Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die zum 1.8.02 in Kraft getretene Vorschrift wurde durch Art 25 I des OLG VertrÄndG (BGBl I 2850) in das BGB eingefügt und soll geistig behinderten Menschen die Teilnahme am Rechtsverkehr iR ihrer Fähigkeiten ermöglichen. Um die Eigenverantwortlichkeit volljähriger Geschäftsunfähiger zu stärken wird ihre Rechtsstellung dadurch verbessert, dass die von ihnen getätigten G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bedenke den worst-case

Rz. 571 [Autor/Stand] Den worst-case zu bedenken, bedeutet zunächst eine Überprüfung der Bewertung der Steufa. Trifft deren rechtliche Beurteilung anhand des von der Steufa zugrunde gelegten Sachverhalts zu? Dies ist oft, aber längst nicht immer der Fall. Wer darstellen kann, dass der seitens der Steufa angenommene Sachverhalt keinen Straftatbestand erfüllt, z.B. weil die Fa...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bereinigung der Vergangenheitserfolgsrechnung

Rz. 114 Die Basis für die Prognose der zukünftigen Erträge bildet regelmäßig eine bereinigte Erfolgsrechnung für die zurückliegenden Jahre (siehe Rdn 83 ff.). Hierbei sind insbesondere folgende Ergebniskorrekturen vorzunehmen:[204]mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Abzug des Erwerbs beim schenkenden Geschwisterteil

Rz. 187 In dem geschilderten Beispiel (siehe Rdn 175) hat der die Abfindung leistende Geschwisterteil Aufwendungen getragen. Wird er später Erbe nach dem Tode seiner Eltern, so stellt sich die Frage, ob er seine Aufwendungen, die er in Form von Übertragungen an seinen Bruder geleistet hat, von seinem Erwerb abziehen kann. Diese Frage hat der BFH[253] in dem Besprechungsurtei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 3 Vergleicht man die verschiedenen Regelungen zum Besitz (§§ 854, 855, 856, 857, 868), so wird sogleich deutlich, dass der Begriff des Besitzes unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Dennoch erscheint es möglich, den Besitz als die tatsächliche Herrschaft über eine Sache zu definieren. Damit soll der Gegensatz zwischen der rein tatsächlichen Herrschaft (Besitz) und der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 7 Da das BGB von der Geschäftsfähigkeit als Regel ausgeht, stellt die Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung die zu beweisende Ausnahme dar. Das gilt für § 104 Nr 1 und 2 gleichermaßen (BGH NJW 72, 681; BayObLG Rpfleger 82, 286; Ddorf MDR 13, 702 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12]; BGH, NJW-RR 18, 1091 [BGH 09.05.2018 - XII ZB 577/17]). Steht ein kra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Steuergesetzliche Vorbehalte

Rn. 333 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlich Ansatzge-/-verbote) beinhalten insb § 5 Abs 2ff EStG (insb Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle WG des AV, § 5 Abs 2 EStG s Rn 684ff; Passivierungsverbot für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, § 5 Abs 4a S 1 EStG, s Rn 889ff; Vorbehalte bzgl Passivierung von Jubil...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 304 Auf den Pflichtteil eines Kindes oder Enkels ist neben Legaten und anderen Erwerben von Todes wegen (§ 781 ABGB) anzurechnen, was diesem als Ausstattung (Heiratsgut), zum Berufsanfang oder zum Start eines Gewerbes gegeben wurde, was er als Vorschuss auf den Pflichtteil erhielt oder vom Erblasser zur Zahlung von Schulden des volljährigen Kindes verwandt wurde (vgl. di...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Doppelt gestuftes Herausgabevermächtnis

Rz. 29 Gerade beim Geschiedenen-Testament sollte man mit der Umsetzung des Erblasserwillens nicht zu kurz greifen. Wenn die Kinder des Erblassers untereinander zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden, kann es trotz der Anordnung des Herausgabevermächtnisses doch noch zu dem nicht gewollten Abwandern des Nachlasses an den geschiedenen Ehegatten kommen. Dies ist dann der Fall,...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / cc) Gerichtlich angeordnete Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 52 Die vorstehenden Fälle behandeln die freiwillige Stundungsvereinbarung. Demgegenüber kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auch einklagen und das Gericht für den begründeten Anspruch eine Pflichtteilsstundung nach § 2331a BGB anordnen.[70] Diese ist regulär verzinslich. In derartigen Fällen besteht kein Zweifel an der Geltendmachung des Pflichtteils durch u...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Zuwendungsverhältnis

Rz. 73 Der Pflichtteilsanspruch ist nach dem Ableben des Erblassers vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Dennoch wird der Besteuerung nicht das Verhältnis des Erben zum Pflichtteilsberechtigten, sondern vom Erblasser zum Pflichtteilsberechtigten zugrunde gelegt.[111] Dies ist insbesondere für die maßgebliche Steuerklasse und damit verbunden für die Höhe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Endvermögen (Abs 2).

Rn 5 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Endvermögens ist bei Ehescheidung oder -aufhebung die Rechtshängigkeit des Scheidungs- (§ 1384) oder Aufhebungsantrags (§§ 1384, 1318 III), bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft die Rechtshängigkeit des entsprechenden Aufhebungsantrages (§ 1387) und bei Aufhebung des Güterstandes durch Ehevertrag der Zeitpunkt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einlage und Art der Gewinnermittlung

Rn. 277 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Einlagevorschriften gelten unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Sie gelten also auch bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (BFH v 31.10.1978, VIII R 196/77, BStBl II 1979, 401; BFH v 22.01.1980, VIII R 74/77, BStBl II 1980, 244). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Versorgungsträger berechnet den Ehezeitanteil des Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, insbesondere also in Form von Entgeltpunkten, eines Rentenbetrags oder eines Kapitalwerts. (2) 1Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist das Ende der Ehezeit. 2Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, di...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / F. Der "lästige Enkel" – Pflichtteilsvermeidung in der übernächsten Generation

Rz. 69 Problemstellung/Anlass: Ziel ist es, sowohl die Weitervererbung des Nachlasses des Erblassers vom erstberufenen Kind an bestimmte Enkel als auch deren Pflichtteil auszuschließen, also die Vererbung auch noch über die zweite Generation hinaus zu steuern. Rz. 70 Die praktische Umsetzung[108] der Zielvorgabe erfolgt dadurch, dass der Erblasser sein Kind – wir nennen es A ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die erbrechtliche Sonderreglung, die nicht bei Berechnung des Zugewinns (BGH NJW 92, 2154, 2156 [BGH 20.05.1992 - XII ZR 255/90]) gilt, ermöglicht als Ausn zum Stichtagsprinzip (§ 2311 Rn 11) einen vorläufigen Wertansatz mit ggf späterer Korrektur (I 3), wenn der Wert des Nachlassbestands von künftigen ungewissen Ereignissen abhängt (I 1, II 1; vgl BGH NJW 11, 606 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gegen dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstands...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beamte im einstweiligen Ruhestand.

Rn 17 Bei einem Beamten, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist, ist die volle Versorgung ohne Berücksichtigung des nur temporär erhöhten Ruhegehaltssatzes (vgl § 14 VI BeamtVG) zu ermitteln. Da er jederzeit wiederverwendet werden kann, ist von einer Gesamtzeit bis zur regelmäßigen Altersgrenze auszugehen, die sich aus der bereits abgeleisteten Dienstzeit, de...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 139 Nach dem WACC-Ansatz ergibt sich der Gesamtkapitalwert des Unternehmens durch Diskontierung der entziehbaren Cash Flows.[251] Die Cash Flows während des Detailprognosezeitraums[252] (vergleichbar mit der dem Stichtag am nächsten liegenden Phase bei der Ertragswertmethode) werden dabei detailliert prognostiziert.[253] Für die darauf folgenden Perioden wird ein sogenan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zu einem WG verselbstständigte Nutzungsmöglichkeiten

Rn. 54 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bislang mit dem Grund und Boden verbundene Nutzungsmöglichkeiten können jedoch durch administrative Maßnahmen, insb durch Produktionsbeschränkungen (entweder durch Einschränkung der Verwertungsmöglichkeit der erzeugten Produkte oder durch Maßnahmen zur Beschränkung der Bodennutzung), zu einem selbstständigen (regelmäßig immateriellen) WG bef...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Begünstigung von Betriebsvermögen

Rz. 4 Von dem ermittelten gemeinen Wert des zu versteuernden Betriebsvermögens sind nur 15 % steuerpflichtig als pauschaler Anteil des nicht begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Es wird also ein Abschlag von 85 % gewährt. Für das Betriebsvermögen wird ferner ein besonderer Freibetrag von 150.000 EUR gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG), der allerdings bei Betriebsvermögen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beamte und Richter auf Probe.

Rn 12 Beamte und Richter auf Probe erwerben eine Aussicht auf Versorgung, die schon als Anrecht iSv § 44 I Nr 1 zu behandeln und entspr zu bewerten ist, denn es ist bei normalem Verlauf nach Ablauf der Probezeit von max 5 Jahren mit dem Einmünden des Dienstverhältnisses in das versorgungsrechtlich gesicherte Dienstverhältnis auf Lebenszeit zu rechnen (BGH FamRZ 82, 362, 364)...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Bestimmung des Residualwerts

Rz. 145 Der im Unternehmenswert enthaltene Wertbeitrag aus der Unternehmenstätigkeit nach dem Ende des Detailprognosezeitraums wird Residualwert genannt. Für die Art und Weise seiner Bestimmung kommt es zunächst auf die Frage an, ob von der Fortführung oder der Zerschlagung des Unternehmens ausgegangen wird.[267] Maßgeblich ist – falls keine rechtlichen oder wirtschaftlichen...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Equity-Ansatz (Konzept der direkten Ermittlung des Werts des Eigenkapitals)

Rz. 157 Beim Equity-Ansatz wird der Wert des Unternehmens für die (potenziellen) Eigentümer direkt ermittelt. Dazu sind, ähnlich wie bei der Ertragswertmethode, die Erwartungswerte für die den Eigentümern zukünftig zufließenden Einzahlungsüberschüsse zu prognostizieren und mit den Eigenkapitalkosten (eines verschuldeten Unternehmens) zu diskontieren.[289] Rz. 158 Vor der Kapi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mischformen.

Rn 6 Der Leasingvertrag ist, jedenfalls in Form des Finanzierungsleasings, ein atypischer Mietvertrag (BGH NZM 04, 340, 342 [BGH 04.02.2004 - XII ZR 301/01]; s dazu iE Anh zu §§ 488–515 (www.pww-oe.de) Rn 1 ff). Leasingverträge können auch unter der Bezeichnung ›Fondsmodell‹ oder ›Kooperationsmodell‹ auftreten oder mit sog ›Betreibermodellen‹ verbunden sein. Die Bezeichnung ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 91 Der Umfang des Beteiligungsanteils ist immer dann als wertbildender Faktor anzusehen, wenn von ihm die Möglichkeit abhängt, auf die Geschäftsführung der Gesellschaft und somit auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und die Gewinnverteilungspolitik aktiv Einfluss zu nehmen.[242] Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Gesellschaftsformen.[243]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kreditanstalten des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 411 [Autor/Stand] Kreditanstalten des öffentlichen Rechts sind Unternehmen, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Kreditgewährung zum Gegenstand haben. Hierzu gehören auch diejenigen Kreditunternehmen, denen die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist.[2] Unter die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts fallen vor allem die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sachverständigengutachten.

Rn 18 Im Grundsatz kommt nur ein Sachverständigengutachten in Frage (BGH NZM 21, 88 Rz 27; NJW 11, 2284 [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 227/10] Rz 20). Dies gilt auch dann, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält (BGH ZMR 21, 727 Rz 14) und über eine breitere Datengrundlage verfüg...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen.

Rn 38 Erste Fallgruppe der mittelbaren Substanzverletzungen ist die Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Der BGH hat bei Produktionsstillstand durch Unterbrechung der Stromversorgung – neben einer Verletzung des Rechts am Unternehmen – eine Eigentumsverletzung abgelehnt (BGHZ 29, 65, 75), eine solche beim Verderb auszubrütender Eier aufgrund derse...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Freibeträge und Steuersätze

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Begünstigung von Mietwohnimmobilien, § 13d ErbStG

Rz. 8 Die Begünstigung von Grundbesitz erfolgt nicht mehr auf der Bewertungsebene, sondern nach Ermittlung des gemeinen Wertes durch Vornahme eines konkreten Bewertungsabschlags von 10 % des gemeinen Wertes. Eine Haltefrist nach dem Erwerb ist durch den Beschenkten nicht einzuhalten. Rz. 9 Begünstigt sind nur zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, die im Inland oder im EU/EWR-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolge.

Rn 44 Die Norm gibt keinen eindeutigen Anwendungsbefehl, sondern sagt, es ›kann‹ der Eingriffsnorm Wirkung verliehen werden. Daher ist wohl von einem – problematischen (Th. Pfeiffer EuZW 08, 622, 628; Lüttringhaus IPrax 14, 146, 149f) – Ermessen des Gerichts auszugehen, das aber nach Maßgabe des Satzes 2 gebunden ist (ebenso W.-H. Roth ebda 877; nur für eine Befugnis – ›facu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Feststellung des Leistungsstands (Abs 4).

Rn 11 Mit der Regelung in IV hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die den Gedanken der Zustandsfeststellung gem § 650g I–III aufgreift. Beide Vertragsparteien können nach wirksamer (Teil-)Kündigung des Vertrages von der jeweils anderen Vertragspartei eine gemeinsame Feststellung des Leistungsstandes im Zeitpunkt der Kündigung verlangen. Das soll – allein – der quant...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 406 Die Ausgleichung (Art. 626 ZGB) findet auch im Rahmen der Noterbfolge statt. Unentgeltliche Zuwendungen auf Anrechnung auf den Erbteil, Ausstattungen etc. unterliegen gem. Art. 527 Nr. 1 ZGB darüber hinaus der Herabsetzung, "wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind". Die in der Schweiz überwiegende Ansicht legt die Bestimmung dahingehend aus, dass die Herabse...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Prozessuales Vorgehen

Rz. 62 Die Beweislast für das Vorliegen und die Voraussetzungen des Kürzungsrechts nach § 2318 BGB obliegt grundsätzlich dem Erben, der sich hierauf beruft.[106] Für ihn bietet es sich daher an, im Pflichtteilsprozess dem Vermächtnisnehmer oder Auflagebegünstigten den Streit zu verkünden, da ansonsten das zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten ergehende Urteil keine Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausgleichszahlung (Abs 3).

Rn 18 Nach III kann derjenige Ehegatte, der sein (Mit-)eigentum nach I überträgt, eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen. Die Ausgleichszahlung ist nicht ausschließlich an Billigkeitsgesichtspunkte geknüpft. Es soll eine Gesamtverrechnung erfolgen, so dass derjenige die Zahlung beanspruchen kann, der wertmäßig weniger Haushaltssachen erhalten hat. Die Anordnung einer i...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Besteuerung des Pflichtteils

Rz. 16 Die pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen sind trotz Reformen des Erbschaftsteuergesetzes unverändert geblieben. Gleichwohl gibt es zahlreiche mittelbare Änderungen, die sich auch auf die Besteuerung von Pflichtteilsfällen auswirken, insbesondere wenn anstelle des Pflichtteils-Barbetrages andere Wirtschaftsgüter übertragen werden. In diesen Fällen, insbesondere des § 3...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / bb) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 177 Aus der Grundsatzentscheidung des BGH ergibt sich für die Vertragsgestaltung die Frage, welche Gestaltungen möglich sind, um trotzdem den Fristbeginn auszulösen.[507] Siehe hierzu ausführlich § 10 Rdn 186 ff. Rz. 178 Aber auch wenn die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB nicht zu laufen beginnt, ist zu beachten, dass damit u.U. die Höhe des Ergänzungsanspruchs noch ganz wesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formel.

Rn 5 Sind mehrere Pflichtteilsberechtigte zu berücksichtigen, ist für jeden Anrechnungspflichtigen getrennt sein Pflichtteilsanspruch unter Berücksichtigung nur seines Vorausempfangs zu errechnen (Staud/Otte Rz 37). Bei Zugewinngemeinschaft ist nach der erb- oder güterrechtlichen Lösung (§ 2303 Rn 10 f) zu unterscheiden (Rn 7). Die Methode, den effektiven Pflichtteilsanspruc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konzeption der Bewertungsregelungen

Rz. 32 [Autor/Stand] Die ursprünglich als Rechtsverordnung konzipierten Bewertungsregelungen sollten zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung von bebauten Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden für Zwecke der Erbschaftsteuer dienen. Dabei ist die Wertermittlung unter Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 53 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach allg Definition besteht die LuF in der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie in der Verwertung der so gewonnenen Erzeugnisse (R 15.5 Abs 1 S 1 EStR 2012). Alle damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeiten sind untrennbar mit dem Boden verbunden. Sie sind grundsätzlich (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 § 3 I enthält eine Legaldefinition der Ehezeit für die Berechnung iRd VA. Danach wird im VA – anders als etwa beim Zugewinnausgleich (§ 1384 BGB) – immer in vollen Monatszeiträumen gerechnet. Rn 2 Die Ehegatten können über die Bestimmung der Ehezeit nicht vertraglich disponieren (BGH FamRZ 01, 1444, 1446; 16, 442 Rz 33). Zwar ist es grds zulässig, ein in einem Teil der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eigennutzung (Nr 1).

Rn 8 Der Vermieter muss die Absicht haben, die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen (ein Lebensgefährte zählt nicht dazu, LG München I ZMR 17, 487) oder Angehörige seines Haushalts nutzen zu wollen. Vom Wortlaut entspricht der Befristungsgrund weitgehend dem neuen Kündigungstatbestand § 573 II Nr 2. Es genügt im Falle des § 575 I Nr 1, dass der Vermieter das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Bewertungsrechtliche Folgerungen aus der Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG

Rn. 96 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 69 Abs 4 BewG idF VStRG vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 949, findet die Schutzvorschrift des § 69 Abs 2 BewG in den Fällen des § 55 Abs 5 S 1 EStG keine Anwendung. Nach § 69 Abs 2 BewG sind luf genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der LuF gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs 1 BewG nur dann de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Werterhöhung.

Rn 3 Der gutgläubige Besitzer kann Ersatz nur dann verlangen, wenn der Wert der Sache im Zeitpunkt der Wiedererlangung durch den Eigentümer noch erhöht ist. Dabei ist der Kaufpreis der Sache hier unerheblich für die Bewertung der Werterhöhung. Erste Voraussetzung ist eine Kausalität von (nützlicher) Verwendung und Werterhöhung. Die zweite Voraussetzung bildet der Fortbestand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wertermittlung.

Rn 13 Die Bewertung des Nachlasses erfolgt zum Zeitpunkt des Erbfalls (BGHZ 96, 174), die Zuwendung dagegen gem II zu dem ihrer Vornahme. Rn 14 Mangels gesetzlicher Vorgaben wird der Wert durch Schätzung ermittelt: Zugewendete Forderungen sind mit dem Verkaufs-, nicht aber mit dem Nennwert anzugeben. Mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens kann der Geldbetrag festgestellt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellen diese Schenkungen dar (BGH FamRZ 17, 191). Auch unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Ge...mehr