Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Rechenschaft durch den Vorerben (§ 2130 Abs. 2 BGB)

Rz. 110 Für die Rechenschaftslegung gelten zunächst die Ausführungen zum Bestandsverzeichnis entsprechend (siehe Rdn 96). Der Nacherbe kann, ggf. im Anschluss an ein bereits vorhandenes Bestandsverzeichnis, die Mitteilung über die Bestandsveränderungen verlangen. Weiter kann er gem. § 259 BGB über die Einnahmen und Ausgaben während der Verwaltung Rechenschaft verlangen, sowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Besteuerungsverfahren bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 212 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei beschr St-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG findet eine Veranlagung nicht statt. Die KSt ist durch den St-Abzug grds abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Eine Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren KSt war ausgeschlossen (§ 51 KStG 1999), wenn und soweit das frühere KSt-Anrechnungsverfahren (noch) Anwendung fand. Damit besteht für die jur P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 141 Der zugrunde liegende Vermächtnisanspruch bestimmt den Umfang und den Inhalt des Auskunftsanspruchs. Er reicht nicht weiter, als er zur Wahrnehmung und zur Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs benötigt wird. Ist nur ein Gegenstand vermacht, so umfasst der Auskunftsanspruch nur den Gegenstand selbst und dessen Verbleib. Über den gesamten Nachlass oder Teile davon mus...mehr

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AGS 12/2023, Beschwer der V... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Abhilfemöglichkeit auch bei unzulässiger Beschwerde Nach allen Gerichtkostengesetzen ist ein Rechtsmittelgericht innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Beendigung eines Verfahrens berechtigt, den Wert der Vorinstanz abzuändern, wenn das Verfahren bei ihm anhängig ist. Dabei muss das Verfahren nicht zwingend im Rahmen einer Wertbeschwerde anhängig sein. Auch eine Anhängigkeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Gründe für das Auseinanderfallen von Gewinnabführung und Gewinn laut Steuerbilanz

Tz. 239 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden Vergleichsgrößen, anhand derer § 14 Abs 4 S 6 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- oder Mehrabführung definiert, sind (s § 14 KStG Tz 905) der an den OT abgeführte Gewinn und der St-Bil-Gewinn der OG. Bei Verlusten ist das entspr Vergleichspaar die Verlustübernahme durch den OT und der St-Bil-Verlust der OG. Tz. 24...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Rz. 35 Ebenfalls in der Praxis sehr beliebt sind – oder waren dies jedenfalls in der Vergangenheit – Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen.[66] Hierunter sind Vereinbarungen zu verstehen, in denen der Übernehmer als Gegenleistung für die Übergabe eines oder mehrerer Vermögensgegenstände zu mehr oder weniger regelmäßigen Zahlungen an den Übergeber, üblicherweise ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Schlussrechnung (§ 1872 BGB)

Rz. 138 Der Nachlasspfleger ist verpflichtet, eine Schlussrechnung einzureichen. In dieser sind sämtliche Ausgaben und Einnahmen zu erfassen. Auf die Vorlage der beim Nachlassgericht einzureichenden Schlussrechnung kann der Nachlasspfleger erst dann verzichten, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Konto, Kontoinhaber

Rz. 30 Berührungspunkte mit einem Bankkonto entstehen nahezu in jedem Erbfall. Der Kontoinhaber hat einen Anspruch gegenüber der Bank/Sparkasse auf Rückzahlung seines Guthabens. Wenn das Konto im Minus geführt wird, ist er verpflichtet, den negativen Saldo auszugleichen. Rz. 31 Der Begriff "Konto" kommt aus dem Italienischen.[13] Die Rechtsstellung des Kontoinhabers ist als F...mehr

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FF 12/2023, Vorsitzende der Familiensenate in Berlin und Baden-Württemberg

Kammergericht Berlin Gerichtseingesessene: 3.469.849 KG Berlin, Zivilsenate, Elßholzstr. 30–33, 10781 Berlin Tel.: 030/9015-0, Fax: 030/9015-2200 www.kammergericht.de 3. Senat: VRiKG Prof. Dr. Ernst (*28.12.1964) 13. Senat: VRiKG Groth (*15.7.1959) 15. Senat: VRinKG Dr. Brüning (*20.3.1965) 16. Senat: VRiKG Dr. Wimmer (*2.4.1961) 17. Senat: VRinKG Hennemann (*31.5.1961) 18. Senat: VRi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Bauen auf fremdem Grund und Boden

Tz. 997 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges auf dem Grundstück ihres Gesellschafters ein Gebäude, ist in diesem Vorgang noch keine vGA zu sehen; s Urt des BFH v 30.07.1997 (BStBl II 1998, 402). Die von der Gesellschaft aufgewendeten HK sind nämlich in ihrer Bil grds zu aktivieren und bilanziell wie ein materielles WG zu behandeln. UU liegt bei Bauen auf fremdem ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 61 Kraft Gesetzes endet die Nachlassverwaltung mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz gem. § 1981 Abs. 1 BGB. Im Übrigen ist die Nachlassverwaltung durch das Nachlassgericht aufzuheben, sobald keinerlei Grund und Veranlassung für sie mehr gegeben ist, §§ 1975, 1919 BGB. Dies wird in folgenden Fällen angenommen:mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / K. Anmeldung der Forderung

Rz. 157 Es gibt keine Abweichung zum Regelinsolvenzverfahren. Die Nachlassgläubiger, § 38 InsO, die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO, nicht beim Gericht.[77] Rz. 158 Folgende formale Anforderungen der Anmeldung sind zu beachten:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / d) Kostenrisiko

Rz. 328 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[410] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Einge...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 11. Verhältnis zu anderen Nutzungsrechten

Rz. 109 Der Erblasser kann auch schuldrechtlich andere Nutzungsrechte wie Miet- und Pachtverhältnisse zuwenden. Gleiches gilt für atypische Nutzungsrechtsverhältnisse, soweit diese weder gesetzes- noch sittenwidrig sind. Einzig ein Vermögensvorteil muss aus dem Vermächtnis resultieren. Dies kann z.B. die Ersparnis eines Wohnungsumzugs sein. Muster 6.23: Nießbrauch und Vermöge...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Verpflichtungen des Nießbrauchberechtigten

Rz. 97 Der Nießbraucher unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regularien. Er darf die Sache nicht umgestalten bzw. wesentlich verändern (§ 1037 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Wertsteigerungen und Verbesserungen.[217] Was unter die Verpflichtung des § 1037 Abs. 1 BGB fällt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Nießbraucher muss die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand erhalt...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Kostentragung des Unfallverursachers und sonstiger zum Schadensersatz Verpflichteter

Rz. 156 Neben den erb- und unterhaltsrechtlichen Vorschriften finden sich weitere Normen, die eine Verpflichtung Dritter zur Übernahme der Bestattungskosten vorsehen. Es handelt sich dabei i.d.R. um Haftungstatbestände, die eine Schadensersatzpflicht des Geschädigten bzw. seiner Erben vorsehen. Zu diesen Schadensersatzansprüchen zählen im Fall der Tötung auch die Kosten der ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Nachlassgläubiger

Rz. 42 Der Nachlassgläubiger hat die Möglichkeit, den Antrag auf Anordnung der Klagpflegschaft sowohl schriftlich als auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu stellen. Vom Antragsteller darf kein Kostenvorschuss (§ 8 GNotKG) verlangt werden, da es sich um ein amtswegiges Verfahren handelt.[43] Kosten der Pflegschaft sind Nachlassverbindlichkeiten und falle...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 18. Das Supervermächtnis

Rz. 75 Beim Berliner Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben für den ersten Erbfall ein. Beim Tod des Schlusserben werden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Miterben bestimmt. Hierdurch entstehen erbschaftsteuerrechtliche Nachteile, da die enterbten Kinder ihren persönlichen Freibetrag gem. § 16 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Managementkosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zahlt eine inl EG Rechnungen über Managementleistungen im Konzern, obwohl die ausl Konzern-GM nach der vertraglichen Gestaltung zur Übernahme der Managementkosten verpflichtet ist, führt dies zu einer vGA an die MG zu Gunsten der GM als nahestehender Pers; s Urt des FG HH v 18.10.2013 (BB 2014, 981). Übernimmt die TG die Kosten für Managementleistun...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / O. Dürftigkeitseinrede

Rz. 174 Die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass eine die Kosten des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO) und deshalb die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" oder das Insolvenzverfahren eingestellt ist, § 207 Abs. 1 InsO, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Überschuldung des Nachlasses ist – im...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / IV. Haftung nach § 122 BGB

Rz. 38 Hat zwar nicht die Ausschlagung, wohl aber die Anfechtung der Annahme Erfolg, so ist zu beachten, dass der anfechtende Erbe nach § 122 BGB den Gläubigern, die auf seine Erbenstellung vertraut haben, zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet ist. Zu ersetzen sind insbesondere Kosten, die Nachlassgläubiger gegenüber dem vermeintlichen Erben aufgewendet haben. Hinwe...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Auslegung, Beweislast und Grenzen

Rz. 52 Nach § 2169 BGB wird vermutet, dass ein Vermächtnis unwirksam ist, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr im Nachlass vorhanden ist. Daraus folgt, dass der Vermächtnisnehmer beim Verschaffungsvermächtnis beweisen muss, dass der Erblasser ihm entgegen des § 2169 BGB einen nicht im Nachlass enthaltenen Gegenstand zukommen lassen wollte. Ein Indiz hie...mehr

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AGS 12/2023, Fälligkeit der... / Leitsatz

Nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG> sollen die in einem gerichtlichen Verfahren tätigen Anwältinnen und Anwälte ihre Vergütung nicht nur und erst dann geltend machen können, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist, sondern unter anderem auch dann, wenn das Verfahren mehr als drei Monate geruht hat. Die Kammer schließt sich der Auffassung an, nach der insoweit auch ...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / c) Kostendeckende Masse

Rz. 12 In jedem Fall ist Voraussetzung für die Anordnung der Nachlassverwaltung, dass eine zumindest kostendeckende Masse vorhanden ist, § 1982 BGB . Anderenfalls kann der Erbe nur die Dürftigkeitseinrede zur Haftungsbeschränkung erheben.[21] Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist,[22] hat der Rechtspfleger von Amts wegen zu prüfen. Hinweis Ist keine hinreichende Masse vorh...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Leichenschau

Rz. 27 Leichen und Totgeburten müssen vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau). Die ärztliche Leichenschau ist in allen landesrechtlichen Bestattungsgesetzen zwingend vorgesehen. Mit der Durchführung der Leichenschau soll nich...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / IV. Nichterhebung von Gerichtskosten gem. § 21 Abs. 1 GKG

1. Gesetzliche Reglung Gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Gem. § 21 Abs. 1 S. 3 GKG kann für abweisende Entscheidungen sowie bei Zurücknahme eines Antrags von der Erhebung von Kosten abgesehen werden, wenn der Antrag auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältniss...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten

Rz. 143 Im Bereich der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nennt der Gesetzgeber in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden, also die von dem Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Insoweit kommt ausschließlich ein Abzug durch den oder die Erben in Betracht, weil nur diese im Rahmen der Gesamtrechts...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / F. Auszug aus dem GNotKG

Rz. 6 § 24 Kostenhaftung der Erben Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahrenmehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 3 Der Praxistipp

Praxis des Bundeszentralamts für Steuern ist nach der DSGVO bedenklich Es erscheint bedenklich, dass das Bundeszentralamt für Steuern mit dem Projektbüro des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder "vereinbart" hat, dass es sich bei der Angabe des Geburtsdatums des Schuldners um ein Pflichtfeld handelt. Dies beachtet einerseits nicht, dass weder die ZPO noch die AO eine s...mehr

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AGS 12/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Vincent Wolf (S. 529) mit den Fallgestaltungen, in denen mehrere Teilgebühren aus unterschiedlichen Gegenstandswerten entstehen, und demzufolge die Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Anhand von zahlreichen Beispielen wird der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 RVG dargestellt. Detlef Burhoff (S. 532) setzt seine Reihe zur Abrechnung der S...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / d) Erlöschen und Unterlassen des Bestimmungsrechts

Rz. 56 Das Bestimmungsrecht ist nicht übertragbar.[139] Bei Geschäftsunfähigkeit oder Tod des Bestimmungsberechtigten erlischt es.[140] Die Mitglieder des vom Erblasser bestimmten Personenkreises werden dann gem. § 2151 Abs. 3 S. 1 BGB Gesamtgläubiger. Wenn der Erblasser bei dieser Fallgestaltung trotzdem eine Drittbestimmung wünscht, muss er einen Ersatzbestimmungsberechtig...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Berufungen der Beklagten zu 1) und zu 2) haben in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht von einer vollständigen Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für den streitgegenständlichen Bahnunfall ausgegangen. Die Beklagten haften unstreitig als Gesamtschuldner für die von der Kl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.3 Sonderregelung für Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 3 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 3 EStG (zur StBefreiung nach § 49 Abs 4 EStG schon s Tz 41) sind die inl Eink der Schiff- und Luftfahrtunternehmen iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG pauschal mit 5 % der für diese Beförderungsleistungen vereinbarten Entgelte zu ermitteln (zur Nichtanwendbarkeit des § 5a EStG s Tz 40). Es handelt sich hierbei um eine Gewinnverm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 § 8b Abs 5 KStG idF des sog Korb II-Ges

Tz. 304 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das so genannte Korb II-Ges v 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist § 8b Abs 5 KStG, der vorher ein 5%iges pauschales BA-Abzugsverbot für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG aus Anteilen an einer ausl Gesellschaft regelte, idS verallgemeinert worden, dass mit Wirkung ab dem VZ 2004 von den Bezügen iSd § 8b Abs 1 KStG, die bei der Ermittlung des E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 213 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[291] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[292] war und ist mit dem Wo...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

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§ 22 Stiftungsrecht / (3) Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte

Rz. 38 Bei gemeinnützigen Stiftungen ist der Formulierung des Stiftungszwecks besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es muss sich aus der Stiftungssatzung ergeben, dass die Stiftung alle Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt (§ 60 AO).[59] Die gesetzlich verbindliche steuerliche Mustersatzung sieht die explizite Benennung eines oder mehrerer im Katalog der steuerbefrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.2 Eintritt des Besserungsfalles

Tz. 1130 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Tritt der in der Besserungsvereinbarung definierte Besserungsfall ein, ist die urspr ausgebuchte Verbindlichkeit iHd Rückzahlungsbetrags (wieder) als Verbindlichkeit vermögensmindernd einzubuchen (über Aufwand). Besonderheiten gelten, soweit die urspr Ausbuchung nach den Grundsätzen des Beschl des GrS ganz oder tw als (werthaltige) Einlage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn diese beim Zahlenden zum Abzug zugelassen worden sind (§ 8b Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der durch das ATADUmsG eingefügten Anti-Hybrid-Regelung des § 8b Abs 1 S 3 KStG sind die Einnahmen eines Zahlungsempfängers in dem einen Mitgliedstaat vollständig zu besteuern, soweit die damit korrespondierende Ausgabe des Zahlenden im anderen Mitgliedstaat zum Abzug zugelassen wird. Die Regelung muss im Zusammenhang mit den anderen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.3 Verrechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) gelten die unter Tz 100g dargestellten Grundsätze zum zeitgleichen Beziehen des Gewinns des BgA iSd KStG und des Gewinns (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht für einen BgA, der als Eigenbetrieb geführt wird (ausdrückliche Abgrenzung zu dem Urt v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.6 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft

Tz. 1831 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den grundsätzlichen Rechtsfolgen einer verunglückten Organschaft zunächst s § 14 KStG Tz 1160ff. Gewinnabführungen stellen Ergebnisverwendungen dar und werden wie vGA behandelt, da der GAV einem ordnungsmäßigen Gewinnverteilungsbeschluss nicht gleichgestellt werden kann; s Urt des BFH v 31.01.1974, BStBl II 1974, 323. Kommt es bei einer v...mehr