Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.1 Anwendung von Standardroutinen des IDEA-Prüferwerkzeugkastens

Rz. 81 Mit dem Einsatz der Prüfsoftware IDEA im Rahmen der Datenüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO werden keine anderen Prüfungsziele verfolgt als mit einer herkömmlichen Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Was aber bei einer traditionellen Außenprüfung nur anhand von Stichproben überprüft und mühsam in den umfangreichen Buchführungsunterlagen gesucht werden...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Dabei ist ein Börsenkurs für Wertpapiere des Anlagevermögens nur wichtiger, aber nicht in allen Fällen tauglicher Wert. So kann es etwa Synergieeffekte geben, die zu einem höheren Ertragswert einer Beteiligung führen. Bei dem Anteil an ei...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.4 Impairment-Test

Rz. 41 Bei den Vermögenswerten des Anlagevermögens muss gem. IAS 36 die Werthaltigkeit geprüft werden (sog. Impairment-Test); das gilt gem. IAS 36.4 für Anteile an Tochterunternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Anteile an Joint Ventures. Übrige Beteiligungen[1] unterliegen nicht IAS 36 sondern sind gem. IFRS 9.5.1 dem Wertminderungsregime für erwartete Kreditver...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.2 Steuerliche Gewinnkorrekturen

Die Handelsbilanz bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Einkommens der GmbH. Soweit diese Ansätze und Bewertungen zulässt, die steuerlich nicht anerkannt werden, sind sie bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns zu eliminieren. Zumindest die im Folgenden aufgeführten wichtigsten Sachverhalte sind stets dementsprechend zu prüfen: Nach § 246 Abs. 2 HGB dürfen selbst...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software einschließlich der jeweiligen Meta-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Unterstützungen sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.[1] Das gilt auch für Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer aus bestimmten Anlässen gezahlt werden (z. B. in Krankheits- oder Unglücksfällen).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Urlaubsabgeltungen

Bei Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüchen (§§ 8–10 BRTV) haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass es sich in allen Fällen der in § 8 BRTV genannten Urlaubsabgeltungen ausnahmslos um sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt handelt. Die Urlaubsabgeltung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ist als solches bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 2 Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Steuerpflichtige Erholungsbeihilfen können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen folgende Freigrenzen im Kalenderjahr nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Praxis-Tipp Erholungsbeihilfe als Urlaubsgeld Einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern kann der Arbeitgeber im Jahr 364 EUR...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse Kein steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Beihilfen können auch als Sachzuwendung gewährt werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Erholungsheimen des Arbeitgebers rechnet daher ebenfalls zu den pauschalierungsfähigen Erholungsbeihilfen. Bewertung der Sachzuwendung Der geldwerte Vorteil ist mit dem Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2.3 Zusatzversorgungsbeiträge

Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind in der Regel steuerfrei und entsprechend auch sozialversicherungsfrei.[1]mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.4.3 Behandlung eines Tagesordnungspunkts

Information durch den Vorsitzenden Der Vorsitzende informiert die Teilnehmer über den Sachstand des jeweils aufgerufenen Tagesordnungspunkts und erläutert die Notwendigkeit einer Entscheidung der Versammlung durch Beschluss (z. B. Information zum Stand einer Sanierungsmaßnahme und die Erforderlichkeit einer Sonderumlage). Eintritt in die Diskussion Der Vorsitzende bittet die Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2.2 Aufgaben der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im Insolvenzfall

Die Sozialpartner des Baugewerbes haben sich mit der ULAK darauf verständigt, dass die ULAK das Beitrags- und Meldeverfahren nur in den Fällen übernimmt, in denen der letzte Bauarbeitgeber in Insolvenz gefallen ist. Im Einzelnen ist folgende Verfahrensweise abgesprochen worden: Die ULAK entnimmt den Zeitraum der Zuordnung der Urlaubsabgeltung, soweit vorhanden, der letzten Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1 Besondere Leistungen im Baugewerbe

Das Baugewerbe kennt einige besondere Leistungen. Hierzu gehören Auslösungen, Leistungen der Winterbauförderung und Urlaubsgeld. Auslösungen können sozialversicherungsrechtliches Entgelt sein, wenn sie die steuerrechtlichen Höchstgrenzen für Reisekosten überschreiten. Beitragsrechtliche Bewertung von Erschwerniszulagen Bei Erschwerniszulagen wie z. B. Schmutzzulagen, Schneezulagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 1.2 Lohnsteuerliche Besonderheiten

Bei Gesellschaftern von Personenhandelsgesellschaften liegt lohnsteuerrechtlich grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor; sie sind aufgrund ihrer persönlichen Haftung als Mitunternehmer anzusehen, die Mitunternehmerinitiative entfalten können und Mitunternehmerrisiko tragen. Sie erzielen gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Auch bei einer grundsätzlich freiberuflich tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 3.2 Sozialversicherung

Unterstützungen sind nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zu betrachten, wenn sie aus einem bestimmten Anlass an einzelne Arbeitnehmer zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt als steuerfreier Zuschuss gezahlt werden.[1] Entsprechend erfolgt die Bewertung der Erholungsbeihilfen, die als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse in vollem Umfang steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2.1 Beitragseinbehalt durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Auf Antrag des Arbeitnehmers zahlt die ULAK die Urlaubsabgeltung erfüllungshalber unmittelbar an den Arbeitnehmer aus. Dies haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft vereinbart. Dabei hat sie den Arbeitnehmeranteil – unter Außerachtlassung der Beitragsbemessungsgrenzen – einzubehalten. Ist ein zu hoher Beitragsabzug erfolgt, hat der Arbeitgeber den Ausgleich vorzunehmen. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung (WEMoG) / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Mehrheit vorsehen (sog. Absenkungsbeschlüsse), sind nicht isoliert anfechtbar.[1] Ein "Absenkungsbeschluss" ist – wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung – nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 6.2 Bewertung des Sachbezugs "Aktienoption"

Der geldwerte Vorteil ist in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert der überlassenen Aktie am maßgebenden Bewertungsstichtag und den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die überlassenen Aktien und/oder das Optionsrecht als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregelungen Im Lohnsteuerabzugs- und im Veranlagungsverfahren gibt es 2 Vereinfachungsregelungen[2]: Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Verschiedene Unternehmen räumen ihren Arbeitnehmern Optionsrechte zum späteren Erwerb von Unternehmensaktien zu einem attraktiven Einkaufspreis ein. Dadurch können den Mitarbeitern dieser Unternehmen geldwerte Vorteile erwachsen. Zu einem Zufluss des Vermögensvorteils im steuerrechtlichen Sinne kommt es aber erst bei Ausübung des Optionsrechts. Dabei ist es unerheblich, ob d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Zusammenfassung

Die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst erfüllt den Leistungsbegriff und stellt damit eine Schenkung dar. Ob jedoch Schenkungsteuer fällig wird, hängt von der Bewertung der verkauften Anteile ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7 Vereinigtes Königreich

Bei der Bewertung einer gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätigen Person muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 7.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen sind Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinaus gehen. Dies ist der Fall,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.4 Steuerliche und handelsbilanzielle Auswirkungen vor und nach Inkrafttreten des BilMoG

Rz. 5 Spätestens für Investitionen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen[1], ist aus handelsbilanzieller Sicht das BilMoG zu beachten; dieses erlaubt für nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahre steuerrechtliche Sonderabschreibungen handelsrechtlich nicht mehr und sieht für steuerliche Zwecke gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG (i. d. F. des BilMoG) die Aufnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 4 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Ob der Arbeitnehmer die Aktien verbilligt erwirbt, ist grundsätzlich anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen. Maßgebend für die Bewertung des geldwerten Vorteils ist das Datum des Kaufvertrags. Die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien ist unbeachtlich für die Frage, ob und in we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Das FG hat das ErbStG unzutreffend ausgelegt, da es davon ausgegangen ist, dass die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft "denklogisch" mit dem Wert des teilweise unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragenen Geschäftsanteils korrespondiert. Das ErbStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ESG-Berichterstattung: Welc... / 4 Exkurs – Inhaltliche Bewertung

Nicht in jedem Unternehmen müssen die Verantwortlichkeiten für verschiedene Kriterien des ESG-Berichts gleich verteilt sein. Für HR kommt es auch darauf an, welche Themen bislang selbst verantwortet oder in welchem Bereich HR-Aufgaben von anderen Funktionen übernommen wurden. Mit Blick auf die Bereiche E, S und G lassen sich folgende Kriterien grundsätzlich der Personalarbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 1 Beitragsrechtliche Bewertung von Arbeitszimmern

Richtet sich der Arbeitnehmer in seiner Wohnung ein beruflich genutztes Arbeitszimmer ein, kann er die entstandenen Kosten und die laufenden Aufwendungen steuerlich geltend machen. Steuerlich abzusetzende Werbungskosten wirken sich jedoch auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt nicht aus. Die Beiträge werden vom ungeminderten Arbeitsentgelt berechnet. Achtung Aufwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / Zusammenfassung

Begriff Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. In der Praxis sind Warengutscheine ein beliebtes Mittel, um die Freigrenze von 50 EUR für die steuerfreie Zuwendung von Sachgeschenken auszuschöpfen. Von entscheidender Bedeutung ist, ob es sich bei dem Gutschein um einen echten Sachbezug oder um Barlohn handelt. Währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Bewertungsabschlag von 4 %

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Das ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Abgabeort für gleichartige Waren oder Dienstleistungen tatsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Warengutscheine zur Einlösung bei Dritten

Kann der Arbeitnehmer Warengutscheine bei einem Dritten einlösen, darf die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden. Soweit der Wert der Sachzuwendung den Betrag von 50 EUR um nur 1 Cent übersteigt, ist allerdings der komplette Betrag beitragspflichtig. Erhält der Arbeitnehmer mehrere Warengutscheine dieser Art, sind die Werte daraus zusammenzurechnen. Die Sozialversich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ESG-Berichterstattung: Welc... / 3 Was HR jetzt braucht

Damit HR eine der Shaper-Rollen einnehmen kann, muss die Akzeptanz im Unternehmen vorhanden sein. HR muss dies daher vorab prüfen ("Dürfen wir?"). Erfüllt HR die Supporter-Rollen zuverlässig, kann sich die Chance eröffnen, mittelfristig an wichtigen Entscheidungen zur strategischen und kulturellen Nachhaltigkeitsausrichtung mitzuwirken. Damit dies gelingt, muss HR jedoch ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ESG-Berichterstattung: Welc... / 2.2 Shaper: Verantwortung übernehmen, Netzwerk aufbauen

Damit HR eine der zwei Shaper-Rollen einnehmen und somit die ESG-Ausrichtung mitgestalten kann, werden Kompetenzen benötigt, die in vielen Unternehmen über die traditionelle HR-Professionalität hinausgehen. Das betrifft insbesondere Business- und Transformationskompetenzen. Zudem ist das zweite Rollen-Cluster davon geprägt, dass HR sichtbar Ergebnisverantwortung für die eige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4.2 Einlösung bei Dritten

Bei Abgabe eines Warengutscheins, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erwirbt.[1] Die Bewertung des Gutscheins ist ebenfalls nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Wie sich die Wertverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2.2 Abziehbare Kosten

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören u. a.: Miete, Nebenkosten (z. B. Heizung, Strom, Wasser), Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (ohne Kunstgegenstände), Renovierungsaufwand, Beleuchtung, Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes (wenn das Gebäude sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet), Schuldzinsen (Kredite im Zusammenhang mit dem Gebäude bzw. der Wohnung), Gr...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.1 Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 98 Im Rahmen der Folgebewertung besteht nach IAS 38.72 ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (cost model) und der Bewertung mit dem Fair Value (revaluation model). Sollte die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen, so sind immaterielle Vermögen...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3 Bewertung

6.3.1 Erstbewertung Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gemäß IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die i...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.1 Bewertung der Zugänge

Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen, sofern nicht – ausgehend...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2 Ansatz der Höhe nach: Bewertung

2.2.1 Bewertung der Zugänge Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernomme...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / IV. Bewertung

Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung des FG folgerichtig, da durch einen Unternehmer vereinnahmte Zahlungen grundsätzlich der Umsatzsteuer unterworfen werden müssen. Betrachtet man den Sachverhalt jedoch durch die Brille der Systematik des Umsatzsteuergesetzes, liegt ein anderes Ergebnis näher: Denn Einnahmen eines Unternehmers sind nur dann der Umsatzsteuer zu unte...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.3 Ansatz und Bewertung in der Übergangsbilanz

Rz. 64 Beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich sind in der Anfangsbilanz (auch Übergangsbilanz genannt) die Wirtschaftsgüter anzusetzen, die bereits zuvor zum Betriebsvermögen gehört haben.[1] Das gilt auch für die in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG genannten Wirtschaftsgüter.[2] Es sind erstmalig Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten in der Üb...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 139 Was in der Vermögensaufstellung anzusetzen ist, richtet sich nach dem jeweiligen steuerpflichtigen Vorgang (§ 1 Abs. 1 ErbStG). Im Einzelnen ist wie folgt zu bewerten: Betriebsvermögen ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG).[1] Grundvermögen (auch betriebliches § 99 Abs. 3 BewG) ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten (§ 177 BewG). Unbebaute Grundstücke ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 137 Das Inventar soll alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Wert am Tag des Erbanfalls aufführen (§ 2001 BGB).[1]mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2 Bewertung des Bestandes

Rz. 57 Für die Folgebewertung ist neben der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen insbesondere die Einordnung als abnutzbares bzw. nicht abnutzbares oder immaterielles bzw. materielles Anlagegut von Bedeutung, da nur bei abnutzbaren Werten planmäßige Abschreibungen zu verrechnen sind.[1] Bei immateriellen Anlagewerten handelt es sich i. d. R. um abnutzbare Güter, weil si...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbilanzen und Status / 3.3 Übersicht

Rz. 47 Die gesellschaftsrechtlichen, handelsbilanziellen und steuerlichen Vorschriften, die für die Bewertung der Einlage von Relevanz sind, lassen sich wie folgt darstellen: Bewertung von Sacheinlagenmehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Teilwertabschreibungen

Rz. 62 Die allgemeinen Vorschriften über die Verrechnung außerplanmäßiger Abschreibungen in der Handelsbilanz gelten auch für die Gegenstände des immateriellen Vermögens; genauso wie bei der Bemessung der Nutzungsdauer sind die handelsrechtlichen Vorgaben auch in der Steuerbilanz nachzuvollziehen, sofern steuerliche Vorschriften dem nicht ausdrücklich widersprechen.[1] Nach ...mehr