Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 In einer Vielzahl von Fällen tätigen Unternehmen aus Gründen der Imagepflege, zur Gewinnung von Kunden, Pflege von Geschäftsbeziehungen, Bindung des Kundenkreises, als Belohnung und aus anderen Gründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Personen, die mit ihnen nicht in einem Dienstverhältnis stehen, wie z. B. Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer. Die Zuwendungen f...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.6 Übereignung von (Elektro-)Fahrrädern

Ab 1.1.2020 wird für die Übereignung eines Fahrrads oder E-Bikes, das kein Kfz ist, zusätzlich zur pauschalen Besteuerung nach § 37b EStG, dem Arbeitgeber die Pauschalierungsmöglichkeit des hierbei anfallenden geldwerten Vorteils mit 25 % eröffnet.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber das betriebliche (Elektro-)Fahrrad seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschul...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.4 Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet generell die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in ­Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ve...mehr

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Renten / 9.2 Besteuerungsanteil der Rente

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des prozentualen Besteuerungsanteils ist der "Jahresbetrag der Rente".[1] Als "Rente" im steuerlichen Sinn gilt nicht der Auszahlungsbetrag der Rente, sondern der im Rentenbescheid bzw. der in der Anpassungsmitteilung ausgewiesene Brutto-Rentenbetrag. Bei Pflichtversicherten kommt es somit auf den Rentenbetrag vor Abzug des Eigenanteils ...mehr

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Renten / 10.1 Aufteilung der Rente in der Übergangsphase

Der prozentuale Besteuerungsanteil teilt die Rente in der Übergangsphase bis einschließlich 2039 in 2 Teile auf, und zwar in den Teil der Jahresrente, der versteuert werden muss (Besteuerungsanteil), und in den Teil der Jahresrente, der steuerfrei bleibt (Rentenfreibetrag). Kern der nachgelagerten Rentenbesteuerung ist in der Übergangsphase der Rentenfreibetrag. Das ist der Tei...mehr

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Renten / 13.1 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Renten aus privaten Rentenversicherungen zählen i. d. R. zu den Leibrenten, da sie ab einem bestimmten Alter und lebenslänglich an eine Person gezahlt werden. Die Zahlungen sind deshalb nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nur i. H. d. Ertragsanteils steuerpflichtig.[1] Der Ertragsanteil berechnet sich bei Leibrenten nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn. Au...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten einer seiner Arbeitnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Das Alterseinkünftegesetz regelt für sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung die nachgelagerte Besteuerung. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerun...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.2 Pauschalierungsgrenzen

Für die Frage, welche Anforderungen bei Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich einer Pauschalbesteuerung vorliegen müssen, ist nach dem Gesetz eine getrennte Betrachtung für kurzfristige bzw. geringfügige Beschäftigungen durchzuführen. Seit 1.1.2015 wird die Lohngrenze, die für die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen zu beachten ist, an den ...mehr

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Renten / 11.5 Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG beziehen, sind mit diesen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zählen auch aus Deutschland stammende Renteneinkünfte i. S. d. § 22 EStG zu den inländischen Einkünften nach...mehr

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Renten / 12.1 Grundsätze

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben Regeln wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sie werden seit 2005 nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nachgelagert besteuert. Das BMF[1] hat eine aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die Leistungen erbringen, die denen der ges...mehr

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Renten / 12.2.3 Ermittlung des mit dem Ertragsanteil zu besteuernden Rentenanteils

Der Teil der Leibrente, der auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruht, ist vom Versorgungsträger nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie in Leistungsfällen, bei denen keine Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags geleistet wurden. Abweichend hiervon lässt die Finanzverwaltung bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus Vereinfachungsgründen zu, dass die tatsäc...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.1 Inländischer Arbeitgeber (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 25 Nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist der LSt-Abzug vom Arbeitslohn vorzunehmen, den ein inländischer Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zahlt. Rz. 25a Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 2 LStDV derjenige, dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Weisungen er zu befolgen hat (§ 19 EStG Rz. 70).[1] Der LSt-Abzug nach § 3...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 4 Beendigung des Dienstverhältnisses

Vereinfacht wird auch die vervielfältigte Steuerbefreiung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung. Die bisherige Regelung sieht einen vervielfältigten Steuerfreibetrag vor, wenn Versicherungsbeiträge zu einer Direktversicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden. Die Höhe der maximalen Steuerfreiheit berechnete sich mit 1.800 EUR vervielfältigt ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein...mehr

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Renten / 8.2 Werbungskosten

Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Renteneinkünfte sind vom steuerpflichtigen Teil die mit der Rente zusammenhängenden Werbungskosten abzusetzen. Unabhängig davon, ob mit dem Ertragsanteil oder schrittweise nachgelagert versteuert wird, wird vom steuerpflichtigen Teil der Rente mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR abgezogen.[1] Der Pauschbetrag ist ein Ja...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Dänemark / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Dänemark aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark ...mehr

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Ungarn / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Ungarn aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn best...mehr

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Rumänien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Rumänien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien ...mehr

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Italien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Italien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien be...mehr

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Estland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Estland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland be...mehr

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Finnland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Finnland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland ...mehr

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Griechenland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Griechenland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griec...mehr

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Lettland / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Lettland aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland ...mehr

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Kroatien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Kroatien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien ...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 6 Besteuerung beim Empfänger

Die Unterhaltszahlungen sind vom Empfänger in dem Umfang als sonstige Einkünfte zu versteuern, in dem sie beim Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.[1] Bei der Ermittlung der Einkünfte sind von den Einnahmen ggf. Werbungskosten abzuziehen. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskoste...mehr

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Zypern / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Zypern aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern best...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für das Realsplitting sind der Antrag des Unterhaltsleistenden und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Der Sonderausgabenabzug gilt für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.[1] Der Unterhaltsempfänger darf seine Zustimmung zum Realsplitting zivilrecht...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.13 Veräußerungsgeschäfte

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden.[1] Sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Ein Verlustabzug ist nach Maßgabe des § 10d EStG nur zulässig von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (besonde...mehr

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Lettland / 1.4.3 Tätigkeit in Lettland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen weder in Deutschland noch in Lettland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Lettland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Griechenland der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Ungarn und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Ungarn nachzuweisen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.3 Tätigkeit in Ungarn für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen weder in Deutschland noch in Ungarn ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Ungarn ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 2.4 Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer berechtigt ist.[1] Der Arbeitgeber erbringt die Beiträge an ein Versicherungsunternehmen, das in der Versorgungsphase die Leistungen an den Arbeitnehmer auszahlt. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind aktueller Lohn mit d...mehr

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Ungarn / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Ungarn der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte n...mehr

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Dänemark / 1.4.3 Tätigkeit in Dänemark für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und seine Tätigkeit in Dänemark für einen weder in Deutschland noch in Dänemark ansässigen Arbeitgeber ausübt, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Dänemark ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder...mehr

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Rumänien / 1.4.3 Tätigkeit in Rumänien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen weder in Deutschland noch in Rumänien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Rumänien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

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Italien / 1.4.3 Tätigkeit in Italien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen weder in Deutschland noch in Italien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Italien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

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Griechenland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Dänemark und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Dänemark nachzuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Dänemark der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Italien und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Italien nachzuweise...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 1.2 Steuerpflicht für Erwerb im Bestimmungsland

Bei der Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen zwischen Unternehmen gilt i. d. R. weiterhin das Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Ware mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslands belastet wird, in dem die endgültige Lieferung an den Endverbraucher erfolgt. Vor diesem Hintergrund sind innergemeinschaftliche Lieferungen bei Vorliegen aller Voraussetzu...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 2.5 Pensionskasse

Die betriebliche Pensionskasse ist eine Sonderform der Lebensversicherung, eine Art Lebensversicherungsgesellschaft, nach § 232 VAG ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen. Es handelt sich hierbei um eine rechtlich selbstständige (nicht-staatliche) Versorgungseinrichtung, die sich ausschließlich mit der betrieblichen Altersversorgung befasst und die typi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.3 Tätigkeit in Finnland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen weder in Deutschland noch in Finnland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei einer Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber.[1] Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Finnland ansässig ist.[2] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Estland und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminkalender oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Estland nachzuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.3 Tätigkeit in Griechenland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen weder in Deutschland noch in Griechenland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Griechenland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.4.3 Tätigkeit in Zypern für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen weder in Deutschland noch in Zypern ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Zypern ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr