h. innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung, durch Freistellung ausgeglichen werden können.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.4 Insolvenzschutz

Das Wertguthaben ist sicher anzulegen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Wertguthaben sowie die darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Dies wird im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger überwacht. Für den Fall, dass durch eine unzureichende Insolvenzsicherung das Wertgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.3 Arbeitszeitguthaben außerhalb flexibler Arbeitszeitregelungen

Teilweise werden Überstundenvergütungen außerhalb von flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht im nächsten oder übernächsten Monat ausgezahlt, sondern ebenfalls angespart. Werden solche angesammelten Überstunden ohne Inanspruchnahme einer Freistellung ausgezahlt, muss grundsätzlich eine Rückrechnung erfolgen. Bei einer Rückrechnung wird nicht beanstandet, wenn die angesammelten...mehr