Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabe und Räumung.

Rn 20 § 41 II 1 GKG begrenzt den Gebührenwert auf den Jahresbetrag; zum Entgelt zählt auch der nach § 41 I 2 GKG anzusetzende Betrag (Ddorf NZM 10, 600 [OLG Düsseldorf 20.10.2009 - I-10 W 102/09]). § 41 II 2 GKG geht Abs 1 vor; stützt sich die Klage auch auf Eigentum, findet mithin eine Wertbegrenzung nach Abs 1 S 1 nicht statt (KG MDR 11, 287); bei einem zeitweiligen Nutzun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, 7 K 7283/13). Praxis-Beispi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schuldtitel.

Rn 9 Der Titel – gleich ob dinglicher oder persönlicher Art – muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung lauten, wobei die Nennung einer dieser Verpflichtungen für die Vollstreckung ausreicht (s soeben). Lautet der Vollstreckungstitel daher auf Räumung, ist eine gesonderte Herausgabeverpflichtung zwar nicht erforderlich (München DGVZ 99, 56), wird in der Praxis aber regel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 13 Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist, wird als Begehungs- oder Tatort bezeichnet (s nur BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/Schultzky Rz 19; ThoPu/Hüßtege Rz 7; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15). Nach allgM liegt der Begehungsort iSd § 32 überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht worden ist (BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Androhung des Ordnungsmittels.

Rn 9 Vor Verurteilung des Schuldners zu einem Ordnungsgeld bzw zur Ordnungshaft muss die Verhängung angedroht werden, § 890 II. Einer Androhung von Ordnungsmitteln ggü einer Behörde bedarf es nicht, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie, ohnehin an Recht und Gesetz gebunden, einer Unterlassungsverpflichtung nachkommen wird (VG Sigmaringen 17.11.22 – 4 K 2313/22, Rz 32...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Deutsche, die das Recht der Exterritorialität genießen, sowie die im Ausland beschäftigten deutschen Angehörigen des öffentlichen Dienstes behalten den Gerichtsstand ihres letzten inländischen Wohnsitzes. 2Wenn sie einen solchen Wohnsitz nicht hatten, haben sie ihren allgemeinen Gerichtsstand beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin. (2) Auf Honorarkonsuln ist diese Vorsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere vollstreckbare Ausfertigung bei Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 4 Auf Gläubigerseite ist § 733 anwendbar, wenn Gesamthandsgläubiger gemeinsam eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragen oder wenn ein Gesamthandsgläubiger allein die ihm erteilte Ausfertigung durch eine weitere ersetzen oder ergänzen möchte (s § 724 Rn 8). Doch ist das die Ausnahme. Grds erfolgt bei einer Gläubigermehrheit die Klauselerteilung unabhängig von § 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 4 Das angerufene Gericht entscheidet im Fall seiner Unzuständigkeit (oben Rn 3) auch in Antragsverfahren (KG FGPrax 11, 260 [KG Berlin 04.08.2011 - 1 W 509/11]) vAw über die Verweisung (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 3 Rz 4). Die Entscheidung ergeht nach Abs 1 S 1 in Form eines Beschlusses, der keine Endentscheidung iSd § 38 Abs 1 darstellt, weil er nach Abs 3 S 1 ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Differenzierungskriterium.

Rn 7 Als Differenzierungskriterium für die Größe der 5 von Abs 2 vorgesehenen Arten von Präsidien dient die Anzahl der zugelegten Planstellen des gesamten Gerichts. Die Zulegung der Planstellen ist Aufgabe der Exekutive und kann von dieser nur nach Maßgabe der im Haushaltsgesetz für das Gericht ausgewiesenen Planstellen vollzogen werden. Entscheidend für die Größe des Präsid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dokumentationspflicht.

Rn 19 Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erteilten Hinweise aktenkundig zu machen. Die Dokumentation soll es dem Rechtmittelgericht ermöglichen, die Hinweiserteilung durch die Vorinstanz zuverlässig zu überprüfen. Auch wenn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht gegeben ist, sind die Hinweise vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde und der Gehörsrüge (§ 321...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gemeinsames Sorgerecht.

Rn 9 Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (§ 1626 I, § 1626a I Nr 1 BGB), teilt das Kind den Wohnsitz der Eltern (§ 11 I 1 HS 1 BGB). Haben die Eltern verschiedene Wohnsitze, hat das Kind einen abgeleiteten Doppelwohnsitz (allgM; BGHZ 48, 228, 234 ff; NJW 95, 1224 f; PWW/Prütting § 11 Rz 5; Zö/Schultzky Rz 9; MüKoZPO/Patzina Rz 19), es sei denn die Eltern begründen geme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abänderungsklage.

Rn 29 § 323. Abzustellen ist auf die angestrebte Differenz (Hambg FamRZ 82, 322), so dass der Wert der abzuändernden Verpflichtung und derjenige des angestrebten Ergebnisses zu ermitteln sind. Zur Bewertung selbst vgl § 9 ZPO (dort auch zu § 42 GKG). Für die Ermittlung der maßgeblichen, abzuändernden Differenz gilt § 51 FamGKG (Schulte-Bunert § 51 FamGKG Rz 29). Wirkt die Kl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verdacht einer strafbaren Handlung.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die ermessensgebundene Aussetzung, wenn sich im Laufe des Rechtsstreits der Verdacht einer strafbaren Handlung ergibt, deren Ermittlung voraussichtlich Tatsachen offenlegt, die für die Entscheidung des Zivilverfahrens von Bedeutung sind. Die strafbare Handlung muss nicht notwendigerweise von Prozessbeteiligten begangen worden sein. Auch ein geg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 24 Das Gericht entscheidet über die Festsetzung des Ordnungsmittels innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Androhung nach pflichtgemäßem Ermessen (Saarbr 19.8.09 – 5 W 181/09; Ddorf NJW-RR 88, 1216 [OLG Düsseldorf 08.02.1988 - 2 W 14/85]) durch (begründeten) Beschl, § 891 S 1 (Frankf NJW 69, 58 [OLG Frankfurt am Main 06.03.1968 - 6 W 72/68]), der den Adressaten namen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechte am Erlös.

Rn 2 Bis zur Ablieferung des Erlöses steht entsprechend § 1247 S 2 BGB dem Eigentümer der versteigerten Sache das Eigentum am Erlös zu, da dieser an die Stelle der Sache getreten ist (BGH ZInsO 13, 1353, 1354 f). Auch sonstige Rechte an der Sache setzen sich am Erlös fort. Dieser ist verstrickt und kann wegen weiterer Forderungen gegen den Schuldner nach § 826 gepfändet werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zug-um-Zug-Leistung.

Rn 278 Auf den ZuS und den GeS hat der Antrag Zug um Zug grds keinen Einfluss (§ 3 Rn 4); anderes kann gelten, wenn der Streit sich bei unstr Leistungspflicht auf die Höhe der Gegenleistung beschränkt (KG NJW 18, 3466 [KG Berlin 14.08.2018 - 21 W 5/18]). Klagt ein Fahrzeugkäufer aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs und erst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Sanktionen.

Rn 11 Die Anordnung einer Sanktion nach Abs 3 ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 98, 892 [BVerfG 10.11.1997 - 2 BvR 429/97]). Die Verhängung eines Ordnungsgeldes setzt allerdings Verschulden der Partei voraus. § 85 II ist nicht anwendbar (Zapf MDR 17, 556). Bei späterer Entschuldigung kann ein festgesetztes Ordnungsgeld wieder aufgehoben werden (§ 381). Die Norm räumt dem Geri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisnot.

Rn 7 Eine Beweisnot (dazu BGH VersR 92, 867; BGHZ 110, 363, 365 f) rechtfertigt es nicht von vornherein, an die Behauptung der beweisbelasteten Partei nur einen geminderten Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen (Zö/Greger Rz 4a). Dies gilt auch, wenn der Mangel an Beweismitteln unverschuldet ist. Wohl aber sind an die Gründe, mit denen die Wahrscheinlichkeit der Behauptung ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 23 Die Vorschrift ist entsprechend anwendbar, wenn das Berufungsgericht einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet und hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an die erste Instanz zurückverweist (BGH NJW 16, 2662 Rz 28; NJW 11, 2800 [BGH 13.07.2011 - VIII ZR 342/09] Rz 26). Ein solches Urteil kommt in sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unverzüglich.

Rn 3 Die Zustellung der Klageschrift ist im ordentlichen Geschäftsgang möglich, sobald die Verfahrensgebühr (§ 12 GKG), auch vom Bekl (Ddorf OLGZ 83, 117), eingezahlt ist. Bei Falschbuchung der Kosten durch das Gericht sind ggf die Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben (Frankf NJW-RR 12, 893). Das Gericht darf bei ungeklärter interner Zuständigkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschluss.

Rn 7 Der Überweisungsbeschluss muss die Art der Überweisung und im Fall des § 839 auch die Hinterlegungsanordnung bezeichnen. Als Überweisung zur Einziehung kann er gemeinsam mit der Pfändung ergehen, während die Überweisung an Zahlungs statt einen gesonderten Überweisungsbeschluss erfordert (§ 834 Rn 5). In einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss die gepfändete Ford...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verjährung und Verwirkung.

Rn 23 Die gem § 1 begründete Klagebefugnis soll der Verjährung gem §§ 195 ff BGB unterliegen (BTDrs 14/6040, 275). Es gilt die dreijährige Frist des § 195. Bei der Verwendung unwirksamer AGB kann diese Frist gem § 199 I BGB aber erst mit Schluss des Jahres zu laufen beginnen, in welchem das betreffende Unternehmen diese AGB letztmalig in neue Verträge einführt und sich auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung ggü Zeugen.

Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess). Der SV hingegen wird v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständiges Gericht.

Rn 8 Über den Widerspruch entscheidet das Arrestgericht der ersten Instanz. Dies gilt auch dann, wenn der Arrest auf Rechtsmittel des Gläubigers durch das Beschwerdegericht erlassen wurde (RGZ 37, 368, 369; Ddorf MDR 84, 324 [OLG Düsseldorf 15.12.1983 - 10 U 159/83]; KG NJW-RR 08, 520 [KG Berlin 27.11.2007 - 5 W 278/07]). Ergibt sich erst im Verfahren über den Widerspruch di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Analoge Anwendung des Abs 2.

Rn 17 Unterbleibt nach Beendigung der Beweiserhebung die Fristsetzung, weil der ASt erklärt hat, er verzichte auf die Erhebung der Klage, ist in analoger Anwendung des Abs 2 auszusprechen, dass der ASt die Auslagen des Ag trägt (Köln VersR 96, 1522; AG Dortmund 2.7.14 – 406 H 64/11; LG Berlin 24.3.14 – 7 OH 1/13; LG Wuppertal 23.12.14 – 7 OH 9/13); einer vorherigen Fristsetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Voraussetzungen.

Rn 15 § 17a V regelt nur die Beziehung der verschiedenen staatlichen Gerichtsbarkeiten zueinander. Er regelt daher nicht das Verhältnis zu den von einer Kirche iR ihrer Selbstbestimmung (Art 140 GG, 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (BAG Beschl v 15.6.17 – 7 AZB 56/16 – juris; BVerwGE 95, 379, s.o. § 17 Rn 3, § 13 Rn 1). Die Prüfungssperre gilt ferner nicht im Verhältnis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumnis (Abs 2).

Rn 9 Nach Fristablauf (eine Woche) werden nur die Kosten des Antragsstellers berücksichtigt und entsprechend der Quote festgesetzt. Ausgehend vom Wortlaut und der mit der Fristsetzung bezweckten Arbeitserleichterung für das Gericht muss der Rechtspfleger ein nach Fristablauf aber vor Hinausgabe des Kfb aus der Sphäre des Gerichts eingegangenen Antrag als verspätet nicht mehr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bürgschaft.

Rn 81 Im Streit um ihr Bestehen gilt § 6, da es sich um eine Sicherstellung handelt; maßgeblich ist der Betrag der Hauptforderung (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]; zum Nennwertprinzip § 3 Rn 6). Für Streit um Wirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft zählt der valutierte Teil voll, der nicht valutierte ist nach der Wahrscheinlichkeit der Ausschöpfung gem § 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2024, Kreditscoring

Philipp Tilk Die Quantifizierung des Vertrauens Dissertation 2023, 109,90 EUR Verlag Duncker amp Humblot, Berlin ISBN 978-3-428-19084-3 Es gehört zur Tradition dieser kleinen Bücherschau, nicht nur auf die Standard- und Praxiswerke zu schauen, sondern auch bemerkenswerte wissenschaftliche Arbeiten in den Blick zu nehmen. Eine solche Arbeit stellt die Untersuchung von Transpare...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 19a gilt nur für Passivprozesse gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (Rn 3), die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (Rn 4). Aktivprozesse des Insolvenzverwalters sind vom Anwendungsbereich ausgenommen; es verbleibt insoweit bei den allg Regeln (BGH NJW 03, 2916 = ZIP 03, 1419; ZIP 12, 1467; Bremen ZInsO 02, 189; Schlesw MDR 01, 1375 f; Frankf ZIP 13, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 1 Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder der schriftlichen Bekanntgabe des Bescheides, bei einem Vorschaltverfahren mit der Bekanntgabe des Beschwerdebescheides. Der Antrag ist aber schon vor der Zustellung oder schriftlichen Bekanntgabe zulässig (Bremen MDR 66, 867). Für den Fristbeginn genügt die mündliche Bekanntgabe ebenso wenig wie der Zeitpunkt eines Realak...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 2 Zu dem Begriff und den Voraussetzungen des Arbeitskampfes schweigt das Gesetz im Wesentlichen. Obgleich Arbeitskämpfe in Art. 9 Abs. 3 GG vorausgesetzt und dadurch grundsätzlich für zulässig erklärt werden, fehlt es an einer gesetzlichen Definition bzw. Regelung, unter welchen Voraussetzungen welche Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Auch andere gesetzliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 2 Anwendung findet § 882a nur bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Damit sind die Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen, auf Abgabe einer Willenserklärung sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowohl vertretbarer als auch unvertretbarer Art ausgenommen und unterliegen nur den allgemeinen Vorschriften. Rn 3 Weiterhin ausgenommen sind die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.2.2 "Bewegte" Lieferungen/Beförderungs- und Versendungslieferungen (§ 3 Abs. 6 S. 1–4 UStG)

Die Grundsätze Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 6 S. 1 UStG bestimmt, dass im Falle der Lieferung eines Gegenstandes durch den Lieferer, den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder Abnehmer beauftragten Dritten durch Beförderung oder Versendung die Lieferung als dort ausgeführt gilt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stufenklage.

Rn 18 Da die verbundenen Anträge idR auf ein identisches wirtschaftliches Ziel gerichtet sind, ist für den ZuS trotz grds Wertaddition alleine auf den höchsten Einzelwert abzustellen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 34 Stufenklage; dies verkennend Zö/Herget § 3 Rz 16.160 Stufenklage und § 5 Rz 7; ebenfalls aA Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]; wie h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der weite Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Rn 12) unterwirft die Einkünfte des berufstätigen Schuldners umfassend dem System der Pfändungsbeschränkungen. Durch die relativen Pfändungsbeschränkungen aus der Tabelle zu § 850c sind allerdings zusätzliche Einkünfte des Schuldners in erheblichem Umfang pfändbar. Da diese Konsequenz nicht stets angemessen erscheint, erklä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 3 Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Voraussetzungen der Einrede zu prüfen, darf dies aber (KG NJW-RR 03, 941, 942 [KG Berlin 21.11.2002 - 12 U 32/02] zu § 1990 BGB). Ergibt sich nach vollständiger Prüfung die Unbegründetheit der Einrede, da der Erbe das Recht zur Haftungsbeschränkung verloren hat (§§ 2016, 1994 BGB), so muss und darf das Gericht keinen Vorbehalt in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verantwortlichkeit des Richters.

Rn 6 Die Ausbildung muss zwingend ›unter Aufsicht des Richters‹ erfolgen. Dieser bleibt mit Blick auf das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, § 16 S 2 GVG) und das sog Richtermonopol (Art 92 I GG) allein verantwortlich für die korrekte Erfüllung der dem Referendar übertragenen richterlichen Aufgabe. Die Tätigkeit des Referendars im Aufgabenbereich des § 10 GVG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt und Prüfung des Annahmeverzugs durch den GV.

Rn 5 Die Art und Weise, in der der GV dem Schuldner die Gegenleistung anbieten muss, um dessen Annahmeverzug zu begründen, richtet sich nach den §§ 293 ff BGB (dazu Geißler DGVZ 12, 1). Ob eine den Annahmeverzug ausschließende vorübergehende Annahmeverhinderung vorliegt, ergibt sich aus § 299 BGB. Der Schuldner kommt nicht in Annahmeverzug, wenn ihm die Gegenleistung des Glä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit der Erstpfändung.

Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfändung ist aber auch in diesem Fal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift macht das Vollstreckungsverfahren für die beteiligten Personen transparent und kontrollierbar, in dem es ihnen das Recht einräumt, Einsicht in die Akten des GV und Abschrift einzelner Aktenstücke zu verlangen. Die Akteneinsicht dient sowohl der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den Gläubiger als auch der Offenlegung aller dabei erstellten Schri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft/Abänderbarkeit von Amts wegen.

Rn 6 Im Umfang des Streitgegenstandes des selbstständigen Beweisverfahrens, mithin dazu, ob die erstrebte, durch konkrete Beweistatsachen u Beweismittel gekennzeichnete Beweiserhebung ggü dem Gegner zulässig u deshalb anzuordnen ist, wird Rechtshängigkeit herbeigeführt. Ist der Antrag unter Ausschöpfung der Rechtsbehelfe abgelehnt worden, steht demselben Begehren die Rechtsk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Glaubhaftmachungslast.

Rn 6 Für die Darlegung und Glaubhaftmachung gelten die allgemeinen Beweislastregeln ab dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegner (nach Anberaumung mündlicher Verhandlung) vollwertig am Verfahren beteiligt ist (Karlsr WRP 83, 170; 88, 631; KG WRP 11, 611 [KG Berlin 02.03.2011 - 5 W 21/11]; Schuschke/Walker/Walker Rz 26; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 45). Bis dahin trifft den An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostengrundentscheidung (S 3).

Rn 4 Entscheidungen im Verfahren nach §§ 887, 888, 890 sollen nach S 3 stets eine Kostengrundentscheidung enthalten, und zwar entspr §§ 91–93, 95–100, 106, 107 (zur Erledigung vgl KG WuM 06, 530, 531 [KG Berlin 16.06.2006 - 8 W 15/06]; zur Kostenverteilung iE und zu Bsp Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 7). Wegen der Anwendbarkeit der §§ 91 ff kommt eine differenzierte Kostenentsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltskosten.

Rn 21 Die bedürftige Partei hat im Falle des Obsiegens einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner auch dann, wenn ihr ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (BGH FamRZ 09, 1577). Durch diese Entscheidung ist der zuvor diesbzgl bestehende Streit höchstrichterlich entschieden (zuvor anders, weil die Partei gem § 122 von der Zahlung der Vergütung ggü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragserfordernis, Form, Frist.

Rn 8 Für Entscheidungen nach Abs 1 ist ein Antrag nicht zwingend Voraussetzung. Sie kann auch vAw ergehen (LG Rostock NJW-RR 01, 442, 443). Eine Entscheidung vAw kommt immer dann in Betracht, wenn die Anordnung der sofortigen Räumung außerhalb dessen liegt, worauf sich der Schuldner einstellen muss (BVerfG NJW 99, 1387, 1389 f [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]). Entscheidu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gegen Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.19...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Keine Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 35 Ein Urt im schriftlichen Vorverfahren darf nicht mehr ergehen, wenn Haupttermin zur Verhandlung anberaumt ist; eine Rückkehr in das Vorverfahren zwecks Erlasses eines Versäumnisurteils nach § 331 III ist ausgeschlossen (München MDR 83, 324; KG MDR 85, 416 [KG Berlin 30.01.1985 - 24 W 6675/84]; aA Fischer NJW 04, 909, 910 für den Fall, dass der Bekl seine Verteidigungsa...mehr