Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese Kriterien werden auch im Rahmen der Arbeitnehmereig...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4 Bewertung

7.4.1 Klassifizierung Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hier...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4 Bewertung nach HGB und EStG

4.1 Anschaffungskosten 4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten d...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.4 Bewertung im Konzernabschluss

Rz. 28 Einen Sonderfall stellt die Bewertung von "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" im Konzernabschluss dar. Aus § 311 HGB ergibt sich, dass als "assoziiertes Unternehmen" dasjenige Unternehmen bezeichnet wird, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine Beteiligung hält und das bezüglich seiner Geschäfts- und Finanzpolitik dem maßgeblichen Einf...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.3 Bewertung

Rz. 39 Die Bewertung ist abhängig von der Tatsache, ob ein Einzel- oder ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Werden separate Einzelabschlüsse nach IFRS aufgestellt, dann sind die Anteile an Tochterunternehmen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen gem. IAS 27.10 wie folgt zu bilanzieren: zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IFRS 9 (das ist ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.4 Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Rz. 36a Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist.[1] Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.3 Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 85 Die Bewertung nach Verbrauchsfolgeverfahren kommt dem Gesetzeswortlaut nach nur für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens in Betracht (§ 256 Satz 1 HGB). Danach kommt für Wertpapiere die Bewertung nach den Verbrauchsfolgeverfahren, insbesondere nach dem Lifo- und dem Fifo-Verfahren, nicht zur Anwendung. Rz. 86 § 256 HGB beruht auf Art. 40 Abs. 1 der 4....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.2 Einzelbewertung

Rz. 80 Grundsätzlich gilt für die Bewertung der Wertpapiere der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Wertpapiere sind hiernach jeweils mit ihren entsprechenden Anschaffungskosten anzusetzen, wenn die Anschaffungskosten eines jeden einzelnen Wertpapiers feststellbar sind. Dies dürfte dann möglich sein, wenn der Unternehmer die Papiere selbst verwahrt oder b...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2 Wertpapiere des Umlaufvermögens

4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heiß...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.3 Zuschreibung

4.3.1 Handelsbilanz Rz. 116 Wenn die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, darf ein hierauf beruhender niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB) bei Finanzanlagen nach einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), voraussichtlich nicht dauernder...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten

Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Zu den Nebenkosten gehören z. B. Notargebühren,...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2 Abschreibung

4.2.1 Wertpapiere des Anlagevermögens 4.2.1.1 Finanzanlagen Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht. 4...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 88 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.1 Klassifizierung

Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hierbei sind folgende Kla...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1 Anschaffungskosten

4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Zu den...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4 Ermittlung nach Bewertungsvereinfachungsverfahren

4.1.4.1 Festbewertung Rz. 83 Dem Gesetzeswortlaut nach ist die Festbewertung nur auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens anwendbar, die für den Gesamtwert des Unternehmens von nachrangiger Bedeutung sind (§ 240 Abs. 3 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB). Soweit Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, kann hierfür ke...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.2 Gruppenbewertung

Rz. 84 Die Gruppenbewertung kommt für gleichartige oder annähernd gleichwertige Wertpapiere infrage. Sie werden mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB).[1]mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1 Wertpapiere des Anlagevermögens

4.2.1.1 Finanzanlagen Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht. 4.2.1.2 Handelsbilanz Rz. 94 Handelsrec...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.2 Zugangsbewertung

Rz. 235 Die Aktivierung von Wertpapieren erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs[1] zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechend ist der Erwerbsvorgang unter Umständen nicht erfolgsneutral.[2] Rz. 236 Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken erworben werden, haben beim Zugang einen Wert von Null, wenn es sich um Termingeschäfte oder Zinsswaps ohne Anschaffungskosten handelt oder ein gl...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Sachverhalte, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen, werden vom Austrittsabkommen erfasst. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 eine selbstständige Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausübt, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2020 in Deutschland wohnt und zu einem späteren Zeitpunkt im Vereinigten Königr...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.3.2 Steuerbilanz

Rz. 119 In der Steuerbilanz besteht nach einer Teilwertabschreibung ein striktes Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 3 EStG). Rz. 120 Höchstwert für die Zuschreibung sind die Anschaffungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 EStG an ihre Stelle tretende Wert. Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge bleiben aber erhalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).[1] Rz. 1...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.5 Stückzinsen

Rz. 90 Stückzinsen kommen vor, wenn festverzinsliche Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert werden. Mit dem Zinsschein erwirbt der Käufer den Anspruch auf die Zinsen für den ganzen Zinszahlungszeitraum. Ihm stehen aber nur die Zinsen für die Zeit ab Erwerb des Wertpapiers zu. Er hat daher dem Veräußerer den Zinsbetrag zu vergü...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 24 Außerplanmäßige Abschreibungen können nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB vorgenommen werden, wenn den Beteiligungen am Abschlussstichtag ein Wert beizulegen ist, der unter den Anschaffungskosten oder dem letzten Bilanzansatz liegt und voraussichtlich keine dauernde Wertminderung vorliegt. Nach IDW RS HFA 10, Rz. 3 ist der am Abschlussstichtag "einer Beteiligung beizulegende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.5 Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten

Rz. 210f Nach der Verwaltungsauffassung sind in Bezug auf die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a EStG vier Fallgruppen von Darlehen – Krisendarlehen, krisenbestimmtes Darlehen, Finanzplandarlehen sowie stehen gelassenes Darlehen – zu unterscheiden. Für Bürgschaften sind nach Auffassung der Finanzverwaltung die für Gesellschafterdarlehen geltende...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.1 Festbewertung

Rz. 83 Dem Gesetzeswortlaut nach ist die Festbewertung nur auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens anwendbar, die für den Gesamtwert des Unternehmens von nachrangiger Bedeutung sind (§ 240 Abs. 3 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB). Soweit Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, kann hierfür kein Festwert angesetzt...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.1 Finanzanlagen

Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht.mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.1 Regelungsbereich und Begriff

Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die Finanz- und Geschäftspolitik. Zu ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert

Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heißt. Ein Marktpreis wird für Waren oder ander...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.3 Durchschnittsbewertung

Rz. 81 Liegen die Wertpapiere in einem Sammeldepot, sind sie nach der Rechtsprechung mit dem durchschnittlichen Anschaffungspreis sämtlicher Papiere derselben Art zu bewerten. Der Hinterleger verliert das Eigentum an den von ihm eingelieferten Stücken und erwirbt dafür Miteigentum an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Bei Veräußerunge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.3.1 Handelsbilanz

Rz. 116 Wenn die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, darf ein hierauf beruhender niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB) bei Finanzanlagen nach einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (§ 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 5.2 Beitragsbewertung der Sozialabgaben

Für den Arbeitnehmer ist eine arbeitgeberfinanzierte bKV ein geldwerter Vorteil. Für die beitragsrechtliche Bewertung muss unterschieden werden, ob es sich um Sach- oder Barlohn handelt. Im Steuerrecht gilt eine Freigrenze, wenn der Vertrag durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird.[1] Bei der Zuwendung handelt es sich um Sachlohn. Nutzt der Arbeitgeber d...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 156 Übt der Optionsrechtskäufer das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist aus, so ist zu unterscheiden, ob er Wertpapiere kauft (Kaufoption, call) oder verkauft (Verkaufsoption, put). Bei der Kaufoption stellt der Optionspreis zusätzliche Anschaffungskosten für die Wertpapiere dar.[1] Praxis-Beispiel Kaufoption: Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.1 Ablauf einer Außenprüfung bei Datenträgerüberlassung

Rz. 67 Wenn ein Prüfer den Auftrag erhält, einen bestimmten Betrieb zu prüfen, wird er sich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch mit der Frage befassen, ob er sämtliche oder bestimmte Prüfungszeiträume, etwa das Jahr 01 einer Prüfung, welche die Jahre 01 bis 03 umfasst, oder einzelne Prüfungsfelder, z. B. Verprobungen im Umsatz- und Vorsteuerbereich sowie von Bargeschäfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.2 Ersatztatbestand der verdeckten Einlage

Rz. 146 Umstritten war die Behandlung derjenigen Fälle, in denen die Beteiligung unentgeltlich oder zum Teil unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, an der der Übertragende oder eine ihm nahe stehende Person beteiligt ist, ohne dass hierfür Gesellschaftsrechte gewährt werden,[1] Der BFH[2] hatte entschieden, dass auf verdeckte Einlagen § 17 EStG nicht anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.1 Kauf, Tausch

Rz. 136 Eine entgeltliche Übertragung der Anteile liegt regelmäßig vor, wenn die Übertragung aufgrund eines Kaufvertrags erfolgt. Der Kaufvertrag als Vertrag, der den Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache oder das verkaufte Recht zu übertragen, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, ist der Prototyp eines entgeltlichen Vertrags; die hierauf beruhende Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.6 Einlage und Entnahme bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 167 Legt der Stpfl. die Beteiligung ganz oder teilweise in sein Betriebsvermögen (Einzelgewerbebetrieb) ein oder entnimmt er sie ganz oder teilweise aus dem Betriebsvermögen, so handelt es sich bei diesen Vorgängen grundsätzlich weder um eine Veräußerung noch um eine Anschaffung, da die Rechtszuständigkeit sich nicht ändert.[1] Grundsätzlich sind Anteile im Betriebsvermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.1 Gewinnermittlungsart, Zeitpunkt des Entstehens

Rz. 176 § 17 EStG enthält keine umfassende Regelung der Gewinnermittlung. Nach Abs. 2 ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Eine Regelung über den Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung fehlt jedoch. Da es sich bei den Einkünften aus § 17 EStG um gewerblichen Gewinn handelt, wenn auch ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3 Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen

Rz. 16 Unklar ist, welche Daten den sonstigen für die Besteuerung bedeutsamen Unterlagen zuzuordnen sind.[1] Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob Unterlagen, die weder nach dem Gesetz noch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet werden müssen, tatsächlich aber geführt werden, aufbewahrungspflichtig sind. In der Literatur wird insoweit ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.2 Teilwert

Rz. 114 Steuerrechtlich kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, allerdings nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Es besteht daher steuerlich für Wertpapiere, die zum Umlaufvermögen gehören, bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ein Abschreibungsverbot, dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Di...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.2 Teilwertabschreibungen

Rz. 35 Werden Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei nur vorübergehender Wertminderung per Wahlrecht abgeschrieben, darf dies nicht in die steuerliche Gewinnermittlung übernommen werden. Die notwendige Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauerhaft im Wert geminderten Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr