Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wassermeyer, Einlagen in KapGes und PersGes und ihre ertragsteuerliche Behandlung, StbJb 1985/1986, 213; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 514, 571; Gschwendtner, Zur Absetzung für Substanzverringerung bei im PV entdeckten und in das BV eingelegten Bodenschätzen, DStZ 1994, 713; Handzik, Die Einlage von Bodenschätzen ins BV, FR 1995, 494...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nicht schätzbare Nebenleistung (S 2).

Rn 3 Die Ausn von 1 liegt vor, wenn der Verpflichtete mit dem durch Bewertung festgestellten Geldbetrag keine wirklich gleichwertige Leistung erwerben kann, bes bei durch persönliche Verbundenheit geprägten Dienstleistungen. Bsp: ja: Altenpflege durch Verwandten (RG 121, 147, 140); nein: Pferdebetreuung (Hambg NJW-RR 92, 1496 [OLG Hamburg 24.04.1992 - 11 U 14/92] obiter); va...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Keine Doppelerfassung von Verbindlichkeiten und Lasten

Rz. 61 Entscheidendes Kriterium für die Berücksichtigung einer Verbindlichkeit ist, dass sie sich gegen den Nachlass als solchen richten muss. Dies kann vor allem in den Fällen zweifelhaft sein, in denen die fragliche Verbindlichkeit in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einem in den Nachlass gefallenen Aktivum, insbesondere mit sog. Wirtschafts- oder Sacheinheiten steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Die von § 44 I erfassten Anrechte sind – aufgrund ihrer besonderen Struktur – nach der in § 40 II bzw (bei Anrechten im Leistungsstadium) in § 41 II näher bestimmten zeitratierlichen Methode zu bewerten. Die zu erwartende bzw tatsächlich erreichte Versorgung ist dabei das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgungsre...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / V. Wertbemessung der Zuwendung

Rz. 91 Nach § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB ist auch bei der Anrechnung der Wert der Zuwendung zum Zeitpunkt des Empfangs zu bestimmen. Maßgebend ist hierbei der Wert zum Zeitpunkt der Vornahme der Leistung, nicht aber zur Zeit des Leistungsversprechens. Bei Grundstücken ist dies der Tag der Eintragung ins Grundbuch.[130] Hierbei ist auch die Geldentwertung bzw. der Kaufkraftschwund ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erheblicher Zahlungsverzug (§ 569 III Nr 1).

Rn 17 Kündigt der Vermieter wegen Zahlungsverzugs gem § 543 II 1 Nr 3a, ist der rückständige Teil erheblich, wenn er die vereinbarte Miete inkl aller vom Mieter zu leistenden Vorauszahlungen auf Neben- und Betriebskosten für einen Monat übersteigt (Miete + Nebenleistungen + 0,01 EUR). Maßgeblich ist die Gesamthöhe (BGH ZMR 22, 191 Rz 16). Für eine darüber hinausgehende geson...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vorratsaktien

Rz. 506 [Autor/Stand] Auch sog. Vorratsaktien, d.h. noch nicht in den Verkehr gelangte, zur späteren Verwendung bestimmte Aktien, sind beim Betriebsvermögen der AG zu bilanzieren, wenn die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen ist, die Vorratsaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen worden ist. Zur Bewertung von Vorratsaktien und wegen d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 338 Lebzeitige Schenkungen des Erblassers werden dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils zugerechnet. Ausgenommen von der Pflichtteilsergänzung sind gem. Art. 994 ZGB folgende Zuwendungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zwecke der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen. (2)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ludwig Schmidt, Unternehmerische Rechnungslegung, FS Goerdeler, 1987, 93; Hartung, Die Sozialplanrückstellung als Bsp für die Bilanzierung und Bewertung eines Einzelrisikos, BB 1988, 1421, 1423f; Clemm, Jahresbilanzen – Ein Gemisch von Wahrheit und Dichtung?, DStR 1990, 780; Clemm, FS Ludwig Schmidt 1993, 177; Hoffmann, Das abschließende Beurteilungsvermögen des Abschlussprüfers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arbeitsverhältnisse mit beamtenähnlicher Versorgung.

Rn 3 Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen liegen vor, wenn die ausgleichspflichtige Person zwar nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, wenn ihr aber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses auf privatrechtlicher Grundlage eine Versorgung zugesagt worden ist, die inhaltlich vollständig oder jedenfalls in den wesentlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 6 1. Pflichtteilsberechtigter des Erblassers (E) ist nur sein Sohn A, der einen Vorausempfang von 100 empfangen hat. Erbe (Nachlasswert: 500) ist der familienfremde Y. Der fiktive Nachlass beträgt (ohne Indexierung, Rn 8) 100 + 500 = 600. Unter Berücksichtigung der Pflichtteilsquote (½) ergibt sich ein Pflichtteil von 300, von dem der Vorausempfang (100) abzuziehen ist. A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zu erwartende Mieterhöhung (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 17 Die nach § 559 I zu erwartende Mieterhöhung ist in einem Betrag zu beziffern (s bereits KG GE 07, 907). Die Angabe einer Spanne oder eines Prozentsatzes genügt nicht. Ist eine monatliche Mietzahlung geschuldet (dazu § 535 Rn 176), ist der Betrag aus Gründen der Transparenz und der Bewertung einer möglichen Härte auch auf die Monatsmiete zu beziehen – obwohl § 559 I von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Wirtschaftsguts

Rn. 594 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aktive Bilanzierungseinheit: Im Steuerrecht sind, abgesehen von (aktiven) RAP (§ 5 Abs 5 EStG), lediglich WG (§ 6 Abs 1 S 1 EStG) aktivierungsfähig und mangels WG-bezogener steuerlicher Aktivierungswahlrechte aktivierungspflichtig, sofern nicht ein Aktivierungsverbot (wie § 5 Abs 2 EStG) eingreift. Das Pendant zum steuerrechtlichen WG ist h...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 8. Auswirkungen auf Bewertungsgestaltungen

Rz. 17 Da der Gesetzgeber Immobilien und Betriebe grundsätzlich mit dem vollen Verkehrswert bewertet, verlieren Gestaltungen zur Ausnutzung von Bewertungsunterschieden in der Erbschaftsteuer teilweise ihre Bedeutung. In Einzelfällen ist es jedoch noch möglich, dass die Steuerwerte unter dem gemeinen Wert liegen. Denn die gesetzlichen Bewertungsverfahren sind immer vereinfach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertermittlungsanspruch (Abs 1 S 2).

Rn 21 Der Wertermittlungsanspruch ist ein zusätzlicher, der neben dem Auskunftsanspruch ggf auch im Wege des Stufenantrages gesondert geltend gemacht werden muss (Naumbg OLGR 01, 34). IRd Anspruchs ist der auskunftspflichtige Ehegatte nur verpflichtet, die Verkehrswerte der in sein Endvermögen fallenden Gegenstände zu ermitteln und anzugeben, soweit er hierzu selbst imstande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abzuschmelzende Anrechte (Abs 2).

Rn 18 § 43 II regelt die Bestimmung des Ehezeitanteils von abzuschmelzenden (degressiven) Leistungen der GRV iSd § 19 II Nr 2. Dabei handelt es sich um dem schuldrechtlichen VA unterliegende Anrechte (§ 19 IV). Hierzu gehören die in § 120h SGB VI enumerativ aufgezählten Zuschläge, die zu den nach dem SGB VI berechneten Renten im Beitrittsgebiet übergangsweise geleistet, aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der neue Zeitmietvertrag.

Rn 1 § 575 enthält nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (Caspers ZAP 19, 21). Der einfache Zeitmietvertrag wurde abgeschafft (zur Kompensation vgl Gather DWW 11, 204), die Fortgeltung alter einfacher Zeitmietverträge allerdings belassen (Art 229 § 3 III EGBGB). Vermieter und Mieter sollen ab 1.9.01 von Beginn des Mietverhältnisses an Klarheit über Dauer und Ablauf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. "Wirtschaftsgut"

Rn. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausweislich höchstrichterlicher Finanz-Rspr (BFH v 07.08.2000, GrS 2/99, BStBl II 2000, 635) umfasst der WG-Begriff Sachen u Rechte in zivilrechtlichem Sinne (§§ 90, 90a BGB), sofern sie am Bilanzstichtag bereits realisierbare Vermögenswerte verkörpern (zB BFH v 09.07.1986, I R 218/82, BStBl II 1987, 14), ebenso wie tatsächliche Zustände u kon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umstellung von DM auf Euro

Rn. 6 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Durch das Steuer-EuroglättungsG vom 19.12.2000, BStBl I 2001, 3 sind im Einzelnen auch die Ansätze der Buchwerte nach § 55 EStG in Euro festgelegt worden. Grundsätzlich erfolgte die Umrechnung der bisherigen Buchwerte von DM in Euro nach dem allg Umrechnungsschlüssel (EUR 1 = DM 1,95583 bzw DM 1 = EUR 0,5112918); dies gilt jedoch nur für solc...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / I. Verbrauch, Verzehr

Rz. 117 Wer alles verbraucht oder verzehrt, hinterlässt nichts. Dann kann auch der Pflichtteil nur "null" sein. Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) bietet dagegen keinen Schutz. Aber es handelt sich dabei um eine Taktik der "verbrannten Erde". Damit muss der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten und u.U. schon sehr bald beginnen. Dadurch entsteht die Gefahr, d...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VIII. Kapitalisierungszinssatz

Rz. 177 Für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes, insbesondere des adäquaten Risikozuschlags zur risikolosen Anlage, wird in der Praxis oftmals auf börsennotierte Unternehmen als Vergleichsunternehmen zurückgegriffen.[333] Die hierzu erforderliche Vergleichbarkeit ist bei kleinen und mittleren Unternehmen aber in der Regel nicht gegeben. Daher sollten zum Vergleich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigungsrecht (Abs 1).

Rn 3 Der Besteller darf den Vertrag kündigen, wenn das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlages ausgeführt werden kann. Ob eine Überschreitung vorliegt, ist durch eine Gegenüberstellung der veranschlagten und der tatsächlich anfallenden Gesamtkosten zu ermitteln (Grüneberg/Retzlaff § 649 Rz 4), wobei die kostenmäßigen Auswirkungen leistungsändernder Ano...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / aa) Grundsätzliches

Rz. 71 Die Grundaussage des Gesetzgebers, der Pflichtteilsberechtigte sei in Geld so zu stellen, als wäre er mit seiner Pflichtteilsquote Erbe geworden, rechtfertigt die von der Rechtsprechung unterstellten "Versilberung" des Nachlasses nicht.[307] Sie deutet auch nicht auf eine der Bewertung zugrunde zu legende Veräußerungsfiktion hin. Im Gegenteil: Der Erbe ist in seiner E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Beitragspflicht und Beitragshöhe.

Rn 1 I ist eine Konkretisierung der sich bereits aus § 705 I ergebenden allg Förderpflicht der Gesellschafter. II gibt für die Leistung von Beiträgen eine Auslegungsregel vor. Beiträge sind die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen. Dabei sind der Art des Beitrages grds keine Grenzen gesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verändert, beseitigt oder eingefügt.

Rn 16 Ohne wesentliche Beeinträchtigung verändert, beseitigt oder eingefügt werden können idR (dies ist aber im Einzelfall festzustellen!): Antennensteckdosen; Badewannen (BGH ZMR 17, 317 Rz 24); Balkonbeläge; Dachterrassenbeläge (BGH ZMR 18, 833 Rz 13); Duschen; Einbauküchen; Fußbodenbeläge (Dielen, Laminat, Linoleum, Teppich, Parkett); im Einzelfall Heizungsleitungen, Heizventile ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Nominalwertprinzip

Rn. 398 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der JA ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB), die Berücksichtigung von Inflation kommt grds nicht in Betracht (BFH v 17.01.1980, IV R 156/77, BStBl II 1980, 434), es gilt das Prinzip der nominellen Kapitalerhaltung. Dieses drückt sich ua in der grds auf die nominellen AK/HK fixierte Bewertungsobergrenze von Vermögensgegenständen aus, die eine...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / d) Annahme eines Angebots

Rz. 38 Die Initiative für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs muss nach verbreiteter Meinung nicht notwendigerweise vom steuerpflichtigen Pflichtteilsberechtigten ausgehen. Als Geltendmachung gilt vielmehr auch der Fall, in dem der Erbe die Zahlung eines Pflichtteilsanspruchs dem Pflichtteilsberechtigten anbietet und Letzterer das Angebot annimmt.[38] Beispiel Der Pf...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / I. Entstehung der Nachlassspaltung

Rz. 285 Die Europäische Erbrechtsverordnung verfolgt den Grundsatz der Nachlasseinheit noch strenger als das EGBGB. Insbesondere kennt sie kein vorrangiges Einzelstatut für eine abweichende Anknüpfung des Erbstatuts bei Auslandsvermögen, wie dies Art. 3a EGBGB nach der deutschen Rechtsprechung vorsah. Dennoch können sich aus folgenden Gründen auch unter der Geltung der EuErb...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Auskunftserteilung

Rz. 73 Das Gesetz schreibt für die Auskunftserteilung keine bestimmte Form vor. Inhaltlich muss das Bestandsverzeichnis in geordneter Form Auskunft geben über sämtliche Aktiva und Passiva des Vermögens des Erblassers. Es hat sich in der Praxis aus Gründen der Übersichtlichkeit daher bewährt, die Aktiva und Passiva des Vermögens separat auszuweisen und das Verzeichnis frei vo...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 57 Besondere Beachtung verdient das der Vor- und Nacherbschaft unterliegende Vermögen. War der Erbe zum Vorerben berufen und tritt der Nacherbfall mit seinem Ableben ein, geht das der Vor- und Nacherbschaft unterliegende Vermögen mit seinem Tod auf den Nacherben über.[222] In der Hand des Erblassers bildet(e) es eine Art Sondervermögen, das zwar zu seinen Lebzeiten zusta...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / d) Anwendungsbereich

Rz. 61 Sinnvoll ist daher die Verwendung des "Jastrow" nur bei Ehegatten mit größerem Vermögen, wenn das beiderseitige Vermögen sich relativ leicht unterscheiden lässt und wegen der Diskrepanz in der Größe desselben die sich aus dem einseitigen Pflichtteilsverlangen u.U. ergebende unterschiedliche Vermögensbeteiligung besonders krass auswirken kann. Bei solchen Vermögenswert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u die Rückst...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 96 Eine besondere Machtstellung einzelner Gesellschafter kann sich auch aus einer unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Ausstattung der einzelnen Anteile ergeben. So eröffnet bei Aktiengesellschaften § 12 AktG ausdrücklich die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, also die Anteile mit unterschiedlichen Herrschaftsrechten auszustatten.[250] Dieselbe ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 106 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 BewG beschränkt sich auf solche Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG, die ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder/und ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben. Ist dies der Fall, so rechnen grundsätzlich zum Betriebsvermögen i.S.v. § 97 BewG auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zu Grunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs hatte. (2) Der Berechnung des Endvermögens wird der Wert zu Grunde gelegt, den das bei Beendigung des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 534 BGB – Pflicht- und Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf. Rn 1 Die Vorschrift nimmt Pflicht- und Anstandsschenkungen von der Rückforderung nach § 528 und dem Widerruf nach § 530 aus. IÜ bleibt es bei den Schenkungsregeln der §§ 516–527. Soweit die Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 18 § 45 II ermöglicht es, den Ehezeitanteil einer betrAV je nach Sachlage entweder nach der unmittelbaren (§ 39) oder nach der zeitratierlichen Methode (§ 40) zu berechnen. Wie sich aus der Fassung des II 2 entnehmen lässt, ist vorrangig zu prüfen, ob eine unmittelbare Bewertung möglich ist (BGH FamRZ 17, 705 Rz 11). Die Regelung entspricht der auch durch § 40 I vorgegebe...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / V. Ausschlagungsentscheidung

Rz. 30 Auch hier steht der Pflichtteilsberechtigte vor einer schwierigen Entscheidung, allerdings nicht unter dem Zeitdruck wie bei einer Erbeinsetzung. Bezüglich des Pflichtteilsanspruchs steht ihm zur Abschätzung ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB zu. Schwierig wird aber vor allem die Entscheidungsfindung, wenn das Vermächtnis beschwert i.S.v. § 230...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 23 Die Beweislast für den Grund und die Rechtzeitigkeit der Kündigung trifft den Kündigenden. Beim Nachweis einer objektiven Pflichtverletzung soll aber das für die Wichtigkeit des Grundes etwa nötige Verschulden nach § 280 I 2 zu vermuten sein (BGHZ 150, 366, 372). Rn 24 Die Kündigung bedarf idR keiner Begründung (Rn 15). Im Prozess muss der Kündigende aber den Grund vort...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rechtsentwicklung

Rn. 828 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Die "Urzelle" der aktiven RAP ist unter s Rn 812 dargestellt. Von dieser lösen sich Rspr, Schrifttum und Verwaltung aber zunehmend. Der Grund liegt im Bestreben nach einer periodengerechten Zuordnung von Aufwand ("matching principle "), obwohl diese angeblich konzeptionell der HGB-Rechnungslegung widersprechen soll. Als Belege können die unt...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / b) Zuwendung von verbrauchbaren und nicht verbrauchbaren Sachen

Rz. 111 Liegt eine Schenkung von Sachgesamtheiten, etwa eines Betriebes, vor, die aus verbrauchbaren und nicht verbrauchbaren Gegenständen bestehen, so gelten jeweils unterschiedliche Bewertungszeitpunkte.[352] Allerdings ist dabei die Fiktion des § 92 Abs. 2 BGB zu beachten.mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführendes Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Definition des Bewertungsobjekts – Bildung von Bewertungseinheiten

Rz. 105 Verbindlichkeiten, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit bestimmten Aktiva stehen und hinsichtlich derer sich auch die Haftung auf diese Aktiva beschränken lässt, sind nicht auf der Passivseite anzusetzen.[384] Die Verbindlichkeiten werden vielmehr bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt.[385] Handelsrechtlich gesprochen, sind B...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VII. Streit- und Gegenstandswerte im Pflichtteilsrecht

Rz. 35 In der Regel macht der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Schuldner einen konkreten Betrag geltend, wenn er den Pflichtteilsanspruch beziffert. Dieser Betrag ist dann als Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren zugrunde zu legen. Bei der Stufenklage bestimmen sich die Gebühren nach dem höchsten Streitwert der miteinander zur Stufenklage verbundenen Anträge.[20] Für...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr