Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.5 Ansatz von Betriebsausgaben bei der Einkünfteermittlung

Rz. 177 Zur Einkünfteermittlung vgl. Rz. 35ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.3 Verfassungsrecht

Rz. 27 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung können sich aus zweierlei Gesichtspunkten ergeben: § 34c Abs. 1 S. 4 EStG ordnet nur für bestimmte ausl. Einkünfte an, dass bei ihrer Ermittlung Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen abzuziehen sind, die mit diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierdurch wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Sachliche Begrenzung der Anrechnung

Rz. 87 Umstritten ist dagegen, ob die Regelung des § 34c Abs. 1 S. 5 EStG auch eine sachliche Begrenzung i. d. S. enthält, dass nur ausl. Steuer auf diejenige ausl. Bemessungsgrundlage anrechenbar ist, die auch zur inländischen Bemessungsgrundlage gehört. Diese Frage tritt auf, wenn die Bemessungsgrundlage im Ausland höher ist als im Inland, weil z. B. aufgrund von inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 151 Zweck des Erlasses ist es, bei Tätigkeiten in ausl. Staaten, mit denen kein DBA besteht, Steuererleichterungen zu schaffen, insbesondere in Entwicklungsländern, wo häufig steuerliche Förderungsmaßnahmen getroffen werden, die bei voller deutscher Besteuerung und lediglich Anrechnung der ausl. Steuer dem Stpfl. verloren gehen und dem deutschen Fiskus zugutekommen[1]. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 100 Als Alternative zur Anrechnung ausl. Steuern auf die deutsche ESt lässt § 34c Abs. 2 EStG wahlweise auch den Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte zu. Eine Günstigerprüfung von Amts wegen findet nicht statt. Von Amts wegen durchzuführen ist lediglich die Anrechnungsmethode. Rz. 101 Durch den Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte wird die ausl. Steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.2 Keine der deutschen ESt entsprechende Steuer

Rz. 131 Nach der ersten Fallgruppe können ausl. Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, die zwar auf ausl. Einkünfte erhoben werden, die aber nicht der deutschen ESt entsprechen. Da der Begriff der Gleichartigkeit mit der deutschen ESt sehr weit gefasst ist, ist der Anwendungsbereich des Tatbestands in § 34c Abs. 3 EStG stark eingeschränkt. Dies gilt insbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.4 Keine Minderung der Bemessungsgrundlage durch ausländische Steuer

Rz. 47 Die der deutschen ESt entsprechende ausl. Steuer kann ebenso wenig wie die deutsche ESt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten bei der Ermittlung der ausl. Einkünfte abgesetzt werden. Anzusetzen sind die nach deutschen Vorschriften ermittelten ausl. Einkünfte; Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sind aber nach § 12 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten

Rz. 2 Gewöhnliche Erhaltungskosten (Abs. 1) sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses für die tatsächliche und rechtliche Erhaltung der Nachlassgegenstände regelmäßig aufgewendet werden müssen.[6] Diese Kosten sind sozusagen das Korrelat der dem Vorerben zugewiesenen Nutzungen. Sie sind daher, wie auch die Fruchtziehungskosten (§...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.8 Spenden bei Körperschaften (Zeile 57)

Hinzugerechnet werden Spenden und Beiträge, die als Betriebsausgaben nach dem Körperschaftsteuerrecht bei der Ermittlung des Gewinns 2018 abgezogen wurden. Spenden werden dann vom Gewerbeertrag wieder abgezogen.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.10 Ausländische Steuern (Zeile 59)

§ 8 Nr. 12 GewStG sieht die Hinzurechnung der ausländischen Steuern in den Fällen vor, in denen die ausländischen Einkünfte, auf die die Steuern entfallen, entweder nicht im Gewinn enthalten sind oder bei der Gewerbeertragsermittlung vom Gewinn gekürzt wurden. Der Umfang der Hinzurechnung entspricht dem Betrag, in dessen Höhe die Steuern als Betriebsausgaben nach § 34c EStG ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Die Steuerpflicht erlischt, wenn...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.8 Weitere Angaben (Zeilen 26–28)

In den Zeilen 26 und 27 können weitere festzustellende Besteuerungsgrundlagen eingetragen werden, z. B. Gewinnzuschläge nach § 6b Abs. 7, 8, 10 EStG, außerordentliche Einkünfte nach § 34b EStG, Steuerabzugsbeträge nach §§ 48, 48c EStG, nach § 50c EStG nicht berücksichtigte Gewinnminderungen sowie Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG, außerdem nicht ausgleichsfähige oder nicht ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3–15)

Die Zeilen 3–12 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeile 12 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) ist vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonach für die...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind (Zeile 3). Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert,. Außerdem sind dort Betriebseinnahmen bei Kosten- und Hilfsgemeinschaften sowie Betriebsausgaben bei Laborgemeinschaften i. S. d. § 1a Nr. 14a BMV-Ä 20...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6 Übrige Betriebsausgaben

Der Vordruck unterscheidet weiter zwischen sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 49 bis 66) sowie beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 67 bis 71). Soweit einzelne Betriebsausgaben jeweils nicht gesondert aufgeführt sind, sind sie als "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Zeile 66) bzw. "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Betriebsausgaben

5.1 Grundlagen Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der A...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.8 Nicht abziehbare Beträge

Zeile 87 nimmt mit negativem Vorzeichen nicht abziehbare Beträge auf. Nach den Erläuterungen zum Formular fallen hierunter Aufwendungen, die in den vorstehenden Zeilen bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, den Gewinn jedoch nicht mindern dürfen. Als Beispiele werden unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, etwa für einen "überdimensionierten Firme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Neue Positionen im Überblick

Ab VZ 2019 wurde der Katalog der gesondert auszuweisenden Aufwendungen um folgende Positionen erweitert: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), so dass hier vor allem Aufwendungen für die Reparatur und Wartung von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstatt...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter, Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschlie...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.3 Berücksichtigungszeitpunkt

Rz. 46 Zum Zeitpunkt der erfolgswirksamen Berücksichtigung sagt § 9b Abs. 2 EStG nichts. Die Änderungen des Vorsteuerabzugs sind sofort in der Erfolgsrechnung zu berücksichtigen. Erhöht sich aufgrund der Änderung der Verwendung des Wirtschaftsguts der Vorsteuerabzug, so sind die Mehrbeträge bei den Unternehmern, deren Einkünfte als Gewinn ermittelt werden, als Betriebseinnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 1.2 Anwendungsbereich der Regelung

Rz. 5 Die Regelung ist sachlich auf alle Einkunftsarten anzuwenden, bei denen Einnahmen i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG in den Bereich des Unternehmens einzubeziehen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört. Der persönliche Anwendungsbereich erschließt sich über den sachlichen Anwendungsbereich, der sich auf Einkünfte i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.2 Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Bemessungsgrundlage oder ähnlicher Vorgänge nach § 17 UStG

Rz. 51 § 17 UStG befasst sich mit einer Reihe von verschiedenartigen Fällen, bei denen sich aufgrund bestimmter Vorgänge die Bemessungsgrundlage für einen stpfl. Umsatz ändert und aufgrund dieser Änderung ein Unternehmer den von ihm geschuldeten USt-Betrag und ein anderer Unternehmer den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen müssen. Die erforderlichen Berichtigun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 34 § 9b Abs. 2 EStG enthält als Rechtsfolgeverweisung (Rz. 4) eine Vereinfachungsregelung[1] für die Behandlung der umsatzsteuerlichen Vorsteuerberichtigungsbeträge in der ertragsteuerlichen Gewinn- und Überschussermittlung. Sie ermöglicht, nachträgliche Korrekturen des Vorsteuerabzugs sofort erfolgswirksam zu behandeln. Dabei bleiben die ursprünglich angesetzten Anschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 41 Eine nachträgliche zeitanteilige Vorsteuerberichtigung oder ein entsprechender Wegfall der Berichtigung hätte nach § 9b Abs. 1 EStG zur Folge, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzupassen wären. Ein häufiges Verändern der Anschaffungs- oder Herstellungskosten würde Folgeänderungen bei der AfA usw. nach sich ziehen. Dieses verhindert § 9b Abs. 2 EStG. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.3 Abziehbarkeit der Vorsteuer

Rz. 22 In § 9b Abs. 1 EStG ist geregelt, dass die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gehören. Ob Vorsteuer abgezogen und verrechnet werden kann, richtet sich allein nach dem Umsatzsteuerrecht.[1] Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.5 Rückwirkender Verzicht auf eine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG

Rz. 56 Für bestimmte steuerfreie Umsätze sieht § 9 Abs. 1 UStG die Möglichkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung vor, sofern der jeweilige Umsatz an einen Unternehmer bewirkt wird. Ein Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option) ist nur in den Fällen des § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g, Nr. 9 Buchst. a, Nr. 12, 13 oder 19 UStG zulässig. Der Unternehmer hat bei diesen Steuerbefreiu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit den einkommensteuerlichen Auswirkungen des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs. Dieser ist als wesentlicher Teil des Mehrwertsteuersystems zum 1.1.1968 eingeführt worden. Zuvor war die bis dahin erhobene USt kumulativ, d. h. ohne gesonderten Ausweis in den Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten. Zum gleichen Zeitpunkt wurde § 9b E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.4 Nichtabzugsfähige Vorsteuer

Rz. 28 Der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG gehört nur insoweit nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, als er bei der USt abgezogen werden kann (§ 9b Abs. 1 EStG). Die nichtabzugsfähigen Vorsteuern sind unter den sonstigen Voraussetzungen zu diesen Kosten zu rechnen, da sie auch Kostencharakter haben. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die AfA. Rz. 29 Nicht ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeit / 2.2 Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Mit dem Freibetrag von 2.400 EUR im Jahr sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bis zu dieser Höhe abgegolten.[1] Überschreiten die Einnahmen den Freibetrag, so können die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG abweichend von § 3c EStG nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie die steuerfreien Einnahmen ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeit / 3 Ehrenamtspauschale

Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden steuerlich gemeinnützigen Einrichtung bis zur Höhe von 720 EUR im Jahr steuerfrei. Die Finanzverwaltung hat sich in einem umfangreichen Schreiben zu der Vorschrift g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 2.2 Steuerliche Folgen beim Erwerber

Der Erwerber muss den Barwert der Kaufpreisraten als Anschaffungskosten der erworbenen Wirtschaftsgüter aktivieren und auf der Passivseite der Bilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe ausweisen. Die Zinsen bzw. die in den Kaufpreisraten enthaltenen Zinsanteile sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.mehr