Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 2 Beitragspflicht

Werden während des Krankengeldbezugs Zuschüsse des Arbeitgebers und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung gewährt, gelten diese nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Die Einnahmen dürfen zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Leistungen, die für die Zeit des B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung während der stufenweisen Wiedereingliederung eine (Teil-)Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Diese Zahlung gilt nicht als Zuschuss zum Krankengeld. Die Regelungen des § 23c SGB IV kommen beitragsrechtlich für diese Zahlungen nicht zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / 3 Unternehmer und Versicherte

Mitglied der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft ist entsprechend dem Gewerbezweig jeder Unternehmer. Die Mitgliedschaft beginnt mit den vorbereitenden Arbeiten für die Eröffnung des Unternehmens[1] oder bei der erstmaligen Beschäftigung von Personen. Bei vielen Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer pflichtversichert, bei einigen Berufsgenossenschaften kann sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.1 Versicherte kraft Gesetzes

In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbände und Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsverdienst (Unf... / 2 Höhe des Jahresarbeitsverdienstes bei Leistungsansprüchen

Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation), zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation), zum Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation) und bei Pflegebedürftigkeit werden unabhängig von der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt. Nur die Höhe der Geldleistungen ist von der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2.10 Weg zum Betrieb aufgrund arbeitsvertraglicher Pflichten

Unfallversicherungsschutz kann auch in Fällen bestehen, in denen der Betrieb nicht zum Zwecke der Verrichtung der Arbeit aufgesucht wird. Vielmehr ist ein Weg zum Betrieb der Tätigkeit zuzurechnen, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb aufsucht, um arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen. In einem Urteil nennt das BSG[1] als Beispiele die Anzeige und den Nachweis der Arbeitsunf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 8.3 Fahrkosten

Fahrkosten zur Arbeitsstelle werden nicht erstattet.[1] Dafür fehlt es an einem Zusammenhang der Fahrten mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die in § 74 SGB V genannte stufenweise Wiedereingliederung ist keine Leistung zur medizinischen Reha. Sie bezweckt die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Versicherter in das Erwerbsleben. Die stufenweise Wiedereinglie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.2 Die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)

Anders als im BAT ist die kurzfristige Beschäftigung aus dem Geltungsbereich des TVöD herausgenommen. Diese Herausnahme verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs. 1 TzBfG, weil kurzfristig Beschäftigte nicht ohne Weiteres zugleich auch Teilzeitbeschäftigte sind. Dies folgt im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 TzBfG. Mit einem kurzfristig Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.2 Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern

Der Rabattfreibetrag kann für jedes einzelne Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden. Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, kann der Rabattfreibetrag im Kalenderjahr mehrfach in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt bei einem Arbeitgeberwechsel während des Jahres.mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8 § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD – geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) ist zu unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab 1.10.2022 geltenden Fassung[2] nur vor, wenn das regel...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.6 § 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD – Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden

Hier geht es um Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer mit in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnissen. § 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, für die Eingliederungszuschüsse nach den §§ 217 ff. SGB III gewährt werden. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist § 1 Abs. 2 Bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.1 Arbeitnehmer im Ruhestand

Unerheblich ist, ob der Personalrabatt aufgrund einer früheren oder gegenwärtigen Beschäftigung zufließt. Auch im Ruhestand befindliche Steuerzahler können von ihrem früheren Arbeitgeber Personalrabatte beziehen. Keine Rabatte aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses sind Rabatte, die allein wegen einer gegenwärtigen Tätigkeit bei einem zum Konzernverbund gehörenden Tocht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 5 Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab (nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt dieser unter Zugrundelegung einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Bei einer 4-Tage-Woche steht den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindesturlaub von 16 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Zu regeln ist bei Umstellung auf eine 4-Tage-Woche, was mit einem vertraglich gewährt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 3.2 Anspruch des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Umverteilung gleichbleibender Arbeitszeit von z. B. 40 Stunden an 5 Tagen auf 4 Tage pro Woche mit jeweils 10 Stunden. Ist im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche vereinbart, können Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten in einem Betrieb mit regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmern aber die unbefristete Umstel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.2 Verwalterinnen/Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten

Hier stellt sich die Frage, was eigentlich unter "Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" zu verstehen ist. Der Begriff war in der Reichsassistentenverordnung vom 1.1.1940 festgelegt. Er fand sich auch in der Reichsassistentenordnung. Zum wissenschaftlichen Assistenten konnte ernannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten erfüllte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.7 Besondere Personengruppen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich

Nicht vom Geltungsbereich ausgenommen sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. d. § 53 HRG. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Die Aufgaben und die hochschulrechtlichen Funktionen der Personalkategorien "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" wurden durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.7 § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD – aufgehoben

§ 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchst. k durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 14. Juli 2022 zum TVöD aufgehoben worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2022. Hinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 3 Rabattgewährung durch Dritte

Preisvorteile, die dem Arbeitnehmer im Hinblick auf sein Dienstverhältnis von Dritten eingeräumt werden, gehören nur dann zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber in qualifizierter Form an der Verschaffung dieser Preisvorteile mitgewirkt hat. Eine solche Mitwirkung liegt vor, wenn aus dem Handeln des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers auf den Preis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung

Zusammenfassung Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.4 Beschäftigung von Angehörigen

Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1] Achtung Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2] Im Anfrageve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.3 Beschäftigung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Familien-GmbH gelten besondere Regelungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Merkmale für eine Beschäftigung

Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber legt Zeit, Ort, Dauer und Art der Beschäftigung fest. Bei Hochqualifizierten und Spezialisten kann sich dies auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren. Auch wenn eines oder mehrere dieser Merkmale zurücktreten oder fehlen, zeichnet sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.6 Beschäftigungsfiktion bei illegaler Beschäftigung

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis[1] festgestellt, werden die Beiträge festgesetzt und nachgefordert. Zur Vereinfachung wird das Bestehen der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von 3 Monaten unterstellt. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung[2] oder keine nach § 4 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Fortbestehen der Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeit

Grundsätzlich ist das Bestehen der Versicherungspflicht von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht aber fort, wenn die Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers und die Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers dem Grunde nach erhalten bleiben und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird.[1] Danach kann eine Beschäftigung auch dann vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4 Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung

4.1 Unterbrechung der Beschäftigung Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.1 Ende der "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers

Die Beschäftigung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer wirtschaftlich und tatsächlich endet. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tage als beendet anzusehen ist, so endet mit dem letzten Tag der Arbeit auch die Versicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3 Wirkung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung

2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.4 Freistellung des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl das (arbeits)rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses noch gar nicht erreicht ist. Die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sind dabei – je nach Vereinbarung und Sachverhalt – unterschiedlich. Freistellung von der Arbeitsleistung Hat der Arbeitgeber ein "Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.8 Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Die Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.1 Honorarpflegekräfte

Bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sind die regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen. Sie führen im Regelfall zur Annahme einer Eingliederung der Pflegefachkräfte in die Organisations- und Weisungsstruktur der stationären Pflegeeinrichtung. Unternehmerische Freiheiten sind bei der konkreten Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung kaum denkbar. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.2 Honorarärzte

Bei einer Tätigkeit als Arzt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst "höherer Art" ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Letzteres ist bei Ärzten in einem Krankenhaus regelmäßig geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.1 Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse

Für das Bestehen einer Beschäftigung kommt es wesentlich auf die objektiven tatsächlichen Verhältnisse der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und deren Gesamtwürdigung an. In diese Gesamtwürdigung ist der Schutzzweck der Sozialversicherung einzubeziehen. Das Vorliegen eines Arbeitsvertrags ist nicht Voraussetzung für die Begründung einer Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.5 Versicherungsstatus

Im Sinne der Sozialversicherung Beschäftigte sind auch die Personen, die von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Regelungen, die von der Versicherungspflicht freistellen oder bestimmte Personen von den für Beschäftigte geltenden Vorschriften über die Versicherungspflicht ausnehmen, setzen voraus, dass die betreffende Person dem Grunde nach eine unselbstständige Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.4 Pool-Arzt im vertragsärztlichen Notdienst

Ein Zahnarzt, der als sog. "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Zahnarzt war wegen seiner Eingliederung in die von der Kassenzahnärztlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.3 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird festgelegt

Die Beschäftigung endet auch im Falle des arbeitsgerichtlichen Vergleichs mit dem Zeitpunkt auf den das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt worden ist. Nach außen hin weist ein arbeitsgerichtlicher Vergleich zwar Einvernehmlichkeit aus. Im Falle eines Arbeitsgerichtsverfahrens geht die Einvernehmlichkeit letztlich aber verloren. Das Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2 Entscheidungen der Rechtsprechung

Das Bundessozialgericht hat sich immer wieder mit der Frage des Vorliegens einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne befasst. In zahlreichen Sachverhalten ging es z. B. um die Fragestellung, ob Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind oder Ärzte, die als Honorarärzte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.4 Arbeitsgerichtlicher Vergleich

Im Arbeitsgerichtsverfahren wird angestrebt, die Streitigkeiten der Parteien gütlich zu lösen. Wollte man den arbeitsgerichtlichen Vergleich nicht privilegieren und den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses verneinen, wären die Arbeitnehmer benachteiligt, die die streitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angefochten haben. Dieses in dem Rechtsstreit zum Ausd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.5 Außergerichtlicher Vergleich

Die Ausführung zum arbeitsgerichtlichen Vergleich[1] gilt dann nicht, wenn sich die Parteien außerhalb des arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen. In diesen Fällen richtet sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen, die für den Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse bei Auflös...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.7 Scheinselbstständigkeit

Immer wieder taucht die Problematik auf, dass Personen als selbstständige Unternehmer auftreten, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer sind. Dieser Personenkreis wird als Scheinselbstständige bezeichnet. Sie gelten jedoch in der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Arbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.3 Notärzte

Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass die Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert sind. Sie unterliegen Verpflichtungen, z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrze...mehr