Bilanzrechtmodernisierungsgesetz
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist eine Reform des deutschen Bilanzrechts. Das Gesetz ist im Mai 2009 in Kraft getreten und war eines der weitreichendsten Reformgesetze des HGB der letzten Jahre. Im Mittelpunkt der Reform stand die Überarbeitung und Deregulierung der HGB-Rechnungslegungsvorschriften, von der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren sollten; insbesondere durch Befreiungen bzw. Erleichterungen bei der Anwendung von Rechnungslegungspflichten.
BilMoG: Änderungen im Überblick
- Die Größenkriterien wurden angehoben. Dadurch kamen viele Unternehmen in den Genuss von vereinfachten Rechnungslegungsvorschriften. Das BilRUG hat hier weitere Anpassungen vorgenommen.
- Die Publizitätspflichten wurden dereguliert – allerdings ist hier die steuerliche Buchführungspflicht ausgenommen.
- Das Ziel war u. a. auch die steuerliche Rechnungslegung zu vereinfachen.
- Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechte: Bestehende Wahlrechte im handelsrechtlichen Einzelabschluss wurden abgeschafft.
Annäherung an internationalen Abschluss
Auf Grund der Abschaffung zahlreicher Wahlrechte, der Anpassung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie der Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit nähert sich der Abschluss nach HGB einem internationalen Abschluss an.