Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.3 Prinzip der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

Rz. 6 Da die Haftung der Gläubiger der Kapitalgesellschaft auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. In der Satzung der Kapitalgesellschaft muss dieses Haftungskapital bezeichnet sein. Dieser Haftungsbetrag ist das gezeichnete Kapital und ist in der Bilanz auf der Passivseite als erste Position unter Eige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.8 Durchführung der Realteilung

Rz. 177w Der Vorgang einer Realteilung besteht in der Übertragung von Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer zum Zweck der Abgeltung ihres Auseinandersetzungsanspruchs. Gegenstand der Realteilung ist das gesamte aktive und passive Betriebsvermögen[1] der Mitunternehmerschaft. Übertragungsobjekte können Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzel...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.3 Zeitpunkt des Abgangs

Rz. 14 Hat der andere Vertragsteil seine Lieferung oder Leistung, für die eine Anzahlung geleistet wurde, im Wesentlichen erbracht, so tritt der Zeitpunkt des Abgangs der Anzahlung ein. Steht die endgültige Abrechnung noch aus, so ist in Höhe des geschätzten Rechnungsbetrags eine Rückstellung für noch fehlende/ausstehende Eingangsrechnungen zu bilden, die um die geleisteten A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.16 Bilanzierung der Buchwertfortführung nach Realteilung

Rz. 207c Liegen die Voraussetzungen einer steuerneutralen Realteilung nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG vor, so ist der übernehmende Mitunternehmer an die in der Realteilungsbilanz der Mitunternehmerschaft ausgewiesenen (Buch-)Werte gebunden (§ 16 Abs. 3 S. 2, 2.Teils. EStG). Diese Buchwerte muss er in seine (Fortführungs-) Eröffnungsbilanz aufnehmen[1]. Die Übernahme der anteilige...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.12 Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 177af § 16 Abs. 3 S. 2 EStG beschränkt sich darauf, die Rechtsfolge zu bestimmen, die bei der Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelner Wirtschaftsgüter in ein jeweiliges Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer eintritt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Soweit die Betriebsvermögensteile der Mitunternehmersch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Im KStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 29 § 6 Abs. 5a S. 6 KStG: Bei Unterstützungskassen ist der Zuwendungsbetrag auf den 31.12.2015 sowie der auf den 31.12. des jeweiligen Folgejahres verbleibende Zuwendungsbetrag gesondert festzustellen.[1] Rz. 30 § 8 Abs. 9 S. 8 KStG: Soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG ein Dauerverlustgeschäft betreiben, ist der Verlust den einzelnen Gesc...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 9 Folgen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 121 Werden die Pflichten zur Rechnungslegung verletzt, sieht das Gesetz in § 331 HGB ein abgestuftes System von Sanktionen vor: Werden wesentliche Wahrheitspflichten verletzt, sieht das Gesetz in §§ 331 ff. HGB für Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe und des Aufsichtsrats strafrechtliche Konsequenzen vor; Entsprechendes gilt nach § 332 HGB für den Abschlussprüfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Wirkung der Feststellungserklärung auf die Festsetzungsfrist, Abs. 1 S. 2-4

Rz. 11 Abs. 1 S. 2 enthält eine besondere Definition der "Feststellungserklärung". Danach ist "Steuererklärung i. S. d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO" die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Diese Formulierung ist irreführend, da sie die Interpretation zulässt, die Feststellungserklärung sei nur für die Zwecke der Festsetzungsfrist als Steuererklärung anzusehen. Die Vorschrift i...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.1 Erstkonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 119 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung modifizierten Einzelabschlusses des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens quotal in den Konzernabschluss übernommen. Es handelt sich daher um eine Vollkonsolidierung mit der eigenen Beteilig...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung d...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 7 Lagebericht

Rz. 117 Pflichtmäßig ist der Lagebericht nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen.[1] Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein zusätzliches Berichtsinstrument und tritt damit als selbstständige Informationsquelle neben den Jahresabschluss. Angaben, die im Jahresabschluss zu machen sind, können daher nicht durch Angabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.9 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (Passivischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 42 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende des Jahres 00 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei der Toch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nach Ablauf eines jeden Jahres muss geprüft werden, ob die Umsatzgrenze von 22.000 EUR überschritten bzw. unterschritten wird. Sinkt der Umsatz, soda...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.3 Kumulationsverbot

Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen gleichzeitig vor, kann der Steuerpflichtige Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen nur nach einer dieser Vorschriften in Anspruch nehmen.[1] Dasselbe gilt, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach verschiedenen Vorschriften gleichze...mehr

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Konzernberichterstattung: I... / 2 Erweitertes Konzernberichtswesen erfordert mehr Integration durch Transformation

These 1: Zunehmende Breite und Tiefe im Konzernberichtswesen erfordert mehr Integration durch Transformation Die Sicherstellung der Compliance mit neuen Regelwerken wie z. B. BEPS Pillar 2 oder mit den Anforderungen der ESRS legt eine zeitnahe "Neugestaltung" und Verzahnung des Konzernberichtswesens nahe. Damit wird das Berichtswesen sowohl breiter als auch tiefer. Die zunehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 8 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 35 EUR-Freigrenze (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR-Freigrenze) überschritten ist oder weil sie nach § 4 Abs. 7 EStG nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen, sondern e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 4.2 Steuerliche Erfassung beim Empfänger

Die Nichtabzugsfähigkeit des Geschenks beim Schenker schließt die Steuerpflicht beim Empfänger keineswegs aus. Die Steuerpflicht beim Empfänger setzt aber voraus, dass das Geschenk bei diesem innerhalb einer der 7 Einkunftsarten zufließt. Das Geschenk muss also entweder den Charakter einer Betriebseinnahme oder den einer Einnahme i. S. d. § 8 EStG besitzen. Wer als Inhaber ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 8 E-Bilanz und atypisch stille Beteiligung

Nach dem BMF-Schreiben vom 24.11.2017 ist die E-Bilanz zur Erklärung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der atypisch stillen Gesellschaft einzureichen.[1] Besteht am Betrieb des Inhabers eines Handelsgewerbes eine atypisch stille Unterbeteiligung, bedarf es der Klärung, zu wessen Steuererklärung die E-Bilanz einzureichen ist, zur Steuererklärung des Inhabers des ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bilanz, Besonderheiten der Taxonomie

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Personengesellschaft Kapitalkontenentwicklung Mehrere Datensätze 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Bi...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 7 Besondere Regelungen für Betriebsstätten

Für die Veranlagungszeiträume ab 2015 sind für jede Betriebsstätte eigene E-Bilanzen abzugeben. Das gilt sowohl für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen als auch für ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Datenbereitstellung wird davon auszugehen sein, dass zumindest in der Anfangsphase bei der Übermittlung einer E-Bil...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sind durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.[1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 3 Taxonomie: Besonderheiten bei Personengesellschaften

Die Umsetzung der Taxonomie mit der Übersendung als E-Bilanz ist abhängig von der Unternehmensform mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Die Finanzverwaltung hat für Unternehmen, bei denen voraussichtlich zusätzliche Schwierigkeiten eintreten können, vorübergehende Erleichterungen geschaf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 5.2 Inhaltliche Anforderungen an Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Für den Sonder- und Ergänzungsbereich sind die Bilanz und die Berichtsbestandteile "GuV" und "Steuerliche Gewinnermittlung" zu übermitteln (Ausnahme: erstmalige Sonder- oder Ergänzungsbilanz; Eröffnungsbilanz). Da es sich bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen ohnehin um Steuerbilanzen handelt, ist eine steuerliche Überleitungsrechnung (Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikat...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 6.1 Alle Kapitalausweis-Varianten sollen erkennbar sein

Die zur Verfügung gestellten Arten der Kapitalkonten sollen möglichst alle praktizierten Formen des Kapitalausweises umfassen. So sollen auch steuerliche Varianten, wie z. B. das Dreikontenmodell, erkennbar sein, wobei das Gesellschafterdarlehenskonto aus Sicht der Gesamthand Fremdkapital ist und entsprechend nicht als Kapitalkonto in der Kapitalkontenentwicklung auftaucht. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 4 Stammdaten für Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer

Für Personengesellschaften, die ihren Gewinn mithilfe einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln, müssen (wie andere Unternehmen auch) ein sogenanntes Stammdatenmodul ausfüllen. Allerdings sind bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) einige Besonderheiten zu beachten. Wird das Stammdatenmodul nicht oder nicht richtig ausgefüllt, ist davon auszugehen, ...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Personengesellschaft Kapitalkontenentwicklung Mehrere Datensätzemehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 5 Sonder- und Ergänzungsbilanzen: Eigene Datensätze zu übermitteln

Grundsätzlich ist für jede Sonder- und Ergänzungsbilanz ein eigener Datensatz zu übermitteln. "Datensatz" ist die Gesamtheit aus Stammdaten und den eigentlichen Abschlussdaten. 5.1 Stammdatenangaben bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen Die Zuordnung zum Mitunternehmer geschieht über dessen eigene Stammdaten, die wie bei der Gesamthand im Bereich "Identifikationsmerkmale des Unte...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 4.2 Stammdatenmodul aus dem Bereich "Gesellschafter/(Sonder-)Mitunternehmer"

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Personengesellschaft, E-Bil... / 5.1 Stammdatenangaben bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Die Zuordnung zum Mitunternehmer geschieht über dessen eigene Stammdaten, die wie bei der Gesamthand im Bereich "Identifikationsmerkmale des Unternehmens" einzutragen sind – also insbesondere die 13-stellige Steuernummer und ggf. die steuerliche Identifikationsnummer. Als "Rechtsform" stehen bei Übermittlung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz die folgenden 3 Varianten zur V...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 6.2 Bei Übermittlung der Handelsbilanz steuerliche Überleitungsrechnung zusätzlich übermitteln

Eine steuerliche Überleitung der Kapitalkontenentwicklung kommt nur in Frage, wenn für die Gesamthand eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermittelt wird.[1] Werden in die Kapitalkonten die handelsbilanziellen Werte übernommen, so sind diese mittels des in der Taxonomie vorgegebenen Schemas überzuleiten (Addition bzw. Subtraktion des Überleitungswerts zum bzw. vom H...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 6 Kapitalkontenentwicklung für jeden Mitunternehmer einzurichten

Es ist für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus der Buchführung abgeleitet werden können, ist ein NIL-Wert nicht zulässig. Die Finanzverwaltung nutzt die Informationen aus der Kapitalkontenentwi...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 4.1 Angaben zur Personengesellschaft und den Mitunternehmern erforderlich

Ausgangspunkt ist die Gesamthandsbilanz. Die Stammdaten, die mit der Gesamthandsbilanz an die Finanzverwaltung übermittelt werden, dienen als Grundlage für die Übermittlung aller Daten, also auch der Daten, die in anderen Datensätzen zu übermitteln sind. D. h., es sind sowohl Angaben zur Personengesellschaft zu hinterlegen als auch Daten zu den einzelnen Mitunternehmern (Ges...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einrichtung von Konten für jeden Gesellschafter

Herr Huber und Herr Hauser sind die Gesellschafter der Huber & Hauser OHG. Sie haben nicht nur die Gewinnverteilung von vornherein festgelegt, sondern auch, wer in welcher Höhe Beträge aus der Gesellschaft entnehmen kann. Sie haben vereinbart, dass jeder Gesellschafter berechtigt ist, im Monat einen festen Betrag von 3.500 EUR zu entnehmen. Weitere Entnahmemöglichkeiten habe...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.4 Klarheit

Rz. 12 Gem. § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Während der Grundsatz der Wahrheit eine materielle Richtigkeit fordert (richtige Wiedergabe), muss der Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit formell richtig sein (eindeutige Wiedergabe). Der Grundsatz der Bilanzklarheit bezieht sich auf die eindeutige Bezeichnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2 Richtigkeit

Rz. 10 Einen absolut wahren Jahresabschluss kann es nicht geben, da die objektive Abbildung eines Unternehmens unmöglich ist – es gibt unvermeidliche Einschätzungsspielräume, insbesondere aus der Unmöglichkeit, die Zukunft richtig vorherzusagen. Ein Jahresabschluss kann nur im Verhältnis zu den Bilanzierungsregeln, also relativ, wahr sein. Dieser Bestandteil der Bilanzwahrhe...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 46 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.3 Stichtagsprinzip

Rz. 25 Jahresabschlüsse sind für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs, also 24 Uhr des letzten Tags des Geschäftsjahrs, aufzustellen (§ 242 HGB). Die Verhältnisse dieses Zeitpunkts sind für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden maßgebend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Tatsächliche Verhältnisse vor und nach dem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen. Erlangt der Kau...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.2 Pagatorik

Rz. 53 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat die Ge...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.3 Willkürfreiheit

Rz. 11 Die Willkürfreiheit besagt, dass der Bilanzierende bei Schätzungen keine Werte ansetzen darf, die er selbst nicht für zutreffend hält, und dass er durch Ausnutzung der gesetzlichen Wahlrechte den Geschäftserfolg nicht willkürlich schönen oder verschlechtern darf.[1] Verstöße gegen die Bilanzwahrheit sind als Bilanzfälschungen zu klassifizieren und werden gesetzlich sa...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr