Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.7 Wohnsitzwechsel

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 4 Abs. 5 DBA/Schweiz regen explizit die zeitliche Aufteilung des Besteuerungsanspruchs bei einem Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat. Bei einem Wechsel der unbeschränkten Steuerpflicht von einem Vertragsstaat in den anderen dürfen beide Staaten ihre Steuern auf der Grundlage der unbeschrä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.2 Kassenstaatsklauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 AO-Neu)

Die Kassenstaatsklausel ist nach Artikel 18 Abs. 3 und 5 der deutschen DBA-Verhandlungsgrundlage vom August 2013 und zahlreichen DBA auch für Löhne, Gehälter, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen anzuwenden, die von bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. für Dienste gezahlt werden, die dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.3 Gesetzliche Neuregelungen

Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags Als Reaktion auf diese Rechtsprechung des BFH wurde die gewerbesteuerliche Erfassung der Hinzurechnungsbeträge i. S. des § 10 Abs. 1 AStG gesetzlich festgeschrieben: Die Hinzurechnungsbeträge gelten per gesetzlicher Definition als Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen.[1] Da § 9 Nr. 3 GewStG nur den Gewerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.9 Ansässigkeit von bevormundeten Personen

Die durch die Vormundschaft geschaffenen besonderen Verhältnisse sollen für die Abkommensanwendung außer Betracht bleiben (Beispiel Art. 4 Abs 7 DBA-Schweiz). Praxis-Beispiel Ansässigkeit bevormundeter Personen Der 17-jährige L mit Wohnort Lörrach ist als Lehrling im 3. Jahr bei der X-Bank Basel beschäftigt. Sein Vormund O wohnt in Basel. L wohnt in Lörrach bei seinem Onkel. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5. Prüfungsschritt 3: Zuweisungsartikel

Die Zuweisungsartikel (Art. 6 – 21 OECD-MA) regeln die Besteuerungsmöglichkeit im Quellenstaat, "wo" ist "was" in "welchem Umfang" zu besteuern. Praxis-Beispiel Abgrenzung der Besteuerungsrechte Der Mandant B hält Aktien der Fa. ABB/Baden (Schweiz). Er erhält für das Jahr 02 eine Dividende von 1.000 SFR. Da 35 % Verrechnungssteuer einbehalten werden, werden nur 650 SFR ausbeza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.6 Anrechnung fiktiver Steuern

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgt bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern....mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1 Neuregelung des Betriebsstättenbegriffs

Das ab 2018in Kraft getretene DBA Australien vom 12.11.2015 enthält als erstes deutsches DBA die wesentlichen Elemente der Neufassung des Art. 5 OECD-MA, die punktuell sicherstellen sollen, dass gewisse Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Betriebstättenbesteuerung nicht mehr möglich sind.[1] 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog) Tätigkeiten...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.4 Kommissionärsmodell

Ein Kommissionär wird künftig grundsätzlich als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt.[1] Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger Vertreter, wenn sie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.3 EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL)

Unabhängig von den Quellensteuerregelungen der DBA regelt die MTRL die Verpflichtung zur Steuerfreiheit von Dividenden im Mutter-Tochter-Verhältnis, die sog. Schachteldividenden ab 10 %.mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.2 Entstrickung und Verstrickung

Die bisherigen Regelungen und der Änderungsbedarf sind in den nachfolgendne Übersichten dargestellt:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 29 [Diplomaten und Konsulatsangehörige]

Rz. 1 Es entspricht internationalem Brauch, dass die diplomatischen Vertreter ausl. Staaten nur beschränkt dem Recht des Staats unterliegen, in den sie gesandt sind. Die Einzelheiten der besonderen Stellung der Diplomaten und ihres Gefolges sind im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) v. 18.4.1961[1] und die Einzelheiten der besonderen Stellung der Beruf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Persönlicher Geltungsbereich

4.4.1 Abkommensberechtigung Die deutschen DBA regeln die Frage, für welchen Personenkreis das Abkommen anwendbar ist, regelmäßig entsprechend Artikel 1 des OECD MA. Dieser lautet: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind".[1] Verschiedene Kapitalgesellschaften (Holding , Kapitalanlagegesellschaften) können je n...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2 Schiedskonvention

Die EU-Schiedskonvention ergänzt die DBA-Verständigungsklauseln um einen faktischen Einigungszwang und gibt formelle Vorgaben, wie z. B. eine Zwei-Jahres-Regelung vor.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ansässigkeit natürlicher Personen

4.4.2.1 Allgemeines Im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit bzw. Einkunftserzielung stellt sich immer die Frage, ob dem Wohnsitzstaat oder dem jeweiligen Tätigkeitsstaat/Quellenstaat das Besteuerungsrecht zuzuweisen ist. Die Ansässigkeit selbst wird im OECD-MA sowie den deutschen Abkommen nicht näher definiert, sondern nach den innerstaatlichen Kriterien des steuerlichen...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.9 Gesetzliche Neufassung des § 50i EStG

§ 50i Abs. 1 EStG wurde 2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt, um in DBA-Wegzugsfällen die Entstrickungsbesteuerung von Anteilen i. S. des § 17 EStG, die in gewerblich geprägte Personengesellschaften übertragen/überführt werden und Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sicherzustellen. § 50i Abs. 2 EStG entfaltet, gemessen an dem Sinn und Zweck der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Auskunftsaustausch und andere Amtshilfeverpflichtungen

Die deutschen DBA enthalten regelmäßig Regelungen über die Amtshilfeverpflichtung. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. das Amtshilfemerkblatt.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Praxis-Beispiel Veräußerung Beteiligungen an Personengesellschaft An einer Personengesellschaft sind die in Deutschland wohnhaften Gesellschafter A und B beteiligt. Die Personengesellschaft übt ihre Tätigkeit im Ausland in einer dort belegenen Betriebsstätte aus. Nach dem DBA werden die dort erzielten Einkünfte in Deutschland freigestellt. Der ausländische Staat behandelt die...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.6 Ergänzende Problematik der Gewinnzuweisung

Mit der Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs ist aber noch nicht entschieden, welche Gewinnanteile diesen durch Änderungen des Betriebsstätten-Artikels "neu" entstehenden Betriebsstätten zuzurechnen sein sollen. Am 4.7.2016 hat die OECD hierzu ein Diskussionspapier zur Gewinnzurechnung zu Betriebsstätten veröffentlicht. Die OECD empfiehlt – obwohl dieses Vorgehen bislang n...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Allgemeines

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit bzw. Einkunftserzielung stellt sich immer die Frage, ob dem Wohnsitzstaat oder dem jeweiligen Tätigkeitsstaat/Quellenstaat das Besteuerungsrecht zuzuweisen ist. Die Ansässigkeit selbst wird im OECD-MA sowie den deutschen Abkommen nicht näher definiert, sondern nach den innerstaatlichen Kriterien des steuerlichen Wohnsitzes bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 Ansatz ausländischer Einkünfte

Bei den ausländischen Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG einkommensteuerpflichtig sind. Ein DBA kann eine inländische Steuerpflicht nicht begründen, sondern lediglich einen durch inländisches Steuerrecht begründeten Steueranspruch der Bundesrepublik Deutschland belassen oder ganz oder teilweise entziehen. Sofern bereits eine aus...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2 Allgemeine Missbrauchsverhinderungsregelungen

Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsklauseln regeln keine konkreten Sachverhalte, sondern stellen Grundanforderungen an Personen oder Gestaltungen. Diese Vorschriften sollen auch künftige, noch nicht bekannte Steuervermeidungspraktiken verhindern. Am 5. Oktober 2015 stellte die OECD ihre Abschlussberichte zu dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt vor. Der finale Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.2 Per Country Limitation

Die Ermittlung der Höchstbeträge für die Anrechnung wird pro Land durchgeführt, d. h. in die Berechnung werden alle Einkünfte und alle gezahlten Steuern eines Landes einbezogen. Einbezogen werden nicht Einkünfte, die nach dem DBA steuerfrei sind oder für die keine Quellensteuerberechtigung besteht. Nach der Höchstbetragsberechnung kann nur die festgesetzte, gezahlte und um ei...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8. Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Bevor bei der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang Deutschland und/oder der ausländische Staat besteuern darf, ist zu prüfen, wie diese Gesellschaft zu qualifizieren ist. Praxis-Beispiel Qualifikation ausländischer Gesellschaften Der Mandat A ist an der ungarischen X Kozkereseli Larasasag beteiligt. Diese hat nach ungari...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.2 Auskunftsaustausch in der EU

Gegenüber der BEPS 5-Umsetzung ergeben sich folgende Unterschiede: a) Zeitlicher Anwendungsbereich: Die Neuregelung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Neufälle ab 1.1.2017. Altfälle ab 1.1.2012 sind mit folgenden Einzelvorgaben meldepflichtig: Für Altregelungen, die innerhalb dieser 5 Jahre nicht geändert oder erneuert wurden, besteht nach derzeitigem Stand nur die Vorlagepfl...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.2 Anti-Fragmentierungsregelungen

Die Verteilung von Geschäftstätigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so, dass jede Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfstätigkeiten erbringt) umgeht nicht den Status einer Betriebsstätte[1]. Die Vorschrift soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen die Ausnahmebestimmungen des Absatzes 4 (Hilfs-/Nebentätigkeit) missbrauchen, indem sie ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Negative ausländische Einkünfte/Auslandsverluste

§ 2a EStG schränkt für bestimmte negative Einkünfte aus ausländischen Quellen den Verlustausgleich und den Verlustabzug ein. Hiervon ausgenommen sind nach § 2a Abs. 2 EStG negative Einkünfte aus einer aktiven gewerblichen Betriebsstätte im Ausland sowie bestimmte negative Einkünfte/Gewinnminderungen aus Anteilen an einer aktiven gewerblichen ausländischen Körperschaft. Unerh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Progressionsvorbehalt für ausländische, steuerfreie Einkünfte

Die deutschen DBA ermöglichen grundsätzlich für steuerfreie ausländische Einkünfte die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Die "Rechenschritte" ergeben sich hierbau aus § 32 b EStG. Hierbei werden die Einkünfte in einer Nebenrechnung nur für Ermittlung des "Welteinkommenssteuersatzes" einbezogen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Prüfungsschritt 1: Welteinkommensprinzip – Abgrenzung zur Quellenbesteuerung

Sämtliche deutsche DBA sehen eine Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen dem Wohnsitzstaat, der umfassend nach dem Welteinkommensprinzip, und dem Quellenstaat, der nur die in seinem Territorium erwirtschafteten Einkünfte i. d. R. sogar noch der Höhe nach begrenzt besteuern darf. Die Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA zur Ansässigkeitsbesti...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3 Transparenz bei Rulings – BEPS Action 5

Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8.12.2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie[1] in das nationale Recht um. Hintergrund sind die Bemühungen um verstärkte Transparenz; danach sollen innerhalb der Europäischen Union sog. Rulings (Vorbescheide und Vorabverständigungen) zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Die R...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.5 Änderung des § 6 Abs. 3 EStG

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG [1] wurde als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. In § 50i Abs. 2 EStG ist die "Sperre" der Übertragung auf Rechtsnachfolger durch Erbfall/vorweggenommene Erbfolge ab 2017 entfallen. Hinweis BFH-En...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 6.1 Vor Zeilen 31–35

In diese Zeilen sind die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die über eine Mitunternehmerschaft erzielt werden. Einkünfte, die über eine Personengesellschaft erzielt werden, die keine Mitunternehmerschaften sind, sind hier nicht zu erfassen. Diese Einkünfte und damit auch die ausländischen Steuern sind dem Stpfl. direkt als eigene Einkünfte ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.17 Zeile 28

In diese Zeilen sind die gezahlten, auf die Körperschaftsteuerschuld des Vz 2019 anrechenbaren ausländischen Steuern einzutragen, soweit sie auf die durch eigene Tätigkeit erzielten Einkünfte entfallen. Nach § 26 Abs. 1 KStG anrechenbar sind nur festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuern. Einzutragen ist nur diejenige a...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7.1 DBA bezieht sich nicht auf eine Steuer vom Einkommen (Abs. 6 S. 4)

Rz. 180 Die Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG bzw. der wahlweise Steuerabzug nach § 34c Abs. 2 EStG ist auch möglich (§ 34c Abs. 6 S. 4 EStG), wenn sich das DBA nicht auf eine ESt dieses Staates bezieht (der Fall, dass die Doppelbesteuerung trotz DBA nicht beseitigt wird – etwa bei einem sog. Qualifikationskonflikt –, wurde durch das Gesetz v. 13.12.2006[1] gestrichen, da hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2 Anrechnung nach den Regeln des DBA

6.2.1 Verhältnis von § 34c EStG zu DBA Rz. 171 Die Durchführung der Anrechnung richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des DBA. Dabei sind etwaige besondere Regelungen eines DBA zu beachten, z. B. die Anrechnung getrennt für jede Einkunftsart[1]. Rz. 172 Die Frage, ob Einkünfte aus einem bestimmten Staat stammen, ist daher nach den Regeln des jeweiligen DBA zu entsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.1 Verhältnis von § 34c EStG zu DBA

Rz. 171 Die Durchführung der Anrechnung richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des DBA. Dabei sind etwaige besondere Regelungen eines DBA zu beachten, z. B. die Anrechnung getrennt für jede Einkunftsart[1]. Rz. 172 Die Frage, ob Einkünfte aus einem bestimmten Staat stammen, ist daher nach den Regeln des jeweiligen DBA zu entscheiden, die insoweit § 34d EStG verdrä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verhältnis zu DBA (Abs. 6)

6.1 Allgemeines Rz. 170 Die Regelung des § 34c Abs. 6 EStG hat mehrfache Funktionen: Sie bringt den Vorrang der DBA gegenüber der unilateralen Regelung des § 34c EStG zum Ausdruck, indem § 34c Abs. 1 bis 3 EStG, d. h. die Anrechnung der ausl. Steuer oder ihr Abzug bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte, nicht anzuwenden ist, wenn ein DBA besteht (§ 34c Abs. 6 S. 1 EStG). Si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.1 Einkommensteuer

Rz. 6 Die Anrechnung ausl. Steuer nach § 34c EStG begünstigt in erster Linie nur unbeschränkt Stpfl. Dies sind Personen, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind, sowie Personen, die nach § 1 Abs. 2 und 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Rz. 7 Beschränkt Stpfl. haben lediglich in einem Ausnahmefall – zunächst nur auf Basis einiger DBA, nunmehr aber auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.2 Bestimmung der ausländischen Einkünfte

Rz. 173 Es muss sich nach dem einschlägigen DBA um ausl. Einkünfte handeln. Wenn es hingegen infolge einer sog. Rückfallklausel ("subject-to-tax-Klausel"; z. B. Art. 23 Abs. 2 a. E. DBA USA bzw. § 50d Abs. 9 EStG) zu einer Besteuerung im Inland kommt, so handelt es sich um inl. und nicht um ausl. Einkünfte. Eine Rückfallklausel fingiert ein Besteuerungsrecht des Ansässigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 Die Regelungen über die Anrechnung von ausl. Steuern sind vielfältig geändert worden: Gesetz v. 9.9.1998[1]: Streichung des § 34c Abs. 4 EStG. Gesetz v. 22.12.1999[2]: Ergänzung des § 34c Abs. 6 EStG um S. 4 für den Fall, dass ein DBA-Staat Einkünfte aus einem Drittstaat besteuert. Gesetz v. 23.10.2000[3]: Streichung des Verweises in § 34c Abs. 1 S. 2 EStG auf § 32c EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch nationales Recht

Rz. 3 Soweit keine DBA bestehen bzw. das DBA keine Regelung zur Vermeidung der Doppelbelastung enthält, sieht § 34c EStG eine Entlastung im Wesentlichen im Weg der Anrechnung der Steuer aus dem Quellenstaat vor, jedoch keine Freistellung. § 34c EStG hat dabei, neben der Regelung von Sonderfällen, wie etwa in § 34c Abs. 5 EStG, eine doppelte Funktion: § 34c EStG regelt die Met...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.3 Aus dem Quellenstaat stammend

Rz. 175 Die ausl. Steuer muss aus dem Quellenstaat stammen. Es genügt nicht, dass die zu berücksichtigende ausl. Steuer von einem ausl. Staat erhoben worden ist, mit dem ein DBA besteht. "Stammen" die Einkünfte nach den Regeln des DBA nicht aus diesem Staat, ist dort aber trotzdem (tatsächlich) eine Steuer erhoben worden, greift der Ausschluss nach § 34c Abs. 6 EStG nicht ei...mehr