Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 4 Der bisherige Inhaber (Anzeigende) ist beweispflichtig dafür, dass der Zugang der Verlustanzeige rechtzeitig erfolgt und die Vorlegungsfrist abgelaufen ist. Er muss jedoch nicht den Verlust der Urkunde beweisen (Staud/Marburger Rz 11; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 3; aA MüKo/Habersack Rz 7; Erman/Wilhelmi Rz 1). Der Aussteller hat die Vorlegung der Urkunde oder die gerichtliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Die Angemessenheit des geänderten Betrags hat derjenige darzulegen und zu beweisen, der die Anpassung vorgenommen hat (Bentrop WuM 22, 505 [506]; aA LG Itzehoe WuM 11, 26). Die Angemessenheit muss nach hM allerdings nur ›plausibel‹ (§ 294 ZPO?) gemacht werden (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 19). Zur Prüfung kann der Mieter Belegeinsicht verlangen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 10 Der Besteller hat die fristgebundene Nacherfüllungsaufforderung, deren fruchtlosen Ablauf und ggf die für die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung maßgeblichen Umstände darzulegen und zu beweisen (MüKo/Busche § 636 Rz 33). Der Unternehmer hat zu beweisen, dass er den Mangel fristgerecht behoben hat (BGH NJW-RR 98, 1268 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Prüfungsgegenstand, Beweislast.

Rn 28 Prüfungsobjekt ist der Vereinsstrafenbeschluss wie ihn das zuständige Vereinsorgan erlassen hat. Der Verein kann keine weiteren Gründe nachschieben (BGH NJW 90, 40, 41 [BGH 10.07.1989 - II ZR 30/89]; Ddorf NJW-RR 94, 1402 [OLG Düsseldorf 18.05.1994 - 7 W 14/94]). Eine Ausnahme gilt nur für neue Tatsachen, die für die Beurteilung der offenbaren Unbilligkeit bedeutend si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 9 Der Berechtigte muss darlegen und beweisen, dass von ihm aus schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Bei der Abwägung der groben Unbilligkeit muss jeder Ehepartner die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände darlegen und beweisen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Das Vorliegen einer Ermächtigung, einer Genehmigung des Familiengerichts oder die Rücknahme hat derjenige zu beweisen, der sich darauf beruft. Ist der Minderjährige Prozesspartei, prüft das Gericht bei der Frage der Prozessfähigkeit, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 112 vorliegen (Erman/Müller Rz 10).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 11 Entspr den allg Grundsätzen muss, wer sich auf ein zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen einer wirksamen Zustimmung beweisen. Dagegen muss derjenige, der trotz Zustimmung die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht, darlegen und beweisen, dass die Zustimmung wegen einer bereits früher erfolgten endgültigen Genehmigungsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 4 Derjenige, der sich auf die Wirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäftes beruft, hat die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu beweisen. Der Erklärungsempfänger, der sich trotz Vorliegen einer Einwilligung auf die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes beruft, muss die rechtzeitige Zurückweisung beweisen. Zur Entkräftung hat derjenige, der sich auf die Wirksamkeit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 32 Wer sich auf Rechte aus einem formbedürftigen Vertrag beruft, muss die Einhaltung der Formvorschrift beweisen (Baumgärtel/Laumen § 125 Rz 1). Die Person, die sich auf die formlose Abänderung eines formbedürftigen Rechtsgeschäfts beruft, muss die Wirksamkeit beweisen. Wurde der Vertrag eine längere Zeit vorbehaltlos in der modifizierten Gestalt durchgeführt, besteht ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 2 Zugunsten der Berechtigten wird vermutet, dass die schädigungsbedingten Aufwendungen nicht geringer sind als die entspr Zuwendung durch die Sozialleistung und dass sie tatsächlich zur Deckung des schadensbedingten Mehrbedarfs aufgewendet wird (Hamm FamRZ 91, 1199). Derjenige, der sich auf die Anrechnung der Rente beruft, hat deren Einkommensfunktion zu beweisen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Ausbildungsunterhalt begehrende Ehegatte muss die Anspruchsvoraussetzungen des § 1575 darlegen und ggf beweisen. Hierzu gehört ua, dass die Eheschließung kausal für eine nicht aufgenommene oder abgebrochene Ausbildung war. Wird die Ausbildung während der Ehe abgebrochen, wird die Ehebedingtheit des Abbruchs vermutet (BGH NJW 80, 393; vgl auch Karlsr FamRZ 12, 789).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Wer den Schadensersatzanspruch geltend macht, muss die Nichtigkeit der Erklärung nach § 118 oder die wirksame Anfechtung gem §§ 119, 120 sowie die Anspruchsberechtigung, die Kausalität und Schadenshöhe beweisen. Der Anspruchsgegner ist für die Überschreitung des Erfüllungsinteresses und den Ausschluss der Ersatzleistung nach § 122 II beweispflichtig (Baumgärtel/Laumen §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes beruft, muss das Vorliegen der Ermächtigung beweisen. In Fällen, in denen ein Vertragspartner die Begrenzung der Ermächtigung auf einen Einzelfall behauptet, ist dieser nach der Vermutungsregel des § 113 IV beweispflichtig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 8 Für Abgabe und Inhalt der Garantie sowie Vorliegen eines Garantiefalls ist der Käufer beweispflichtig. II erleichtert diesen Beweis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 4; HP/Faust Rz 12). § 477 findet keine Anwendung, da der Inhalt der Garantie anders als die von § 477 geregelten gesetzlichen Rechte der freien Disposition des Verkäufers unterliegt (HP/Faust § 443 Rz 20; MüKo/Loren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Wer sich auf die Rechtsfolgen einer Irrtumsanfechtung beruft, hat Abgabe und Zugang der Erklärung zu beweisen. Wer sich auf eine Verspätung beruft, regelmäßig also der Anfechtungsgegner, muss den Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtenden beweisen (BGH NJW 83, 2035 [BGH 04.05.1983 - VIII ZR 94/82]; BAG NJW 80, 1303 [BAG 14.12.1979 - 7 AZR 38/78]). Wer die Folgen der Anfech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen und Beweislast.

Rn 4 Die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs richten sich allg nach denen des Gläubigerverzugs, §§ 300–304. Durch den Annahmeverzug des Gläubigers gerät der Schuldner seinerseits nicht in Schuldnerverzug (HP/Lorenz § 298 Rz 6). Kann der Gläubiger die geschuldete Gegenleistung aufgrund eines durch ihn zu vertretenden Umstands nicht rechtzeitig erbringen, so gerät er gleichzeitig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 10 § 105a 1 stellt eine Ausnahme von der grds Nichtigkeit der Willenserklärungen eines Geschäftsunfähigen dar. Wer sich auf die Wirksamkeitsfiktion beruft, muss die Voraussetzungen des 1 beweisen. § 105a 2 stellt wiederum eine Ausnahme von der Wirksamkeit eines von einem Minderjährigen nach 1 getätigten Geschäfts des täglichen Lebens dar. Wer sich trotz Vorliegen der Vora...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 24 Die §§ 312 ff treffen keine Aussage darüber, wer die Voraussetzungen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags zu beweisen hat. Auch die VRRL stellt hierzu keinerlei Anforderungen auf. Nach allgemeinen Grundsätzen hat daher der Verbraucher diese Voraussetzungen darzulegen und ggf zu beweisen. Für § 312 aF hat der BGH dies ausdrücklich entschieden (BGHZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 13 Die Umstände, aus denen sich das Vorliegen eines versteckten Dissenses ergibt, hat die Partei zu beweisen, die sich darauf beruft (MüKo/Busche Rz 16; aA mit beachtlichen Argumenten Gsell AcP 203, 119, 135). Gelingt ihr dies, so obliegt es der Gegenseite, zu beweisen, dass die Parteien sich auch gebunden gefühlt hätten, wenn ihnen die fehlende Einigung bewusst gewesen w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 10 Nach allg Grundsätzen hat derjenige die Wirksamkeit der Erklärung zu beweisen, der sich auf die Einhaltung der Form beruft (vgl BGHZ 104, 176). Elektronische Urkunden sind dabei gem § 371 I 2 ZPO Augenscheinsobjekte. Ist eine qualifizierte elektronische Signatur bewiesen, kommt dem Beweisführer die Beweisregel des § 371a ZPO zugute, die das Gesetz – fehlerhaft – als An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Wer bei einem gesetzlich formfreien Rechtsgeschäft eine vereinbarte Form behauptet, ist dafür beweispflichtig (Baumgärtel/Laumen § 125 Rz 11f). Unterliegt ein Rechtsgeschäft einem vereinbarten Formzwang nach § 127 I, muss derjenige, der davon abw Vereinbarungen behauptet, diese beweisen. Für AGB ist § 309 Nr 12 zu beachten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 7 Der Beweis für die unverzügliche Zurückweisung der Erklärung obliegt demjenigen, der sich auf die Unwirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäfts beruft (BGH NJW 01, 220, 221 [BGH 27.10.2000 - V ZR 172/99]). Dagegen hat derjenige, der dessen Wirksamkeit behauptet, im Falle der Zurückweisung neben den Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung auch die Vorlage der Vol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 19 Die Echtheit der Urkunden hat zu beweisen, wer sich auf die Einhaltung der Form beruft (BGHZ104, 176). Steht die Echtheit fest, so hat gem § 440 II ZPO die über der Unterschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit für sich. Dies gilt auch für Blankounterschriften und selbst für einen Blankettmissbrauch (BGHZ 104, 176). Im Kündigungsschutzprozess muss der kündig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 28 Nach den allgemeinen Beweislastregeln hat derjenige, der sich auf die Folgen der Anfechtung beruft, den Anfechtungsgrund, die Anfechtungserklärung und den Anfechtungszeitpunkt darzulegen und zu beweisen. Die Überschreitung oder Versäumung der Anfechtungsfrist, und damit den Ausschluss der Anfechtungsfrist sowie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Anfechtungsgrund durch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 8 Der Schuldner muss die ihn zur Aufrechnung berechtigenden Umstände beweisen, der Zessionar, dass einer der in § 406 Hs 2 genannten Ausschlussgründe vorliegt (Staud/Busche § 406 Rz 50). § 406 regelt nur die Beweislastverteilung zwischen dem Zessionar u dem Schuldner, nicht jedoch zwischen dem Zessionar u einem Dritten (Hamm NJW-RR 89, 51 [OLG Hamm 20.05.1988 - 26 U 129/8...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 25 Fallen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit später weg, muss der Unterhalt begehrende Ehegatte (auch) darlegen und beweisen, dass der Unterhalt nicht bereits nachhaltig gesichert und dass eine nachhaltige Sicherung nicht zu erreichen war (BGH FamRZ 12, 1483; 03, 1734).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 16 Der Unternehmer hat die Voraussetzungen der Verjährung zu beweisen, der Besteller die Vereinbarung einer Fristverlängerung, ebenso arglistiges Verschweigen (BGH BauR 75, 419). Aus der Art des Mangels können im Einzelfall Rückschlüsse auf eine Arglist möglich sein. Hinsichtlich des grds ebenfalls vom Besteller zu beweisenden Verstoßes gegen Organisationsobliegenheiten k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beweislast.

Rn 54 Nach § 280 I 2 muss der Verkäufer beweisen, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft (HP/Faust Rz 106).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 44 Wer sich auf die Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung beruft, hat die Voraussetzungen des Anfechtungsrechts nachzuweisen (RGZ 70, 90). Hinsichtlich der Kausalität sind Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die den Schluss darauf zulassen, dass die fehlerhafte Willenserklärung bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falls nicht abgegeben worden wäre (RG J...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Für den Nachweis der Geschäftsunfähigkeit s § 104 Rn 6. Wer sich auf § 105 II beruft, muss das Vorliegen dieses Zustandes im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung beweisen (BGH WM 72, 972; 80, 521).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 15 Der Empfänger hat die Tatsachen zu beweisen, auf die er sich zur Begründung seiner Behauptung beruft, dass ein wirksames Angebot vorliegt. Dagegen obliegt es dem Anbietenden, die Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich der Ausschluss der Bindungswirkung ergeben soll.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 15 Der Mieter muss beweisen, dass nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung bzw an der Untervermietung entstanden ist. Der Vermieter muss Unzumutbarkeitsgründe nach I 2 beweisen. Der Mieter muss auch beweisen, dass er die Räume weiterhin bewohnt. Die Drittüberlassung hat der Vermieter zu beweisen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer aus der Erklärung Rechte herleitet, hat ihre Wirksamkeit, dh die Erfüllung der Formerfordernisse und den Zugang, nachzuweisen (zur E-Mail Mankowski NJW 02, 2822; Roßnagel/Pfitzmann NJW 03, 1209). § 371a ZPO ist nicht auf die Textform anwendbar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Darlegungs- und beweispflichtig sind: Der Besteller nach Abnahme für Mängel der Werkleistung (BGH NJW 02, 223; BauR 94, 242, 243), es sei denn, diese wurden bei Abnahme vorbehalten – § 640 II (BGH NJW-RR 97, 339; krit: Marbach/Wolter BauR 98, 36, 38f); für den Mangelvorbehalt bei Abnahme – § 640 III (Grüneberg/Retzlaff § 640 Rz 22); für die Höhe der Mängelbeseitigungskoste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislast des Anspruchstellers.

Rn 2 Unabhängig von § 22 trägt derjenige, der sich auf Benachteiligung beruft, die Beweislast für diese Benachteiligung, ein Anscheinsbeweis kann ihm jedoch zugutekommen (BGH NZA 12, 797 [BGH 23.04.2012 - II ZR 163/10]; BAG NJW 11, 2458, 2460 [BAG 28.04.2011 - 8 AZR 515/10]; BTDrs 16/1780, 47). Von Bedeutung ist, in wessen Einflussbereich sich die Vorgänge ereignet haben (BT...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast.

Rn 24 § 280 I 2 ordnet die Beweislast für das Vertretenmüssen dem pflichtverletzenden Schuldner zu; die Pflichtverletzung als solche hat jedoch grds der Gläubiger zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] Rz 31; Canaris JZ 01, 499, 512; Kohler ZZP 05, 25–46; zum alten Schuldrecht BGH NJW 78, 584 [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] [Arzthaftung]; Hambg NJW-R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 619a BGB – Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers.

Gesetzestext Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Rn 1 § 619a statuiert eine von § 280 I 2 abw Beweislastverteilung bei der Arbeitnehmerhaftung und gilt nur für Arbeitsverhältnisse sowie ggf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ersitzung muss derjenige beweisen, der zu seinen Gunsten den Eigentumserwerb behauptet (bewegliche Sache, Eigenbesitz, Zeitablauf). Für den Zeitablauf hilft ihm die Vermutung des § 938 (s.u. § 938 Rn 2). Der Gegner, der die Ersitzung bestreitet, muss aber das Vorliegen der Bösgläubigkeit nach II nachweisen (BGH NJW 19, 3147 Rz 39)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 29 Eine gesetzliche Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten kennt das Gesetz nur in den Fällen der §§ 685 II, 1360b, 1620. Es besteht keine tatsächliche Vermutung, dass die Eltern eines Ehegatten Geld nur ihrem Kind zuwenden (Ddorf NJW-RR 94, 1411). Rn 30 Macht der Beschenkte Rechte aus der Schenkung geltend, so muss er diese beweisen (B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Einwendungen gegen den ... / 5. Beweislast (§ 2336 Abs. 3 BGB)

Rz. 78 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Entziehungsgrundes hat derjenige, der sich darauf beruft (§ 2336 Abs. 3 BGB). Das ist der Pflichtteilsschuldner, und zwar i.d.R. der Erbe, bei § 2329 BGB der Beschenkte, u.U. der Erblasser selbst bei einer Feststellungsklage über die Berechtigung zur Pflichtteilsentziehung, bei den §§ 2318 ff. BGB derjenige, der z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 345 BGB – Beweislast.

Gesetzestext Bestreitet der Schuldner die Verwirkung der Strafe, weil er seine Verbindlichkeit erfüllt habe, so hat er die Erfüllung zu beweisen, sofern nicht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht. Rn 1 BGH NJW 69, 875 [BGH 29.01.1969 - IV ZR 545/68] mN bezeichnet es als eine ›allg anerkannte Beweislastregel, dass der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 50 Die Feststellung des Erklärungstatbestands ist Tatsachenfeststellung. Wer sich auf einen für die Auslegung maßgebenden Umstand beruft, muss diesen darlegen und beweisen (Baumgärtel/Laumen § 133 Rz 2). Dies gilt etwa für das Vorliegen einer Verkehrssitte (BGH NJW 90, 1724 [BGH 30.03.1990 - V ZR 113/89]) oder eine Vertragsauslegung gegen den allg Sprachgebrauch (BGH NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 38 Der Vermieter ist für das Bestehen seines Pfandrechts beweispflichtig. Die Tatsachen, aus denen sich die Unpfändbarkeit der Sache ergibt, muss hingegen der Mieter beweisen (Ddorf ZMR 99, 474, 478). Der Vermieter muss das Eigentum des Mieters beweisen (Ddorf DWW 87, 330). Dabei kann er sich allerdings auf die gesetzlichen Vermutungen der §§ 1362, 1006 berufen (BGH MDR 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Derjenige, der sich auf das Zustandekommen des Vertrags beruft, hat wenigstens eine Einigung über die essentialia negotii zu beweisen. Gelingt dies, obliegt es der anderen Seite, eine beabsichtigte Einigung über andere Fragen zu beweisen (BGH NJW-RR 90, 1009 [BGH 09.05.1990 - VIII ZR 222/89]). Dann hat wiederum die andere Seite zu beweisen, dass diese Einigung erfolgt i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Die den Antrag stützenden Umstände sind vom Antragsteller substanziiert darzulegen. Dazu sind die einzelnen die Wohnungszuweisung begründenden Vorfälle nach Zeit, Ort, näheren Umständen und konkreten Folgen genau zu schildern (Schulz/Hauß, Rz 1125). Nicht ausreichend ist der Vortrag, der Antragsgegner habe wiederholt bedroht, misshandelt oder vergewaltigt (Ddorf FamRZ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen, Beweislast, Durchsetzung.

Rn 12 Verweigert der Verpflichtete die Vorlage ohne hinreichenden Grund (s Rn 11), haftet er ggf wegen Verzugs (§§ 280 II, 286) oder schuldhafter Nichterfüllung (§ 280 I). Will der Verpflichtete den Anspruch durch Übertragung des Besitzes an der Vorlagesache an einen anderen vereiteln, haftet er uU nach § 826 (Staud/Marburger Vor §§ 809–811 Rz 7). Rn 13 Der Vorlegungsberechti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast für Zahlungsauslösedienstleister.

Rn 5 Ist zwischen dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers und einem Zahlungsauslösedienstleister streitig, ob ein ausgeführter Zahlungsvorgang autorisiert wurde, so muss der Zahlungsauslösedienstleister nachweisen, dass in seinem Verantwortungsbereich eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet sowie nicht durch eine St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 31 Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, ist für den Zugang beweispflichtig (Saarbr NJW 04, 2909 [OLG Saarbrücken 24.05.2004 - 5 W 99/04]; München BeckRS 15, 15128; Baumgärtel/Kessen § 130 Rz 1; von BGH NJW 87, 2236 [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86], offengelassen; insgesamt Mrosk NJW 13, 1481). Er muss auch den Zugangszeitpunkt b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast hinsichtlich der Verpflichtung des beschenkten Dritten

Rz. 291 Der beschenkte Dritte haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nur dann, wenn der Erbe i.S.v. § 2329 BGB "nicht verpflichtet" ist (siehe Rdn 71 ff.).[526] Der Pflichtteilsberechtigte hat daher zu beweisen, dass die subsidiäre Haftung des Beschenkten eingreift und dass den Erben keine Zahlungsverpflichtung trifft.[527] Der beschenkte Dritte, der für den Pflichtte...mehr